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Richter erklärt Gefängniseinweisung der Gefangenen von Atenco für unzulässig

Berufung jedoch nicht stattgegeben.

La Jornada vom 15.08.2006
Emir Olivares Alonso
übersetzt von Dana

 

CNDH weigert sich erneut Fallakte an die PGR zu schicken

Der Erste Bezirksrichter für Berufungen von Toluca, Bundesstaat México, Willy Vega Ramírez, bezeichnete die formale Gefängniseinweisung, die von Jaime Maldonado, Richter des zweiten Strafgerichts mit Sitz in Almoloya de Juárez, gegen die Verhafteten von San Salvador Atenco ausgestellt wurde als "unzulässig". Der Richter habe hierfür "keine ausreichende Kompetenz" gehabt, da die Vorfälle sich in Texcoco und nicht in Toluca zugetragen hätten. Nichtsdestotrotz gab er einer Berufung der Angeklagten nicht statt, sondern erteilte Maldonado eine Frist von 10 Werktagen, um zu klären weshalb er einen Urteil zu einem Vorfall gefällt habe, der außerhalb seiner Jurisdiktion lag, informierten Anwälte der Verhafteten.

Bárbara Zamora, gesetzliche Vertreterin von Ignacio del Valle, Anführer der Volksfront für die Verteidigung des Landes (FPDT) und anderer Gefangenen, erklärte, Vega habe mit dieser Entscheidung den Verteidigern recht gegeben, die in der Berufung ausdrücklich die mangelnde Kompetenz des Richters beanstandet hatten.

Nach Ansicht von Juan de Dios Hernández Monge, Anwalt der meisten Verhafteten und Mitglied des Anwaltsteams der Anderen Kampagne, schürt dieses Urteil weiterhin den Konflikt, da es Richter Maldonado Gelegenheit gibt die Formfehler bei der Ausstellung der Gefängniseinweisung zu berichtigen. Obwohl Vega die Gefängniseinweisung für "nichtig" erklärte, stellte er es Maldonado juristisch frei, alleine auf der Grundlage des bereits laufenden Verfahrens, eine neue "fundierte und begründete" Gefängniseinweisung gegen die 30 noch verbleibenden Gefangenen auszustellen, und die Anklagen gegen die 160 Personen zu ratifizieren, die auf Kaution freigelassen worden sind.

Weigerung der CNDH

Andererseits hat sich die Nationale Kommission für Menschenrechte (CNDH) bereits zum zweiten Mal geweigert Information zur Verfügung zu stellen, und der mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft die Fallakte von Atenco als Beweis vorzulegen, dass es bei dem polizeilichen Überfall auf diese Gemeinde zur Anwendung von Folter gekommen ist.

Gestern trafen sich Mitglieder des FPDT mit dem Direktor der zweiten Inspektion, Fernando Cervantes, um zu fordern, dass die Organisation umgehend die Empfehlung über den Fall ausstellt, die in ihrem offiziellen Bericht veröffentlicht worden ist, dass den Opfern und ihren Angehörigen umgehend gestattet werde, Einsicht in die Fallakte zu nehmen, und dass eine beglaubigte Kopie aller Informationen eingereicht wird, die die CNDH von der Sonderstaatsanwaltschaft der PGR für Verbrechen gegen Frauen erhalten hat, damit sie "als Beweismittel eingesetzt werden können".

Da das Periférico Süd, wo sich der Sitz der CNDH befindet, von Demonstranten blockiert wurde, wies die zweite Generalinspektorin, Susana Pedroza, ihr Personal an, den Dialogtisch zu verlassen. Da die Blockade den Verkehr weiterhin behinderte, mussten die Mitglieder der Inspektion jedoch zurückkehren und die Atenco-Bewohner empfangen.

Nach dem zweiten Treffen erklärte Heriberto Salas, Repräsentant des FPDT, dass die Menschenrechtsinstitution "...nicht antwortet. Wir sehen, dass wir keine Priorität sind. Sie agieren als Komplizen von Vicente Fox und Enrique Peña, und stellen diese vor ihre Verantwortung gegen die Folter".

Die CNDH habe geantwortet, die Empfehlung und der endgültige Bericht zum Fall könnten erst zwischen September oder Oktober fertig gestellt werden, da die Regierungsinstitutionen, die man um Informationen ersucht hatte "die maximalen Wartezeiten einhalten um sie zur Verfügung zu stellen".

 Quelle:  
  https://www.jornada.com.mx/2006/08/15/019n1pol.php 
 

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