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Partielle Neuauszählung der mexikanischen Präsidentschaftswahl
Bundeswahlgericht zögert endgültige Entscheidung weiter hinaus
News vom 07.08.2006 |
Gerold Schmidt |
− | Langfassung eines am 07.08. im ND erschienen Beitrages. |
(Mexiko-Stadt, 6. August 2006).- Weder Fisch noch Fleisch. Die am Samstag einstimmig getroffene Entscheidung der Obersten Kammer des mexikanischen Bundeswahlgerichtes, einen Teil der bei den Präsidentschaftswahlen vom 2. Juli abgegebenen Stimmen neu auszuzählen, verlängert den Nachwahlkonflikt weiter. Der Beschluß, vom 9. bis 14. August die Ergebnisse von gut neun Prozent aller Wahllokale nachzuprüfen, ist weit von der Forderung einer kompletten Neuauszählung des nach dem bisherigen Resultat äußerst knapp unterlegenen sozialdemokratischen Oppositionskandidaten Andrés Manuel López Obrador entfernt. Er entspricht allerdings auch nicht den Erwartungen des Regierungskandidaten der klerikal-konservativen Partei der Nationalen Aktion (PAN), Felipe Calderón. Dieser hatte gehofft, die Anfechtungsklage werde von den sieben Richtern abgeschmettert und sein Weg ins Präsidentenamt frei sein.
López Obrador zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht von der Entscheidung. Sie stünde auf "rechtlich schwachen" Füßen erklärte er vor seinen Anhängern auf dem Platz der Verfassung im historischen Zentrum von Mexiko Stadt. Der friedliche zivile Widerstand, der sich in den zurück liegenden Tagen unter anderem in einer Blockade mehrerer Verkehrsadern ausdrückte, werde fortgesetzt. Das Gericht habe sich mit dem Hinweis auf arithmetische Fehler nur für die Öffnung von 11 839 der über 131 400 Wahlurnen entschieden, obwohl "es insgesamt 72 000 Urnen mit denselben Merkmalen gibt". Die Führung der López Obrador unterstützenden Parteienkoalition will in Kürze ihre weitere Strategie ankündigen. Wütende Anhänger des Kandidaten skandierten nach Bekanntgabe des Urteils "ohne Lösung gibt es Revolution".
Dagegen kündigte die Regierungspartei an, die sich "an den Rechtsrahmen haltende" Entscheidung des Wahlgerichtes zu akzeptieren. Sie setzt darauf, dass sich der gut 240 000 Stimmen oder 0,58 Prozent betragende Vorsprung ihres Kandidaten durch die nachträgliche Teilauszählung nicht signifikativ verändern wird. Das ist tatsächlich die Frage. Bei den neu auszuzählenden Wahlurnen handelt es sich überwiegend um Fälle, in denen die Opposition Unregelmäßigkeiten zu ihren Ungunsten geltend macht. Bestätigt sich dies, schließen einige Wahlexperten nicht aus, dass es in einer zweiten Etappe nach dem 14. August doch noch zu einer vollständigen Nachzählung kommt oder die Präsidentschaftswahl gar annulliert werden könnte. Die Anordnung, vorerst Urnen in 149 der 300 Wahldistrike erneut auszuzählen, sei beispiellos und ein "Triumph der Opposition", so der Rechtsexperte Eduardo Huchim. Immerhin handele es sich um fast 4 Millionen der 41 Millionen abgegebenen Wählerstimmen. Andere Beobachter werten den Beschluß eher als Besänftigungsversuch des Wahlgerichtes gegenüber den Protesten der Sympathisanten von López Obrador, der gleichzeitig für den rechten Kandidaten akzeptabel ist. Einigkeit besteht nur darin, dass die Wahlbehörde IFE und ihr Präsident Luis Ugalde nach dem Richterurteil in einem schlechten Licht stehen. Die IFE hatte trotz Kritik und Anschuldigungen immer von einem beispielhaften und transparenten Wahlprozess gesprochen. Davon kann nun auch offiziell keine Rede mehr sein. Spätestens bis zum 31. August müssen die Richter abschließend über die Legalität der Präsidentschaftswahlen entschieden haben. Erklären sie die Wahlen für gültig, haben sie bis maximal zum 6. September Zeit, offiziell den nächsten mexikanischen Präsidenten zu ernennen.
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