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Gutachten lehnt Eingreifen des Bundesgerichtshofes im Fall Atenco ab
Richter räumt ein: es gab Vergewaltigungen und sexuelle Aggressionen
La Jornada vom 22.01.2007 |
von Jesus Aranda |
übersetzt von Dana |
Der Oberste Nationale Gerichtshof (SCJN), darf seine Befugnis zur Untersuchung der Ereignisse in San Salvador Atenco nicht ausüben, trotz der dokumentierten Klagen über Vergewaltigungen, sexuelle Aggressionen, Schläge, Folter und Beleidigungen im Verlauf des Polizeieinsatzes, bei dem 217 Personen festgenommen wurden, darunter 44 Frauen.
So lautet das Ergebnis des von Sergio Salvador Aguirre ausgestellten Gutachtens, das dem Obersten Gerichtshof ebenfalls zu einer Verschärfung der Kriterien für die Ausübung seiner Befugnis, gemäß Verfassungsartikel 97, schwere Verletzungen der persönlichen Rechte zu untersuchen. Er schlägt vor: "Das Vorgehen der Autorität, die ihre Befugnisse und Zuständigkeiten im rechtlichen Rahmen ausübt, darf nicht Gegenstand der Untersuchungsbefugnis sein, auch wenn es bei dieser Ausübung zu einem Missbrauch kommt, der gewisse strafrechtlich verfolgbare und strafbare Handlungen nach sich zieht.
Weiterhin weist er darauf hin, dass die Intervention des Obersten Gerichts kontraproduktiv wäre, da sie zu einer "Erregung der Gemüter" gegen den Erhalt der "Ordnung" in dieser Gemeinde des Bundesstaates México führen könnte.
In dem Dokument, das bereits an die Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichtshofes ausgeteilt wurde, antwortet Aguirre Anguiano auf die Petition, die Genaro David Góngora Pimentel im August letzten Jahres an das Plenum des Obersten Gerichtes gerichtet hatte. Der Antrag ersuchte das Oberste Tribunal einen Richter mit der Erstellung eines Gutachtens über eine mögliche Untersuchung des Einsatzes zu beauftragen, der [Mai letzten Jahres] von der Präventiven Bundespolizei und der Polizei des Bundesstaates México durchgeführt worden war.
Góngora Pimentel gab dabei zu bedenken, dass die Klagen über Folterungen, Vergewaltigungen, Schläge, Drohungen und Beleidigungen, die gegen die Autorität erhoben wurden, dem Gerichtshof ausreichend Anlass boten, über eine Ausübung seiner Befugnis zu entscheiden. In seinem Gutachten, das in den nächsten Tagen vom Plenum diskutiert werden soll, weist Aguirre Anguiano darauf hin, dass "ohne abzuerkennen, dass die betreffenden Vorfälle eine Störung des sozialen Friedens verursacht, und zu nationaler und internationaler Sorge Anlass gegeben haben", sei es offensichtlich, dass der soziale Frieden "bereits wieder hergestellt worden ist", und die zuständigen Behörden die Vorfälle bereits zu Kenntnis genommen hätten, darunter die Nationale Menschenrechtskommission, "die diesbezüglich bereits eine Empfehlung ausgestellt hat".
Im Hinblick auf die Wiederherstellung der Ordnung und des sozialen Friedens in der Zone, warnt er außerdem davor, dass "die Eröffnung einer neuen Untersuchung durch den Obersten Gerichtshof und die sich daraus ergebende Anerkennung von verübten Rechtsverletzungen, zu einer Erregung der Gemüter führen könnten, mit negativen Folgen für die Ordnung und die Stabilität, die man zu erhalten sucht".
Aguirre rechtfertigt das Vorgehen der Autorität mit den Worten: "jene, die sich jetzt als direkte Opfer der Gewalttaten hinstellen (die Dorfbewohner und die festgenommenen und misshandelten sozialen Anführer), sind jene, die mit ihrem Verhalten die Vorfälle auslösten, die bedauerlicherweise die exzessive Reaktion der polizeilichen Autorität provoziert haben".
Im gleichen Wortlaut betont er, dass bei dieser Gelegenheit nicht nur Bewohner von Texcoco und San Salvador Atenco und Angehörige der Volksfront zur Verteidigung des Landes, sondern auch "andere soziale Gruppen, Angestellte der UNAM und der Telmex-Gewerkschaft . [sowie] Ausländer, die sich unter die Bevölkerung mischten, Verletzte verschuldet haben, darunter auch verletzte Polizisten".
Quelle: | |||
https://www.jornada.com.mx/2007/01/22/index.php?section=politica&article=023n2pol | |||
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