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Polizeiverbrechen untersucht

Mexikanisches Verfassungsgericht erklärt sich mit knapper Mehrheit für zuständig

junge welt vom 08.02.2007

  Gerold Schmidt (npl), Mexiko-Stadt Zwei Tote, vergewaltigte und sexuell mißbrauchte Frauen, Dutzende brutal zusammengeschlagene Menschen, wahllose Verhaftungen, nicht autorisierte Hausdurchsuchungen mit anschließender Verwüstung und Diebstahl. Das waren einige der von den Polizeitruppen verursachten »Kollateralschäden«, als sie im Mai 2006 militante Proteste von Bewohnern des nahe Mexiko-Stadt gelegenen Dorfes San Salvador Atenco niederschlugen. Entgegen pessimistischen Erwartungen von Menschenrechtsorganisationen erklärte sich das mexikanische Verfassungsgericht am Dienstag mit knapper Mehrheit zuständig für die Aufarbeitung dieser Vorkommnisse und ordnete eine richterliche Untersuchungskommission an. Die Entscheidung hat über den konkreten Fall hinausreichende Bedeutung. Sie macht grundsätzlich den Weg dafür frei, auf höchster richterlicher Ebene die von staatlichen Autoritäten unter dem Vorwand der »Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung« begangenen Vergehen zu behandeln. Dies ist auch für das Polizeigebaren gegen die sozialen Proteste im südmexikanischen Bundesstaat Oaxaca wichtig.

Der Artikel 97 der mexikanischen Verfassung überläßt dem Obersten Gericht die Bewertung, ob Ereignisse vorliegen, die eine »schwere Verletzung eines individuellen Grundrechtes darstellen«. Das Verfassungsgericht »kann« dann eine Untersuchungskommission bestellen, die unabhängig von örtlichen und föderalen Behörden ermittelt. Einige der besonders konservativen Robenträger hatten nach der Devise »Wo gehobelt wird, fallen Späne« versucht, die Polizeibrutalität als hinzunehmende Tatsache bei der Ausübung staatlicher Gewalt zu rechtfertigen und gleichzeitig die Zuständigkeit des Gerichts zu verneinen. Der als sehr regierungsnah geltende Richter Mariano Azuela bezeichnete den Fall als »nicht außerordentlich«. Es werde noch der Moment kommen, in dem das Gericht über »irgendein Sportereignis« entscheiden solle, bei dem Sicherheitskräfte einschritten. Schließlich setzte sich jedoch die Auffassung des Verfassungsrichters Genaro Góngora durch, das Oberste Gericht dürfe »weder Komplize durch Unterlassen noch Wäscherei für Menschenrechtsverletzungen« sein.

Der aktuelle mexikanische Bundesstaatsanwalt Eduardo Medina war im Vorgängerkabinett als Minister für Öffentliche Sicherheit einer der Hauptverantwortlichen für den Polizeieinsatz in Atenco. Die umfangreichen Untersuchungen der staatlichen Menschenrechtskommission und deren Empfehlungen ignorierte er weitgehend. Ebenso die Anklagen weiterer nationaler und internationaler Organisationen. Nur einige untergeordnete Polizeibeamte wurden halbherzig zur Rechenschaft gezogen. Über das Verfassungsgericht wird sich das den Rechtsstaat immer wieder betonende Kabinett des seit Dezember amtierenden Präsidenten Felipe Calderón nicht einfach hinwegsetzen können.

Der Beschluß der Richter gibt auch der Klage der in Atenco schwer mißhandelten deutschen Studentin und Fotojournalistin Samantha Dietmar Rückhalt. Die damals mit vier weiteren Ausländern deportierte Dietmar zeigte bei der Berliner Staatsanwaltschaft »unbekannte mexikanische Polizisten« unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und sexueller Nötigung an. Eine Anklage in Mexiko hatten die dortigen Behörden durch die Abschiebung unmöglich gemacht.

 Quelle:  
  http://www.jungewelt.de/2007/02-08/033.php 
 

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