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Erklärung des Netzwerkes für den Frieden zu Montes Azules (FrayBa)

Erklärung zu den gewaltsamen Räumungen und willkürlichen Verhaftungen in Montes Azules

Denuncia von Fray Bartolomé vom 07.09.2007

  San Cristobal de Las Casas, Chiapas; 04. September 2007 Am Samstag den 18. August 2007, wurde ein polizei-militärischer Einsatz durchgeführt, koordiniert zwischen der Bundesregierung und der Staatsregierung von Chiapas, um die 39 indigenen Tzeltal-Bewohner (darunter 26 Kinder) der Gemeinde Nuevo San Manuel und der Rancheria Buen Samaritano einer Zwangsräumung zu unterziehen. Beide Orte befinden sich im Bezirk Ocosingo, innerhalb des Biosphärenreservats von Montes Azules. Die Rancheria Buen Samaritano besteht schon seit 12 Jahren und die Siedlung Nuevo San Manuel seit mindestens 8 Jahren.

Nach Aussagen der vertriebenen Familien, trafen gegen 8:00 morgens mehrere Hubschrauber ein, aus denen bewaffnete Agenten heraus stiegen, die die Menschen auf gewaltsame Art und Weise aus ihren Häusern trieben, ohne irgendeine vorherige Benachrichtigung, ohne ihnen irgendein Dokument zu zeigen, und ohne ihnen irgendeine Erklärung abzugeben. Sie verluden alle Familien einfach in die Hubschrauber, ohne ihnen zu erlauben irgendeine Habseligkeit mitzunehmen, und nahmen sie mit, ohne ihnen zu sagen wohin. All ihre Häuser, ihre gesamte Ernte und ihr ganzes Eigentum wurden vernichtet.

Gegenwärtig werden die vertriebenen Familien in einem ehemaligen Bordell zusammengepfercht gehalten, nahe einer Müllhalde in der Umgebung der Gemeinde La Trinitaria. Sechs Männer werden im Gefängnis von El Amate" (CERESO 14), festgehalten, mehr als vier Fahrtstunden entfernt. Ihnen werden Anschläge gegen die Umwelt des Staates und Raub vorgeworfen.

Die Gesundheit der Vertriebenen, insbesondere die der Kinder und zweier schwangerer Frauen, ist in höchstem Maße gefährdet, aufgrund der unhygienischen Zustände an dem Ort an dem sie untergebracht sind, und wegen eines Falles von Windpocken. Des weiteren haben sie keinen Zugang zu einer angemessenen Ernährung, und sind vollständig auf Unterstützung von außen angewiesen.

Die unterzeichnenden Organisationen drücken ihre tiefe Besorgnis über diese Tatsachen, die gegen alle Menschenrechte verstoßen, die in den internationalen Abkommen, Pakten und Verträgen anerkannt werden, die von der Mexikanischen Regierung unterzeichnet worden sind.

Obgleich die Regierung die Rechtswirksamkeit des Eigentums der Kommunalgüter der Selva Lacandona und das Anliegen des Umweltschutzes verteidigt, tut sie dies, ohne zu berücksichtigen, dass nach Auflagen des Abkommens für Zivile und Politische Rechte, Artikel 47. "keine Anordnung des vorliegenden Abkommens einschließlich des Besitzrechtes) auf Kosten des inhärenten Rechts aller Gemeinden auf die volle und freie Nutznießung und Verwendung ihrer natürlichen Reichtümer und Ressourcen, interpretiert werden darf"

Außerdem hat sie es systematisch unterlassen ihren Verpflichtungen nach den Auflagen der ILO Konvention 169 nachzukommen, insbesondere nach Artikel 6 (Verpflichtung die betreffenden Völker über gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen, die sie unmittelbar berühren zu konsultieren), Artikel 14 (Die Eigentums- und Besitzrechte der betreffenden Völker an dem von ihnen von alters her besiedelten Land), Artikel 16 (Bevölkerungen dürfen aus dem von ihnen besiedelten Land nicht ausgesiedelt werden, oder falls die Umsiedlung ausnahmsweise als notwendig angesehen wird, darf sie nur mit deren Zustimmung erfolgen.)

Das gleiche gilt für die Anweisungen des UN Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Grundfreiheiten der Indigenen Völker, Rodolfo Stavenhagen, nach seiner Mission in Mexiko im Jahre 2003, wo er angibt:

"Keine indigene Gemeinde darf gegen ihren Willen außerhalb des Biosphärenreservats von Montes Azules umgesiedelt werden. Jede Umsiedlung der Gemeinden, die innerhalb des Reservats angesiedelt sind, darf nur mit der Zustimmung aller Beteiligten erfolgen.

Die indigenen Gemeinden müssen an der Leitung, Verwaltung und Kontrolle der Naturschutzgebiete auf ihren Territorien oder Regionen beteiligt werden, unter Berücksichtigung der kommunitären Anordnungen für den Umweltschutz.

Die Einrichtung neuer Naturreservate in indigenen Regionen, darf nur unter vorhergehender Konsultierung der betroffenen Gemeinden erfolgen, und die Regierung hat die Entscheidung und das Recht der indigenen Gemeinden zur Einrichtung ökologischer Gemeindereservate auf ihren Gebiete, zu respektieren und zu schützen."

Auch in seinem Bericht von 2006 und im Anschluss an diesen Anweisungen, hebt er hervor: "Das System der landwirtschaftlichen Normen und Gerichte ist im Verhältnis zum gegenwärtigen Stand der Anerkennung der indigenen Rechte auf ihr Land und ihre natürlichen Ressourcen veraltet, und die Umweltschutzpolitik hat die indigenen Rechte nur unzureichend berücksichtigt, wie im Fall des Biosphärenreservats Montes Azules"

Wir fordern die Bundes- und Staatsregierung auf, im Rahmen der Auflagen der UN-Richtlinien für Interne Vertriebene, die von Mexiko ebenfalls unterzeichnet worden sind:

− Umgehend die Erfüllung der Grundbedürfnisse der vertriebenen Familien zu gewährleisten, einschließlich Ernährung, medizinische Versorgung und Bekleidung, während ihre Situation geklärt wird;

− Die Wiederherstellung der Rechte der vertriebenen indigenen Familien sowie die Leistung von Entschädigungen und Reparationen der entstandenen Schäden;

− Die Aufhebung der Anklagen und die Freilassung der Verhafteten, unter Berücksichtigung der Gründe, die sie dazu gezwungen haben, dieses Land zu besetzen.

− Die indigenen Bevölkerungen, die in Gebieten angesiedelt sind, die zu Naturschutzgebiete erklärt werden könnten, über Strategien für die kulturelle und ökologische Bewahrung dieser Gebiete zu informieren, sie zu konsultieren, und abzustimmen.

− Zuletzt fordern wir die definitive Annullierung aller weiteren Zwangsräumungen von Gemeinden, die innerhalb des Biosphärenreservats Montes Azules angesiedelt sind, da eine gewaltsame Lösung in keiner Weise dazu beiträgt die strukturellen Ursachen der Umweltzerstörung der Region zu lösen, sondern im Gegenteil, nur weitere Ressentiments und soziale Konflikte hervorruft.

Das Netzwerk Für Den Frieden
Alianza Cívica
Zentrum für Frauenrechte von Chiapas (Centro de Derechos de la Mujer de Chiapas)
Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas
Menschenrechtszentrum Fray Pedro Lorenzo de la Nada
CIAM
CIEPAC
COFEMO
Kollektiv Bildung für den Frieden (Colectivo Educación para la Paz)
CORECO
EDUPAZ
Vernetzung und Kommunikation (Enlace y Comunicación)
Maderas del Pueblo del Sureste
Melel Xojobal
PROPAZ
Netzwerk für Kinderrechte in Mexiko (Red por los Derechos de la
Infancia en México)
SERAPAZ
SIPAZ

http://lists.laneta.apc.org/pipermail/info-cdhbcasas/2007-September/000756.html

 Quelle:  
  http://www.frayba.org.mx/ 
 

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