Schnellnavigation
Listenmoderator
Die Liste wird von PCl moderiert.
Webmaster
chiapas.eu powered by KADO.
Mastodon
ai-Jahresbericht 2006 zu Mexiko
amnesty international vom 24.10.2006 |
Jahresbericht 2006
Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005
MEXIKO
Amtliche Bezeichnung:
Vereinigte Mexikanische Staaten
Staats- und Regierungschef:
Vicente Fox Quesada
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: ratifiziert
UN-Frauenrechtskonvention und Zusatzprotokoll: ratifiziert
Die Regierung von Präsident Fox bekräftigte ihr Bekenntnis zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen und -standards. Trotzdem waren kaum Fortschritte bei der Beendigung von Menschenrechtsverletzungen oder im Kampf gegen die Straflosigkeit zu verzeichnen, vor allem nicht auf der Ebene der Bundesstaaten. Ein neu ins Leben gerufenes staatliches Menschenrechtsprogramm schien von geringer Wirkung zu sein. Pläne, die Verfassung zu überarbeiten und die Strafjustiz zu reformieren, harrten weiterhin der Umsetzung. Neben der hohen Gewaltkriminalität und Fragen der öffentlichen Sicherheit beherrschten die für 2006 geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen mehr und mehr das politische Tagesgeschehen. Immer wieder trafen Berichte über willkürliche Festnahmen, Misshandlungen und Folterungen ein. Die Zahl der in Ciudad Juárez ermordeten jungen Frauen stieg erneut an, ohne dass die Behörden durchgreifende Maßnahmen zur Eindämmung der Gewalt an Frauen einleiteten. Nach wie vor trug die Justiz maßgeblich zu Menschenrechtsverletzungen bei, indem sie es unterließ, die Rechte von Verbrechensopfern und mutmaßlichen Tätern zu schützen. Von den Defiziten im Justizwesen waren in überproportionalem Maße die ärmsten und am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen betroffen. Mehrere Journalisten wurden getötet oder bedroht. Auf kommunaler Ebene tätige Menschenrechtsverteidiger sahen sich gleichfalls Drohungen und Angriffen ausgesetzt. Bemühungen, die für Menschenrechtsverletzungen früherer Jahre Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, blieben ohne Erfolg. Viele Angehörige der gesellschaftlich am stärksten marginalisierten Gemeinschaften, insbesondere indigene Volksgruppen, litten nach wie vor unter Diskriminierung und hatten nur begrenzt Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten.
Hintergrundinformationen
Im Berichtszeitraum ratifizierte Mexiko das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und widerstand dem Druck, mit den USA ein ungesetzliches bilaterales Immunitätsabkommen abzuschließen. Zudem unterzeichnete Mexiko das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und reichte eine Reihe überfälliger Berichte bei den jeweils zuständigen Organen der Vereinten Nationen ein. Auch engagierte sich die Regierung des Landes dafür, UN-Reformen mit dem Ziel eines verstärkten Schutzes der Menschenrechte voranzutreiben.
Im April trat der Generalstaatsanwalt unter zunehmendem politischem Druck von seinem Amt zurück, nachdem das Parlament die strafrechtliche Immunität des Bürgermeisters von Mexiko-Stadt, Andrés Manuel López Obrador, aufgehoben und damit die Möglichkeit für seine strafrechtliche Verfolgung geschaffen hatte. Eine offiziell erhobene Anklage gegen López Obrador, den Präsidentschaftskandidaten der Partei der Demokratischen Revolution, hätte dessen Ausschluss von den Wahlen zur Folge gehabt. Die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Oberbürgermeister, das im Mai wieder eingestellt wurde, war weithin als politisch motiviert erachtet worden.
Nach vorliegenden Meldungen kamen im Berichtszeitraum mindestens 440 Migranten ohne Papiere bei dem Versuch ums Leben, die Grenze zu den USA zu überqueren. Die US-Behörden schlugen vor, einen Grenzzaun zwischen beiden Ländern zu errichten, was Befürchtungen aufkommen ließ, dass Migranten dann vermehrt versuchen würden, in den lebensgefährlichen Wüstenregionen US-amerikanisches Territorium zu erreichen. In diesem Fall wäre mit noch mehr Todesfällen zu rechnen.
Justizreform
Das Parlament änderte die Verfassung und das Militärstrafgesetz, indem es die Todesstrafe für alle Straftaten abschaffte. Auch wurden wichtige Reformen hinsichtlich des Jugendstrafrechts auf den Weg gebracht. Auf andere umfassende Menschenrechtsreformen konnten sich die Abgeordneten jedoch nicht einigen.
Beispielsweise wurde nichts unternommen, um die Anwendung des Militärstrafrechts einzuschränken und sicherzustellen, dass sich Militärangehörige, denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden, vor der zivilen Justiz verantworten müssen.
Als Reaktion auf ausbleibende Reformen auf Bundesebene brachten einige Bundesstaaten Veränderungsvorschläge für ihre jeweils eigenen Justizsysteme ein, doch war bis Ende des Berichtsjahrs nicht ersichtlich, welche Wirkung von diesen Initiativen ausging.
Trotz der Verabschiedung eines staatlichen Menschenrechtsprogramms wurden dafür weder neue Finanzmittel bereitgestellt noch ein effizienter bundesweiter Plan zur Umsetzung ausgearbeitet. Im November wurde ein Evaluierungsausschuss eingerichtet, dem mehrere Menschenrechtsorganisationen angehörten.
Dem Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte in Mexiko-Stadt wurde ein neuer Vertreter zugewiesen. Obwohl eine Reihe wichtiger Projekte angestoßen wurden, zeichneten sich bei der Umsetzung der Empfehlungen des UN-Menschenrechtsbüros nur geringe Fortschritte ab.
Straflosigkeit
Nach wie vor kam die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die während des »schmutzigen Kriegs« in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren schwere Menschenrechtsverletzungen verübt hatten, nur schleppend voran. Nach vierjähriger Arbeit wurden nur sieben Haftbefehle gegen ehemalige Staatsbedienstete vollstreckt. Hunderte andere Fälle blieben ungeahndet, weil der Sonderstaatsanwalt keine Anklage erhob oder Gerichte seine Klageschriften abwiesen.
Unter Verstoß gegen das Völkerrecht entschied der Oberste Gerichtshof im Juli, dass vor 2001 verübte Völkermordverbrechen der gesetzlichen Verjährungsfrist unterliegen. Dies führte zur Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung von neun Personen, die angeklagt waren, bei einer Protestaktion im Jahr 1971, die unter der Bezeichnung »Corpus Cristi« bekannt geworden ist, mehrere Studenten ermordet zu haben.
Die strafrechtliche Verfolgung des ehemaligen Staatsoberhaupts Luis Echeverría und des früheren Innenministers Mario Moya wegen Völkermords in Zusammenhang mit demselben Fall kam gleichfalls zum Erliegen, als ein Bundesrichter entschied, dass die Beweislage für eine Anklageerhebung nicht ausreiche. Ebenso wies im September ein Richter Anklageschriften gegen den ehemaligen Präsidenten und sieben weitere Personen zurück, die die Ermordung von Studenten bei Demonstrationen in Tlatelolco, Mexiko-Stadt, im Jahr 1968 zum Gegenstand hatten. Den Beschuldigten war unter anderem Völkermord zur Last gelegt worden. Der Sonderstaatsanwalt legte gegen die Abweisung der Klage beim Obersten Gerichtshof Berufung ein, über die Ende des Berichtszeitraums noch nicht entschieden war.
Gewalt gegen Frauen
Frauen und junge Mädchen, insbesondere solche aus den ärmsten Gesellschaftsschichten, litten unvermindert unter Diskriminierung und Gewalt in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld. Offizielle Statistiken belegten, dass fast die Hälfte aller Frauen über 15 Jahren in den letzten zwölf Monaten Gewalt erfahren hatte. Bemühungen der Behörden, derartige Verbrechen zu verhüten und zu bestrafen, waren meist unzureichend, obwohl das Problem in der Öffentlichkeit zunehmend wahrgenommen wurde. Der Oberste Gerichtshof machte in einem Urteil unmissverständlich deutlich, dass Vergewaltigung in der Ehe als Straftat anzusehen ist.
In Ciudad Juárez im Bundesstaat Chihuahua fielen erneut mindestens 28 Frauen und Mädchen Morden zum Opfer. Obwohl die bundesstaatlichen Behörden diesen Verbrechen anscheinend mit größerer Entschlossenheit nachgingen, wurden die für Versäumnisse bei den ursprünglichen Ermittlungen verantwortlichen Beamten nicht zur Rechenschaft gezogen. Auch zeichneten sich nur geringe Fortschritte ab, diejenigen vor Gericht zu stellen, die für frühere Entführungen und Morde in Ciudad Juárez und der Stadt Chihuahua verantwortlich waren. Dem Büro der Sonderermittlerin der Bundesstaatsanwaltschaft in Ciudad Juárez gelang es nur begrenzt, Verantwortlichkeiten aufzudecken. Ende des Berichtsjahrs war der Posten vakant. Die Sonderkommission zur Vorbeugung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen in Ciudad Juárez und die Staatliche Menschenrechtskommission gaben Berichte heraus, in denen sowohl die nur zögerlichen Bemühungen der Bundesorgane als auch der einzelstaatlichen Behörden, den Frauen von Ciudad Juárez Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen, massiv kritisiert wurden.
Die siebenjährige Airis Estrella Enríquez Pando und die zehn Jahre alte Anahí Orozco Lorenzo wurden im Mai in Ciudad Juárez brutal ermordet. Die mutmaßlichen Täter konnten festgenommen und vor Gericht gestellt werden. Ihr Prozess dauerte Ende 2005 noch an.
Im Juni wurde die Leiche von Minerva Torres offiziell von ihrer Familie identifiziert, nachdem sie von den Behörden zwei Jahre lang zurückgehalten worden war, obwohl deutliche Hinweise auf ihre Identität vorlagen. Minerva Torres war 18 Jahre alt, als sie 2003 in der Stadt Chihuahua entführt worden war. Die Familie erstattete Anzeige gegen die Behörden, denen sie vorwarf, rechtswidrig gehandelt zu haben, indem sie die Leiche zurückhielten.
Öffentliche Sicherheit
Die hohe Zahl an Gewaltverbrechen in Verbindung mit Drogenkriminalität und Entführungen ließ die öffentliche Sicherheit in der politischen Tagesordnung nach wie vor weit oben rangieren. In einer Reihe von Bundesstaaten übertrug die Regierung im Rahmen der Initiative »Sicheres Mexiko« (México Seguro) dem Militär Polizeibefugnisse, was zu über 5000 Festnahmen führte.
Im Mai fielen Berichten zufolge drei junge Männer und ein Beamter der Bundespolizei in Reynosa im Bundesstaat Tamaulipas ungesetzlichen Tötungen durch Angehörige der Sonderpolizeieinheit Policía Preventiva zum Opfer, einer Polizeitruppe des Bundes, die überwiegend aus Militärpersonal bestand. Dem Vernehmen nach eröffnete die Polizei ohne Vorwarnung und ohne erkennbaren Grund das Feuer auf das Fahrzeug der Opfer. Deren Angehörige erhielten keinerlei Informationen über die offiziellen Ermittlungen, die sich wiederholt verzögerten.
Missstände im Justizwesen und Diskriminierung
Eine Reihe von Faktoren trugen zu einer Aushöhlung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren bei. Dazu zählte das Versäumnis, festgenommenen Personen unverzüglich Zugang zu einem Rechtsanwalt zu gestatten, sowie das Fehlen effizienter Kontrollmechanismen zur Überwachung der Tätigkeit von Staatsanwaltschaft und Justizpolizei. Im Mai veröffentlichte der neu gegründete Nationale Rat zur Verhütung von Diskriminierung eine landesweite Übersicht, die illustrierte, welchen Diskriminierungsmustern sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen ausgesetzt waren.
Felipe Arreaga, ein Menschenrechtsverteidiger und gewaltloser politischer Gefangener, der für seinen Einsatz als Umweltschützer bekannt ist, wurde im September von der Anklage des Mordes freigesprochen, nachdem seine Verteidigung nachgewiesen hatte, dass die Anschuldigungen gegen ihn als Vergeltungsmaßnahme wegen seines Engagements frei erfunden worden waren.
Nicolasa Ramos wurde in der Berufung mangels Beweisen freigesprochen und aus dem Gefängnis in Baja California entlassen. Sie war aufgrund der offenbar konstruierten Anklage, den lokalen Behörden zugunsten der langjährigen Landbesetzergemeinde Maclovio Rojas bei Tijuana Wasser gestohlen zu haben, fast drei Jahre inhaftiert gewesen.
Im Juni wurde der Menschenrechtsverteidiger und Homosexuelle Octavio Acuña in Querétaro ermordet. Er und sein Partner hatten 2004 eine Beschwerde wegen Diskriminierung gegen die lokale Polizei eingereicht und sich im Vorfeld des Mordes über homophobe Drangsalierungen beklagt. Trotzdem ignorierten die behördlichen Ermittler dem Vernehmen nach überzeugende Hinweise darauf, dass das Tatmotiv Homophobie gewesen sein könnte.
Willkürliche Festnahmen, Folterungen und Misshandlungen
Nach wie vor trafen zahlreiche Berichte über willkürliche Festnahmen und Folterungen ein, denen die Behörden vielfach nicht nachgingen. Die Staatliche Menschenrechtskommission veröffentlichte eine Dokumentation, in der sie im ganzen Land weit verbreitete Folterpraktiken anprangerte.
Im Juni soll Teodoro Pérez Pérez, ein Angehöriger der indigenen Gemeinschaft der Tzotzil aus Yabteclúm, von Beamten der Polizei des Bundesstaates Chiapas gefoltert worden sein. Berichten zufolge prügelten sie auf ihn ein, gossen ihm heißes Wasser auf die Brust, zwangen ihn sich auszuziehen und bedrohten ihn mit Vergewaltigung. Am nächsten Morgen ließ man ihn ohne Anklageerhebung wieder frei. Dem Vernehmen nach wurde Teodoro Pérez Pérez bedroht, nachdem er Anzeige erstattet hatte.
Mindestens zwölf Personen wurden der Beteiligung an gewalttätigen Demonstrationen im Mai 2004 in Guadalajara im Bundesstaat Jalisco schuldig gesprochen, einige von ihnen dem Vernehmen nach auf der Grundlage von unter Folterungen erzwungenen Geständnissen. Die Behörden des Bundesstaates lehnten es ab, begründete Foltervorwürfe oder Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der Beweisführung der Staatsanwaltschaft und dem Vorgehen der Polizei zu untersuchen.
Im Juni gingen die Sicherheitskräfte nach vorliegenden Meldungen mit übermäßiger Gewalt gegen Demonstranten in Cancún vor, von denen 34 festgenommen wurden und mehrere andere Verletzungen davontrugen. Die Behörden unterließen es, Beschwerden über Misshandlungen und Folterungen nachzugehen.
Journalisten und Menschenrechtsverteidiger
Mindestens vier Journalisten wurden offenbar als Vergeltungsmaßnahme für ihr berufliches Engagement getötet, nachdem sie Korruption und organisiertes Verbrechen angeprangert hatten. Viele andere wurden schikaniert, bedroht und tätlich angegriffen. Die Regierung sicherte zu, einen Sonderstaatsanwalt einzusetzen, der die Fälle untersuchen sollte. Auch auf kommunaler Ebene tätige Menschenrechtsverteidiger sahen sich Einschüchterungsversuchen, Drohungen und Schikanen seitens der Justiz ausgesetzt.
Obtilia Eugenio Manuel, eine Menschenrechtlerin aus Ayutla de los Libres im Bundesstaat Guerrero, erhielt Todesdrohungen gegen sich selbst und ihre Familie. Sie hatte vom Militär in der Region verübte Menschenrechtsverstöße publik gemacht, darunter die mutmaßliche Vergewaltigung zweier indigener Frauen im Jahr 2002. Die Bundesbehörden stellten zwar ein gewisses Maß an Schutz für Obtilia Eugenio Manuel bereit, doch unterließen es die Behörden des Bundesstaates Berichten zufolge, effiziente Ermittlungen zur Aufklärung der Morddrohungen durchzuführen.
Im Dezember wurde die Journalistin und Frauenrechtlerin Lydia Cacha festgenommen, nach Puebla gebracht, dort 30 Stunden lang in Haft gehalten und der Verleumdung angeklagt. Gegen Kaution kam sie wieder frei. Ihr Prozess hatte bis Ende 2005 noch nicht begonnen.
Bundesstaaten im Süden des Landes
Chiapas
Im April wandte die Polizei übermäßige Gewalt an, um eine Protestaktion in der Stadt Tila aufzulösen. Die Ordnungskräfte nahmen 49 Personen fest, von denen viele dem Vernehmen nach mehrere Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt willkürlich in Gewahrsam gehalten wurden.
Im Juni sahen sich mehrere Familien in der Gemeinde Sabanilla gezwungen, ihre Häuser zu verlassen, nachdem sie Berichten zufolge von Angehörigen einer paramilitärischen Gruppierung namens Paz y Justicia (Frieden und Gerechtigkeit) bedroht worden waren.
Im Oktober stürzte Hurrikan Stan zahlreiche arme Landgemeinden in extreme Not, ohne dass die Behörden offenbar angemessene Hilfe bereitstellten. Auf der Grundlage neuer bundesstaatlicher Gesetze, die die Pressefreiheit einschränkten, wurde der Herausgeber einer Lokalzeitung, die im Zusammenhang mit der offiziellen Reaktion auf die Naturkatastrophe den Vorwurf der Korruption erhoben hatte, in Gewahrsam genommen und verhört.
Im Juli gab die Nationale Zapatistische Befreiungsarmee, eine bewaffnete oppositionelle Gruppierung, Pläne bekannt, ihre politischen Aktivitäten in andere Bahnen zu lenken.
Oaxaca
Für die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte bestand große Gefahr. In dem offensichtlichen Versuch, jegliche Opposition zu ersticken, ließ die neue Regierung von Oaxaca mehrere fragwürdige Haftbefehle aus der Vergangenheit vollstrecken, leitete politisch motivierte Strafverfahren ein und höhlte das Recht auf freie Meinungsäußerung aus.
Agustín Sosa, ein politisch engagierter Bürger, wurde des Mordes angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. Obwohl er vor Bundesgerichten mehrere Berufungsverfahren wegen Mangels an Beweisen gewann, erhoben lokale Staatsanwälte gegen ihn weitere Anklagen, die jeder Grundlage entbehrten. Nachdem die sich verschlechternde Menschenrechtssituation in Oaxaca national und international Besorgnis ausgelöst hatte, wurde Agustín Sosa ebenso wie die meisten anderen wegen ihres politischen Engagements inhaftierten Personen freigelassen.
Im Laufe des Berichtsjahrs wurden Mitarbeiter der oppositionellen Zeitung Noticias drangsaliert und bedroht, vor allem von Mitgliedern einer der Regierungspartei des Bundesstaates nahe stehenden Gewerkschaft. Die Behörden von Oaxaca unterließen es, den Drohungen gegen Mitarbeiter der Zeitung sowie Anschlägen auf die Räume des Blattes nachzugehen oder die Täter zu belangen. Im Oktober intervenierte die Inter-Amerikanische Menschenrechtskommission zugunsten des Direktors und der Mitarbeiter von Noticias.
Guerrero
Umweltschützer sahen sich Schikanen und Übergriffen ausgesetzt.
Im Juni sollen bewaffnete Männer in Petatlán versucht haben, den Umweltschützer Albertano Peñalosa zu ermorden. Bei dem Anschlag, der offenbar als Vergeltung für seine Bemühungen um den Erhalt der Wälder in der Region verübt wurde, kamen zwei seiner Söhne ums Leben, zwei weitere Personen wurden verletzt.
Nachdem lokale Menschenrechtsorganisationen zwei Jahre dafür gekämpft hatten, wurde im September ein Gesetz verabschiedet, das das zwangsweise »Verschwindenlassen« unter Strafe stellt.
Die Art und Weise, wie die Behörden Zustimmung zum geplanten Bau des Wasserkraftwerks La Parota zu erreichen trachteten, schürte Konflikte unter der Bevölkerung und hatte gewalttätige Auseinandersetzungen zur Folge.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Verweigerung der Rechte auf grundlegende Dienstleistungen blieb für viele mittellose Gruppen der Bevölkerung, vor allem für indigene Gemeinschaften, ein vorrangiges Problem. Regierungsprogramme zur Linderung der Armut und Beseitigung der Marginalisierung erzielten nur begrenzte Erfolge.
In Chiapas und Guerrero, zwei der Bundesstaaten mit dem größten indigenen Bevölkerungsanteil, gab es zu wenige medizinische Fachkräfte, um auch nur die dringendsten Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen.
Der Zugang zu sauberem Wasser erwies sich zunehmend als Problem und war Berichten zufolge Auslöser von 413 Konflikten zwischen Gemeinden im ganzen Land.
Berichte und Missionen von amnesty international
Bericht
Open letter to Mexican political parties (ai-Index AMR 41/031/2005)
Missionen
Im August besuchte die Generalsekretärin von amnesty international Mexiko und traf mit hochrangigen Regierungsvertretern zusammen.
Im März hielten sich Delegierte der Organisation im Land auf.
![]() | Quelle: | ![]() | |
![]() | |||
![]() | ![]() |
|
|
Aktuell empfohlen
Veranstaltungskalender
![]() |
März 2025 | ![]() |
||||
S | M | D | M | D | F | S |
1 | ||||||
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 |
23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 |
30 | 31 |
Die nächsten Termine

Ort-Detailangaben:
Onlineseminar

Ort-Detailangaben:
Onlineseminar

Ort-Detailangaben:
genauer Veranstaltungsort wird den Teilnehmern mitgeteilt

Ort-Detailangaben:
genauer Veranstaltungsort wird den Teilnehmern mitgeteilt

Ort-Detailangaben:
genauer Veranstaltungsort wird den Teilnehmern mitgeteilt

Ort-Detailangaben:
Vorbereitungsseminar: Einsatz als Menschenrechtsbeobachter*in in Chiapas, Mexiko

Ort-Detailangaben:
Onlineseminar

Ort-Detailangaben:
Onlineseminar

Ort-Detailangaben:
genauer Veranstaltungsort wird den Teilnehmern mitgeteilt

Ort-Detailangaben:
genauer Veranstaltungsort wird den Teilnehmern mitgeteilt