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Die Gründe für die Initiative der Cocopa1

Zapapres-Import vom 18.03.2001
Adelfo Regino Montes
übersetzt von Thomas Haug

  von Adelfo Regino Montes − Indigener vom Volk der Mixe, Anwalt und Mitglied des Nationalen Indigenen Kongresses (Congreso Nacional Indígena, CNI)

Der spanische Originaltext erschien am 18. März 2001 in «Masiosare" (S. 3-5), das der Zeitung «La Jornada" beigelegt ist.

Dieses ausführliche Dokument hat nichts an Aktualität verloren, im Gegenteil. Gerade in der momentanen Situation, da nach der Verabschiedung des mangelhaften Gesetzes zu indigenen Rechten und Kultur durch den mexikanischen Bundeskongreß der Kampf der indigenen Völker weitergeht, ist dieser Text für die Verteidigung der ursprünglichen und legitimen Forderungen nach wie vor richtungsweisend.

1. Welches sind die Gründe für den Vorschlag der Cocopa?

Diejenigen, die die Territorien Amerikas vor der Ankunft der Kolonisatoren bewohnten, waren Völker in jeglicher Hinsicht. Wir, die Erben dieser ursprünglichen Bewohner, vereinen weiterhin sowohl die objektiven Kennzeichen welche traditionell den Völkern zuerkannt werden (Sprache, Geschichte, Kultur, Gemeinsamkeiten, Unterscheidungsmerkmale), wie auch subjektive Kennzeichen (Identität, Zusammengehörigkeitswille).

Wir Indigenen erlangen unsere Identität durch die Zugehörigkeit zu einer Familie und zu einer Gemeinschaft, niemals als getrennte Individuen. Unsere Anerkennung als Völker bildet den Ausgangspunkt, damit zugelassen wird, daß wir kollektive Rechte besitzen. Ein Individuum hat individuelle Rechte, wie ein Volk kollektive Rechte hat.

Der Ausdruck Volk ist ein Begriff und ein Gefühl, das wir auf tiefe Weise verteidigen. Nur die Völker haben das Recht auf freie Bestimmung. Der mexikanische Staat hat sich geweigert uns als Völker anzuerkennen, weil er das Recht auf freie Bestimmung und Autonomie, welches uns historisch zusteht, nicht akzeptieren will. Deshalb wurden wir indigene Gruppen, ethnische Gruppen, ethnische Minderheiten genannt.

2. Welche Bedeutung haben die freie Bestimmung und Autonomie der indigenen Völker?

Das Recht auf die freie Bestimmung besitzen alle Völker. Dieses kann auf verschiedene Arten ausgeübt werden, von denen eine die Autonomie ist. Diese erlaubt den Ausdruck der internen freien Bestimmung der Völker und stellt keine Befugnis dar, direkte Beziehungen auf unabhängige Weise zu anderen Staaten herzustellen.

«Autonomie" darf folglich nicht mit «Souveränität" verwechselt werden, denn die letztere ist eine Befugnis, die einzig und allein die Staaten besitzen.

Wir können die Autonomie als die Fähigkeit ansehen, die wir indigenen Völker haben, um in allen Bereichen des täglichen Lebens über unsere Geschicke zu entscheiden, mit eigener Identität und eigenem Bewußtsein sowie mit der ausreichenden Fähigkeit zur Offenheit, um mit den anderen Bürgern des Landes und der Welt verbunden zu sein.

3. Warum sind die freie Bestimmung und die Autonomie der indigenen Völker unentbehrlich?

Weil wir Indigenen Völker sind und deshalb die Anerkennung unserer kollektiven Rechte brauchen, damit der vollständige Genuß unserer individuellen Rechte möglich werde. Denn unser kultureller Unterschied muß sich im Politischen spiegeln. Das bedeutet, daß wenn wir indigenen Völker eine kulturelle Einheit darstellen, wir auch eine politische Einheit sein können.

Denn wir wollen größere Freiräume um unsere Territorien zu besitzen, zu kontrollieren und zu fördern, um unser politisches, wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben zu regeln und um an den nationalen Entscheidungen teilzunehmen, die uns betreffen.

Außerdem stellt die Autonomie eine von den Vorfahren überlieferte Erfahrung dar. Dank ihrer Werte haben es unsere Gemeinschaften geschafft, sich aus eigener Kraft weiterzuentwickeln und so sind durch die Gemeinschaftsarbeiten ohne externe Hilfe die Verwaltungsgebäude der Gemeinden, die Schulen, die Kirchen gebaut worden.

Wir wollen diese Werte und die daraus hervorgehende soziale, wirtschaftliche, politische, juristische und kulturelle Organisation erhalten können, so wie wir es bis in die Gegenwart gemacht haben. Im besonderen sind wir um die Stärkung unserer Autonomie besorgt, mit Bezug darauf, die Kontrolle über unsere gemeinschaftlichen Ländereien zu behalten sowie in dem Sinne, weiterhin mittels Gemeinschaftsversammlungen zu arbeiten um unsere Entscheidungen zu treffen und um unsere Autoritäten zu wählen. Deshalb legen wir Beschwerde ein, damit die bereits tatsächlich existente Autonomie in unseren Dörfern und Gemeinden von Rechts wegen anerkannt und auch auf regionale Ebene ausgedehnt werde. Wenn wir uns nur mit dem Genuß der tatsächlich existenten Autonomie abfinden, laufen wir Gefahr, daß der Staat sie uns beschneiden wollen wird. Wenn jedoch erreicht wird, die Autonomie in die verfassungsmäßige Ordnung einzusetzen, dann würde es sich um eine beschlossene und nicht mehr eine gewährte politisch-rechtliche Erscheinungsform handeln. Denn wir sind historisch ignoriert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt worden. Während durch die Gesetze die vermeintliche Gleichheit unter allen MexikanerInnen hergestellt wurde, haben uns in der realen Praxis die Institutionen des Staates nicht gedient und unsere Völker sahen sich seit der Zeit der Kolonie einer völligen Situation der Ungleichheit unterworfen. Deswegen ist es notwendig, daß eine positive Asymmetrie zwischen den indigenen Völkern und den anderen sozialen Sektoren des mexikanischen Staates eingerichtet wird. Diese würde ermöglichen, uns allmählich mit der restlichen Nation gleichzustellen, was die Vorrechte anbelangt, welche unsere nicht-indigenen Landsleute genießen. Damit ist nicht gesagt, daß Ungleichheiten zwischen MexikanerInnen geschaffen werden, sondern daß versucht wird, die schon Bestehenden zu beheben.

Denn dies [die freie Bestimmung und die Autonomie; Anm. d. Übers.] ist eine Art, die Demokratie und die politische Teilnahme in unseren Regionen Wirklichkeit werden zu lassen. Ohne der Schlüssel zu sein, der auf einmal alle Probleme der Ausgrenzung und Ausbeutung löst, mit denen unsere Gemeinschaften leben, behaupten wir, daß die Anerkennung der verschiedenen Ebenen von Autonomie in den indigenen Regionen einen ersten Schritt darstellen wird, um die Stärkung unserer Kultur und unserer sozialen, politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Institutionen zu ermöglichen; daß sie uns erlaubt, unsere Zukunft zu entwerfen und daß sie gleichzeitig den Staat verpflichten wird, unsere kollektiven und individuellen Rechte zu respektieren.

Denn dies [die freie Bestimmung und die Autonomie; Anm. d. Übers.] ist ein wirksamer Mechanismus, der die Durchführung einer tiefgehenden Reform des Staates erlauben wird. Wenn wir uns um stärkere Beteiligung an den nationalen Instanzen bemühen ist es auch, weil wir möchten, daß einige Institutionen sich verbessern. Wir sind davon überzeugt, daß ausgehend von unserer spezifischen Situation, wir Indigenen wichtige Beiträge zur restlichen nationalen Gesellschaft leisten können.

Denn die Anerkennung unserer Autonomie wird nicht nur den Indigenen zugute kommen und diese stärken, sondern die Einheit des ganzen Landes festigen, indem Wege in Richtung echter Integration aller Völker, die wir Mexiko bilden, geöffnet werden und indem uns erlaubt wird, offen die Beiträge unserer verschiedenen Kulturen in einer von Gleichheit bestimmten Beziehung im Land einzubringen. Die indigene Autonomie wird uns auch erlauben, mit größerer Fähigkeit und Stärke einer Welt zu begegnen, die immer mehr globalisiert und von wechselseitigen Abhängigkeiten bestimmt ist.

4. Wollen wir indigenen Völker das Land spalten oder „balkanisieren«?

Keinesfalls. Es gibt de facto einige Formen, mit denen die Völker im alltäglichen Leben ihre freie Bestimmung ausüben können. Aber wir könnten behaupten, daß grundsätzlich zwei Formen existieren: die erste ergibt sich mittels irgendeiner der Formen von Unabhängigkeit und die zweite mittels der Ausübung von Autonomie. Die Unabhängigkeit bedeutet Abtrennung und deshalb vollständige Ausübung der Souveränität. Im Gegensatz dazu meint Autonomie, die Ausübung der freien Bestimmung innerhalb eines Staates einzufordern, um die Einheit, den Föderalismus und die Demokratie Wirklichkeit werden zu lassen.

Wir indigenen Völker haben bestätigt, daß wir die Ausübung der freien Bestimmung mittels Autonomie einfordern. Wir haben nicht unsere Trennung vom restlichen Land gefordert, schon ganz und gar nicht von jeder der existierenden föderativen Körperschaften. In Anbetracht dessen, will man die Autonomie einem Rahmen ausüben, der die Unversehrtheit der Föderation respektiert. Das heißt, daß wir indigenen Völker nicht die Bestrebung haben, uns unabhängig von Mexiko zu erklären, sondern daß wir wesentlicher Teil des Landes sein wollen.

5. Warum fordern wir Völker die Anerkennung unserer Normen, Institutionen, Verfahrensweisen und Autoritäten?

Es ist uns gesagt worden, daß wir indigenen Völker keine Normen, Regeln, kein Recht haben. Daß wir nur einige Sitten, einige Bräuche haben, die nichts taugen, die nichts wert sind, die nur dazu gedient haben, uns in der Rückständigkeit und an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu halten. Aber das stimmt nicht. Alle Gesellschaften der Welt verfügen über eine Einheit von Normen zur Regelung des kollektiven Zusammenlebens, was wir in seiner Gesamtheit juristisches System oder Recht nennen können. Im Falle der indigenen Gemeinschaften, hat diese Gesamtheit von eigenen Normen eine große Rechtskraft und Wirkung gezeigt, in dem Maße, daß die große Mehrheit der in den Gemeinden hervorgerufenen Konflikte innerhalb derselben mittels eigener Institutionen, Verfahren und Autoritäten gelöst wird.

Diese Normen dienen nicht nur dazu Probleme zu lösen sondern sind die grundlegende Basis für die gemeinschaftliche Organisation. Ausgehend von diesen indigenen Normen werden die Gemeinschaftsarbeiten organisiert, werden die gemeinschaftlichen Verpflichtungen und Rechte begründet, werden die Feste gefeiert und vor allem werden davon ausgehend die Formen der Eigenregierung sowie Verfahren zur Ernennung der Autoritäten festgelegt.

Dies alles erlaubt es uns, die Existenz eines Systems indigener Normen zu bestätigen, welches einige spezifische und hinsichtlich des juristischen Systems des Staates unterschiedliche Kennzeichen hat, wie sein mündliches Wesen, sein vollständiges und flexibles Konzept und seine Schiedsfunktion im Gutachten für Beschlüsse und dessen Bedeutung so groß ist, daß wir es für das Rückgrat halten können, das die Struktur der Gemeinschaften festigt.

Die Stellung des indigenen Normsystems und die Autonomie hängen eng zusammen. Eines der wichtigsten Ersuchen, damit wir indigenen Völker das Recht auf Autonomie genießen können ist, daß die nationale juristische Ordnung die Koexistenz der verschiedenen rechtlichen Systeme in Mexiko und den deswegen existierenden gesetzlichen Pluralismus anerkennt.

Notwendig wäre auch die Abgrenzung der kulturellen Räume, in denen sich die nationale juristische Ordnung nicht einmischen darf, sowie die verfassungsmäßige Anerkennung der Fähigkeit indigener Autoritäten zur Rechtsprechung, um die sich in ihren räumlichen und sachlichen Bereichen ergebenden Konflikte zu lösen.

In diesem Rahmen müssen wir indigenen Völker die Achtung vor der Würde und die Unversehrtheit der indigenen Frau komplett garantieren. Es ist richtig und erforderlich, daß es bei allen Entscheidungen eine vollständige Teilnahme der Frauen gibt.

Schließlich darf die Anerkennung, die wir verteidigen nicht einzig und allein in unseren internen Gerichten Widerhall finden. Dies würde bedeuten, daß das Recht, nach dem wir Indigenen über Übersetzer in allen Phasen des Verfahrens verfügen, wirklich angewandt wird. So auch die Schaffung von Mechanismen die erlauben, daß die mit dem Urteilen über einen Indigenen beauftragten Personen vollständige Kenntnis der spezifischen juristischen Formen unserer Völker haben müssen.

6. Warum die politische Teilnahme und Vertretung der indigenen Völker im nationalen und bundesstaatlichen Kontext?

In den Wahlkämpfen lädt man uns ein, für einen bestimmten, von einer politischen Partei aufgestellten Kandidaten zu stimmen.

Dieses System, das die Experten repräsentative Demokratie nennen, hat unsere indigenen Völker kategorisch ausgeschlossen.

Erstens haben die politischen Parteien unsere Gemeinschaften geteilt und gegeneinander aufgebracht.

Außerdem ignoriert die Gebietsverteilung der Wahlbezirke die geographische Lage unserer Völker und schließlich berücksichtigt der Mechanismus der Wahl der Repräsentanten des Volkes nicht unsere Traditionen sowie die von unseren Vorfahren überlieferten demokratischen Mechanismen.

Deshalb ist eine unserer grundlegenden Forderungen auf die Teilnahme und Vertretung in den nationalen und bundesstaatlichen Entscheidungsräumen bezogen. In Übereinstimmung mit dem Vorschlag der Cocopa, würde gesetzlich ermöglicht, die Gemeindeautoritäten und die Lokal- sowie die Bundesabgeordneten gemäß der uns von unseren Vorfahren überlieferterweise vererbten Mechanismen direkter Demokratie zu ernennen, ohne das Eingreifen der politischen Parteien. In jeder indigenen Region müßten die konkreten Formen und Mechanismen zur Verwirklichung vereinbart werden.

Um dies zu ermöglichen, müssen die Wahlbezirke auf Bundesebene und bundesstaatlicher Ebene unter Berücksichtigung der geographischen Lage der indigenen Völker neu eingeteilt werden.

7. Warum die Forderung nach der verfassungsmäßigen Anerkennung der Ländereien, Territorien und natürlichen Ressourcen der indigenen Völker?

Im Falle der indigenen Gemeinschaften und Völker, verwendet das Gesetz nicht das Konzept der Territorien sondern das der Ländereien. Wir beanspruchen jedoch den Gebrauch des territorialen Konzeptes, denn dieses enthält die Gesamtheit des Habitats der Regionen, die unsere Völker bewohnen oder verwenden, so wie es das Abkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation aufgreift.

Andererseits erhält in unseren Völkern eine Einzelperson oder eine Familie das Recht, einen Teil Land zu nutzen, wenn sie Teil der sozialen Gesamtheit bildet. Nur ausgehend davon, Teil einer verwandtschaftlichen Gruppe und einer Gemeinschaft zu sein, wird eine Person in Verbindung mit der Erde gebracht. Daher die Bedeutung der Form des gemeinschaftlichen Landbesitzes unter uns.

Wichtig ist auch hervorzuheben, daß, außer der Raum zur Entwicklung unserer Kultur zu sein, sowie der Ort von dem wir das für unseren Lebensunterhalt Notwendige erhalten, die Erde für die Indigenen mit einer starken spirituellen Bedeutung versehen ist. Wir können die Erde nicht als eine Ware begreifen. Genau deswegen müssen wir aufmerksam sein bezüglich der Zerstörung unserer Territorien durch aufgezwungene Projekte, welche die Bundesregierung und die Bundesstaatsregierungen in verschiedenen indigenen Regionen des Landes anstreben.

Für die indigenen Völker ist es grundlegend, unsere Territorien weiterhin unversehrt zu bewahren und unseren gemeinschaftlichen Landbesitz weiterhin aufrechtzuerhalten. Denn nur so ist es möglich, unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren, die Formen unentgeltlicher Gemeinschaftsarbeit zum Nutzen der ganzen Gemeinschaft zu erhalten sowie das Erbe und die Zukunft der folgenden Generationen zu sichern. Darum ist die Anerkennung der Territorien unserer jeweiligen Völker wichtig, verstanden als der Raum, in dem wir unsere eigene Rechtsprechung und unsere Autonomie ausüben können.

8. Warum die verfassungsmäßige Anerkennung der indigenen Kultur, wie auch der zweisprachigen und interkulturellen Bildung?

Der Wert unserer Kulturen ist durch das Westliche innerhalb des allgemeinen Bereichs der Kulturen verborgen und verleugnet worden: unsere Medizin wird für Hexerei gehalten; unsere Religion, Aberglaube; unsere Geschichte, Mythen; unsere Kunst, Folklore; unsere Sprachen, Dialekte; unsere Normsysteme, einfache Sitten und Gebräuche, und so weiter.

Zu Beginn dieses neuen Jahrtausends ist das Vorurteil immer noch sehr gewöhnlich, daß es über- und unterlegene Rassen oder Kulturen gibt und es ist leider häufig, daß wir wie Unwissende, Rückständige und Bedürftige wahrgenommen werden. Dieselbe Benutzung des Ausdruckes Indio im Volksmund trägt eine diskriminierende Färbung in sich.

Deswegen ist es bedeutend für uns, das Konzept der indigenen Kultur zu handhaben und zu beanspruchen. Wir fordern unser Recht auf Differenz zurück, die Anerkennung und die Achtung des Rechtes, weiterhin unsere Kulturen und spezifischen Lebensformen in allen Aspekten (Sprache, wirtschaftliche Institutionen, soziale, politische, rechtliche, religiöse Praktiken, etc.) insgesamt aufrechtzuerhalten.

Unsere Weltanschauung zeichnet sich aus durch ihren Nachdruck auf die harmonische und gemeinschaftliche Koexistenz des menschlichen Wesens und seiner natürlichen Umgebung. Davon gehen unsere sozialen Normen aus: wir sind tief gemeinschaftsorientiert; unsere sozialen Verbindungen basieren auf der Gegenseitigkeit des respektvollen Austausches. Von diesen überlieferten Kulturen ausgehend, haben unsere Völker ihre eigene Identität errichtet. Wir sind uns bewußt, daß wir einige kulturelle Wesenszüge und eine Art des Lebensverständnisses haben, die uns von den anderen MexikanerInnen und von anderen Völkern unterscheiden. Wir haben das Bewußtsein, daß wir Völker mit eigenen und spezifischen Kulturen sind. Wir wollen, daß uns die mexikanische Verfassung so anerkennt. Insbesondere das nationale Bildungssystem muß diese Situation berücksichtigen. Wie wir alle wissen, ist die sogenannte zweisprachige und interkulturelle Bildung bis heute nicht wahr geworden. Aber es ist grundlegend, daß diese Wirklichkeit wird. Und in diesem Sinne muß in den verschiedenen indigenen Regionen des Landes eine umfassende Überprüfung der Lehrpläne und -programme durchgeführt werden, um diese an die Kulturen und spezifische Wirklichkeiten derselben anzupassen. Es ist von Bedeutung, die Lehrmethoden und
-materialien zu erneuern, um wirklich eine zweisprachige und interkulturelle Bildung in allen Bildungsmodalitäten und -ebenen zu konkretisieren.

9. Warum eine Entwicklung und Wachstum mit Identität und Achtung vor der Natur?

Die Vorstellungen des Staates haben uns zur Logik geführt, daß wir mexikanischen Indigenen uns in die «nationale Entwicklung" integrieren müssen.

Dieser Überlegung folgend, ist die Zugangsbedingung zu besagter nationaler Entwicklung, daß wir aufhören zu sein, was wir sind.

Gegenüber dieser Vorstellung ist der indigene Vorschlag entstanden, daß das Wachstum und das Gedeihen unserer Völker von uns selbst ausgehen muß. Jedes von außen entworfene und uns nicht berücksichtigende Entwicklungsprojekt, wird ein Anschlag auf die Unversehrtheit unserer Völker sein.

Die diesen Vorschlag orientierenden Gesichtspunkte nehmen als Grundlage der indigenen Entwicklung und des indigenen Wachstums unsere Kultur, so wie eine tiefe Achtung vor der Natur. Wir sagen, daß die Konzepte der Entwicklung, Kultur und Natur im Innersten zusammenhängen und so die Dreier-Einheit des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens der Lebewesen zu bilden. Der Vorschlag ist dann der des Suchens nach Entwicklungsalternativen in unserer eigenen Kultur, während wir gleichzeitig bewußt die Technologien und Erkenntnisse von außen benutzen, sofern sie sich uns als tauglich herausstellen. Es geht auch darum, die Natur vernünftig, an das ökologische Gleichgewicht und die zukünftigen Generationen denkend, zu nützen.

10. Warum brauchen wir Indigenen Kommunikationsmedien?

Die verschiedenen Kommunikationsmedien haben bis heute im Widerspruch zum Leben unserer Gemeinschaften und Völker gestanden. In besagten Medien wird wenig von unseren Wirklichkeiten gesprochen und fast nie werden darin unsere Kulturen aufgegriffen. Im Gegenteil, es sind durch besagte Kommunikationsmedien alle Formen von Diskriminierung uns gegenüber wiedergegeben worden.

Diese bedauerliche Situation muß rückgängig gemacht werden. Und darum werden im Rahmen der indigenen Autonomie die Völker ihre eigenen Kommunikationsmedien erlangen, bedienen und verwalten können. Nur auf diese Weise werden wir den Antrieb einer wirklichen und wahrhaftigen Interkulturalität in Mexiko gewährleisten können.

11. Warum muß der Staat die indigenen MigrantInnen schützen?

Die indigene Migration nimmt alarmierende Ausmaße an. In vielen Fällen ist es eine hervorgerufene Auswanderung, deren Tendenz die Entvölkerung und infolgedessen die Schwächung der gemeinschaftlichen Sozialstruktur ist.

Um sich dieser Situation anzunehmen, wird der Impuls von Strategien, Plänen und Programmen erfordert, welche die extreme Armut von Grund auf lösen. Damit die wachsende Auswanderung gelindert wird, bedarf es außerdem auch spezifischer Programme um die Rechte der indigenen MigrantInnen sowohl im nationalen Territorium als auch im Ausland zu schützen.

12. Warum die Neueinteilung der Gemeinden in den indigenen Regionen und Völkern?

Viele unserer indigenen Dörfer gehören zu Gemeinden, deren Gemeindeverwaltungssitz sich an einem nicht-indigenen Ort befindet. Dies hat offensichtlich einen ungeheuren Mißbrauch verschiedenartigen Typs mit sich gebracht.

Darum ist die Notwendigkeit entstanden, eine Neueinteilung der Gemeinden in den indigenen Regionen und Völkern durchzuführen, um diese [die Gemeinden; Anm. d. Übers.] an die wirklichen Bedürfnisse unserer Völker und an die geografischen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umstände anzupassen.

Diese Neueinteilung der Gemeinden muß als ein Prozeß gesehen werden, genauso wie sie ein Ergebnis einer Verständigung zwischen unseren Völkern und den konkurrierenden Instanzen sein muß. Das bedeutet, daß es kein von den Bundesstaatsregierungen und der Bundesregierung aufgezwungener Prozeß sein darf. Zudem ist es für unsere Völker wichtig, diese Neueinteilung der Gemeinden als Teil der grossen Aufgabe einer Wiederherstellung zu sehen, die wir bereits auf verschiedenen Gebieten unternommen haben.

13. Warum ist eine indigene Reform der Gesetze und Institutionen erforderlich?

So wie ein Baum seine Wurzeln hat und sich diese Wurzeln im Stamm, den ästen und Zweigen, den Blättern und den Blüten widerspiegeln, so geschieht es auch mit einer Verfassungsreform. Die Wurzel ist in diesem Fall die Verfassungsreform und der Stamm, die äste und Zweige, die Blätter und die Blüten wären die gesetzliche und institutionelle Reform. Das heißt, daß sobald die Verfassungsreform über indigene Rechte verwirklicht ist, alle Gesetze des Landes angepasst werden müssen, sodaß in ihnen die verfassungsmäßig anerkannten indigenen Rechte berücksichtigt werden. Aber damit das Gesetz nicht leeres Wort bleibt, müssen auch alle Bundes- und Bundesstaatsinstitutionen des Landes umgewandelt werden, die auf die eine oder andere Weise mit den indigenen Völkern und Regionen zu tun haben. Es werden unsere eigenen indigenen Gemeinschaften, Gemeinden und Völker sein, welche mit besagten Institutionen des Staates die Umsetzung der reformierten Verfassung und Gesetze überwachen werden müssen. Und selbstverständlich ist die Umwandlung der Gesetze und Institutionen des Landes eine Aufgabe, die den Bundeskongreß angeht.


Übersetzung: Thomas Haug (xogi AT gmx PUNKT de )
Anmerkungen zur Übersetzung:
− comunidades: Gemeinschaften, kann auch Dörfer und Dorfgemeinschaften bedeuten.
− tierra: Erde, Land, Grund, Boden
− tierras: Ländereien
− educación: sowohl Bildung als auch Erziehung


1 Cocopa: Kommission zur Eintracht und Befriedung (Comisión de Concordia y Pacificación). Vermittlungsinstanz, die sich aus Senatoren und Abgeordneten aller im Bundeskongreß vertretenen politischen Parteien zusammensetzt. Als Vorschlag/Initiative der Copopa wird ihre Vorlage zur Verfassungsreform bezüglich indigener Rechte und Kultur vom November/Dezember 1996 bezeichnet, welche die Abkommen von San Andrés Larrainzar (Acuerdos de San Andrés Larrainzar) aufgreift sowie das Abkommen (convenio) 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO (Organización internacional de Trabajo, OIT) berücksichtigt. Die Gesetzesinitiative der Cocopa wurde im Dezember 1996 von der EZLN anerkannt und im Januar 1997 von der Regierung Zedillo durch die Vorlage eines Gegenvorschlags abgelehnt. Dieser hatte nicht mehr viel mit dem von EZLN und Regierung unterzeichneten Abkommen von San Andrés Larrainzar gemein. Dies war einer der Gründe, weshalb die EZLN den Dialog abbrach. Erst am 5. Dezember 2000 wurde der ursprüngliche Vorschlag der Cocopa von Präsident Fox an den Senat weitergeleitet.


Quelle: Zapapres
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