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Frayba-Bulletin 16: Freiheit für José Diaz!
Denuncia von Fray Bartolomé vom 11.07.2024 |
übersetzt von Andreas / DeepL |
Der mexikanische Staat hält José Díaz, Unterstützungsbasis der EZLN, als Geisel [1]
11. Juli 2024 / Boletines [2]
San Cristóbal de Las Casas, Chiapas, México
11. Juli 2024
Bulletin Nr. 16
Der mexikanische Staat hält José Díaz, Unterstützungsbasis der EZLN, als Geisel
* Die Beweisaufnahme im Gerichtsverfahren gegen José Díaz endete mit einer Verzögerung der Beweisaufnahme.
* Wir warnen vor einer mangelhaften und unsauberen Untersuchung, um José Díaz (Unterstützungsbasis der EZLN) − sowie vier weitere seiner zapatistischen Compañeros − zu kriminalisieren.
Die Beweisaufnahme gegen José Díaz Gómez, indigener Ch’ol, Unterstützungsbasis der EZLN (BAEZLN), ist nach einem Monat und vier Tagen beendet worden. Die Eröffnung des Prozesses begann am 4. Juni und endete am 8. Juli dieses Jahres − mit der Anhörung der Schlussplädoyers, welches für den 6. August um 17:00 Uhr angesetzt ist und zur Verkündung des Urteils führen wird.
In diesem Zusammenhang wird José Díaz somit seit 1 Jahr und 9 Monaten weiterhin als Geisel des mexikanischen Staates inhaftiert bleiben und für ein Delikt kriminalisiert werden, für das keinerlei Beweise vorliegen, um ihn verurteilen zu können.
Während der Beweisaufnahme versuchte der Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft des Distrikts Selva, eine Teilnahme am Delikt des gewaltsamen Raubes mit der BAEZLN (José Diáz) in Verbindung zu bringen. Das Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de Las Casas (Frayba) hat dokumentiert, dass die von der Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen weder den Anforderungen der Objektivität genügten, noch die Entwicklung des Falles nachweisen konnten, außerdem war (ist) die Beweislage mangelhaft und unzureichend.
Die im Verfahren gegen José Díaz vorgelegten Beweise sind inkonsistent und unglaubwürdig.
Von Widersprüchen bezüglich der Art und Weise, des Ortes und des Zeitpunktes des mutmaßlichen Deliktes bis hin zum Fehlen substanzieller Beweise, wie dem Nachweis der Vorgeschichte des Delikts und eines erfahrenen Spurenermittlers, zeigt jedes Detail eine unzulängliche und unrechtmäßige Untersuchung während des laufenden Gerichtsverfahrens.
Die Möglichkeit, dass José Díaz und vier weitere BAEZLN, gegen die ebenfalls Haftbefehle vorliegen, zu Unrecht verurteilt werden, ist − angesichts der Häufung von Unregelmäßigkeiten und des Mangels an stichhaltigen Beweisen gegen sie − alarmierend.
Der Richter sollte bei der Urteilsverkündung nicht nur den Straftatbestand des Raubes berücksichtigen − sondern auch, dass es sich hier um eine politisch motivierte Kriminalisierung gegenüber indigenen Verteidigern handelt − inmitten des Musters der Fabrizierung von Schuldigen. Sowie auch den Kontext, in dem der angebliche Raub stattfand, unter Berücksichtigung aller Umstände, die diesen Fall umrahmen und die zeigen, dass die Staatsanwaltschaft keine rechtmäßige, wissenschaftliche und objektive Untersuchung durchgeführt hat.
Ebenso ist der Richter verpflichtet, einen Freispruch auszusprechen − in Übereinstimmung mit den Paragraphen 20, Absatz A, Abschnitt I der Verfassung, die den Schutz von Unschuldigen anordnet, sowie Paragraph 20, Absatz B, Abschnitt I, welche den Grundsatz der Unschuldsvermutung festlegt − in Verbindung mit Paragraph 8.2 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und Paragraph 14.2 des Internationalen Übereinkommens über bürgerliche und politische Rechte, dem Grundsatz des begründeten Zweifels, der in den Paragraphen 359 und 402 der Nationalen Strafprozessordnung verankert ist − nach den Grundsätzen pro persona und indubio pro reo.
Infolgedessen fordern wir − von der Regierung des Bundesstaates (in Chiapas) und der mexikanischen Regierung, sowie insbesondere von der Justiz des Bundesstaates Chiapas − die Freilassung von José Díaz Gómez und seinen Freispruch.
Wir bedanken uns und halten weiter an dem Aufruf an alle Personen, Kollektive und mexikoweiten und internationalen Organisationen fest: sich weiterhin zu solidarisieren und die unverzügliche Freilassung von José Díaz Gómez und die Aufhebung der Haftbefehle gegen die 4 weiteren BAEZLN zu fordern − wie auch auf Aktionen im Rahmen der Urteilsverkündung in der Woche vom 29. Juli bis 6. August 2024 zu achten.
Download Frayba Bulletin Nr. 16 (span.) als PDF (252.94 KB) [3]
Quelle: Homepage Frayba [1]
Übersetzung: Andreas mit www.DeepL.com/Translator [4]
Links:
[1] https://frayba.org.mx/jose-diaz-rehen-estado
[2] https://frayba.org.mx/category/boletines
[3] https://frayba.org.mx/sites/default/files/2024-07/240711_boletin_jose_diaz_0.pdf
[4] https://www.deepl.com/translator
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