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Angehörige präsentieren Beweise im Fall Ochoa

Poonal vom 25.07.2006
Laura Castro Medina

  (Xalapa, 20. Juli 2006, cimac-poonal).- Der Zweite Strafgerichtshof des 1. Bezirks in Mexiko-Stadt hat am 12. Juli den Distriktrichter angewiesen, die Vorlage von Beweisen zu akzeptieren, die von den Angehörigen der Menschenrechtsanwältin Digna Ochoa vorgelegt wurden. Die Familie ist davon überzeugt, dass Digna Ochoa ermordet wurde.

Bei einer Pressekonferenz präsentierte der Bruder der Verstorbenen Jesús Ochoa forensische Gutachten sowie kriminalistische und chemische Beweise, die nach der Exhumierung der Leiche erstellt wurden. Diese sollen beweisen, dass Digna Ochoa ermordet wurde und nicht Selbstmord beging, wie es die Generalstaatsanwaltschaft von Mexiko-Stadt PGJDF (Procuraduría General de Justicia del Distrito Federal) behauptet hatte. Außerdem zeigte Jesús Ochoa Fotos von der Leiche, auf denen Folterspuren zu sehen sind. Digna Ochoa sei gefoltert worden, bevor sie erschossen wurde. Dies lasse sich an insgesamt elf Verletzungen an verschiedenen Stellen ihres Körpers und auch an 25 Blutspuren nachweisen, die am Tatort gefunden wurden. Diese seien von den entsprechenden Justizbehörden nicht in ihre Untersuchungen einbezogen worden, meinte Jesús Ochoa.

Jesús Ochoa hob hervor, dass er von internationalen Menschenrechtsgruppen viel Unterstützung erhalten habe. Im Gegensatz dazu habe die PGJDF die gutachtlichen Beweise unter den Teppich gekehrt, die die eigenen Behörden vorgelegt hatten. Die Strafverfolger hätten behauptet, Digna Ochoa habe Selbstmord begangen.

Die Menschenrechtlerin starb am 19. Oktober 2001 durch zwei Schüsse in Kopf und Beine. Bis zu ihrem Tod hatte sie sich für zwei Bauern eingesetzt, die fälschlicherweise angeklagt wurden, Marihuana und Feuerwaffen zu besitzen. Außerdem engagierte sie sich im Fall der Brüder Cerezo Contreras, die angeklagt sind, mit Sprengstoff Banken in Mexiko-Stadt angegriffen zu haben.

Generalstaatsanwalt Bernardo Bátiz versicherte am 5. Juli letzten Jahres, dass die nach der Exhumierung vom 28. Juni 2005 durchgeführten Untersuchungen „keine Neuigkeiten" im Fall der Anwältin aus Veracruz ergeben hätten. Die verantwortlichen Hauptstadtbehörden weigerten sich, den Fall wieder aufzunehmen, da es ihrer Meinung nach keine neuen Hinweise gebe, die den bisherigen Ergebnissen widersprechen würden.


Quelle: poonal
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 Quelle:  
  http://www.npla.de/poonal/p727.html 
 

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