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Atenco: Verfassungsgericht lässt Polizeivergehen untersuchen
Poonal vom 13.02.2007 |
Von Gerold Schmidt |
(Mexiko-Stadt, 7. Februar 2007, npl).- Zwei Tote, vergewaltigte und sexuell missbrauchte Frauen, Dutzende brutal zusammen geschlagene Menschen, wahllose Verhaftungen, nicht autorisierte Hausdurchsuchungen mit anschließender Verwüstung und Diebstahl. Das waren einige der von den Polizeitruppen verursachten "Kollateralschäden", als sie im Mai 2006 militante Proteste von Bewohnern des nahe Mexiko-Stadt gelegenen Dorfes San Salvador Atenco niederschlugen. Entgegen pessimistischer Erwartungen von Menschenrechtsorganisationen erklärte sich das mexikanische Verfassungsgericht am Dienstag mit knapper Mehrheit zuständig für die Aufarbeitung dieser Vorkommnisse und ordnete eine richterliche Untersuchungskommission an. Die Entscheidung hat über den konkreten Fall hinausreichende Bedeutung. Sie macht grundsätzlich den Weg dafür frei, auf höchster richterlicher Ebene die von staatlichen Autoritäten unter dem Vorwand der "Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung" begangenen Vergehen zu behandeln. Dies ist auch für das Polizeigebaren gegen die sozialen Proteste im südmexikanischen Bundesstaat Oaxaca wichtig.
Der Artikel 97 der mexikanischen Verfassung überlässt dem Obersten Gericht die Bewertung, ob Ereignisse vorliegen, die eine "schwere Verletzung eines individuellen Grundrechtes darstellen". Das Verfassungsgericht "kann" dann eine Untersuchungskommission bestellen, die unabhängig von örtlichen und föderalen Behörden ermittelt. Einige der besonders konservativen Robenträger hatten nach der Devise "wo gehobelt wird, fallen auch Späne" versucht, die Polizeibrutalität als hinzunehmende Tatsache bei der Ausübung staatlicher Gewalt zu rechtfertigen und gleichzeitig die Zuständigkeit des Gerichts zu verneinen. Der als sehr regierungsnah geltende Richter Mariano Azuela bezeichnete den Fall als "nicht außerordentlich". Es werde noch der Moment kommen, indem das Gericht über "irgendein Sportereignis" entscheiden solle, bei dem Sicherheitskräfte einschritten. Letztendlich setzte sich jedoch die Auffassung des Verfassungsrichters Genaro Góngora durch, das Oberste Gericht dürfe "weder Komplize durch Unterlassen noch Wäscherei für Menschenrechtsverletzungen" sein.
Die genauen Aufgaben und Kompetenzen der Untersuchungskommission müssen noch von der Richtermehrheit definiert werden. Vielleicht wird ihr Mandat sehr eingeschränkt sein. Dennoch ist die Entscheidung eine Botschaft an die konservative Bundesregierung und ihre Funktionsträger. Der aktuelle mexikanische Bundesstaatsanwalt Eduardo Medina war im Vorgängerkabinett als Minister für Öffentliche Sicherheit einer der Hauptverantwortlichen für den Polizeieinsatz in Atenco. Die umfangreichen Untersuchungen der staatlichen Menschenrechtskommission und deren Empfehlungen ignorierte er weitgehend. Ebenso die Anklagen weiterer nationaler und internationaler Organisationen. Nur einige untergeordnete Polizeibeamte wurden halbherzig zur Rechenschaft gezogen. Über das Verfassungsgericht wird sich das den Rechtsstaat immer wieder betonende Kabinett des seit Dezember amtierenden Präsidenten Felipe Calderón nicht ganz so einfach hinwegsetzen können.
Der Beschluss der Richter gibt auch der Klage der in Atenco schwer misshandelten deutschen Studentin und Fotojournalistin Samantha Dietmar Rückhalt. Die damals mit vier weiteren Ausländern deportierte Dietmar zeigte bei der Berliner Staatsanwaltschaft "unbekannte mexikanische Polizisten" unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und sexueller Nötigung an. Eine Anklage in Mexiko hatten die dortigen Behörden durch die Abschiebung unmöglich gemacht.
Quelle: poonal
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