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Presseerklärung zu indigenen Rechten in´Mexiko

Rechte oder Almosen? - Indigene Völker in Mexiko

News vom 09.08.2002
Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko

  Berlin, den 8. August 20022 — Der Oberste Mexikanische Gerichtshof berät derzeit über die Einsprüche und Normenkontrollklagen von mehr als 300 indigenen Gemeinden und Landkreisen gegen das "Gesetz über indigene Rechte und Kultur‰. Das verfassungsändernde Gesetz trat im August 2001 in Kraft. Die betroffenen indigenen Völker Mexikos lehnen die neue "Ley Indígena‰ in ihrer großen Mehrheit ab. Ihrer Auffassung nach, die auch von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen sowie nationalen und internationalen Juristen geteilt wird, fällt dieses Gesetz in wesentlichen Punkten hinter die bereits bestehende Gesetzgebung sowie erreichte Abkommen zurück. Das neue Gesetz berücksichtigt nicht die Existenz der ILO Konvention "über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern‰, die Mexiko im Jahr 1990 ratifiziert hat, und die somit zum Grundrecht wurde, dem sich nationale Gesetze unterzuordnen haben. Ebensowenig entspricht es dem Abkommen von San Andrés, das im Februar 1996 stellvertretend für eine Vielzahl indigener Völker von der EZLN (Zapatistische Befreiungsarmee) und von der damaligen Bundesregierung unterzeichnet worden war, noch der daraufhin ausgearbeiteten Gesetzesinitiative der parlamentarischen Vermittlungskommission COCOPA.

Das in Kraft getretene Gesetz reduziert die Selbstbestimmungs- und Autonomierechte der indigenen Völker Mexikos auf munizipale Ebene. Die Anerkennung der indigenen Völker wird den Verfassungen und Gesetzen der jeweiligen Bundesstaaten überlassen, womit ihnen der angestrebte verfassungsrechtliche Schutz auf nationaler Ebene verwehrt wird. Die indigenen Gemeinden erhalten nicht den Status einer juristischen Person und können somit ihre Rechte nicht kollektiv wahrnehmen Die Ausbeutung der natürlichen, unterirdischen Ressourcen auf eigenem Land und Territorien wurde nicht in das Gesetz aufgenommen, den indigenen Völkern steht lediglich der Gebrauch der Orte zu, die sie bewohnen. Insbesondere für die indigene Bevölkerung des Bundesstaates Oaxaca stellt das in Kraft getretene Gesetz einen Rückschritt gegenüber dort geltendem Gesetz dar.

Die Einwände gegen das Gesetz richten sich gegen Verfahrensfehler bei der Verabschiedung des Gesetzes in den einzelnen mexikanischen Bundesstaaten und gegen die Tatsache, daß die indigenen Völker, als direkt Betroffene, nicht über die Reform konsultiert wurden, was dem Geist der ILO Konvention 169 widerspricht.

Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko als Netzwerk von kirchlichen Hilfswerken und unabhängigen Menschenrechtsorganisationen beobachtet das Verfahren mit größter Aufmerksamkeit. Wir haben die Hoffnung, daß der Oberste Mexikanische Gerichtshof unabhängig über die anhängigen Einsprüche und Klagen entscheiden wird und sich hierbei unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweismittel seiner historischen Verantwortung bewußt ist, Urteile zu fällen, die die Rechte und Interessen indigener Völker in Mexiko respektieren.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Priska Palacios,
Dt. Menschenrechtskoordination Mexiko,
Tel. 030-42105307,
E-Mail: mexmrkoordination-at-gmx.de


Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko
Coordinación Alemana por los Derechos Humanos en México
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4

10405 Berlin
Alemania

Tel. 0049-(0)30-42 10 53 07
Fax 0049-(0)30-42 10 53 72
Mail: mexmrkoordination-at-gmx.de

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