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Manifest der CCIODH anlässlich des 10. Jahrestages von Acteal

News vom 04.12.2007

  Liebe Leute,
anbei (auch als rtf-Datei) das Manifest der CCIODH in deutscher Übersetzung (wird demnächst auf die Hompage (cciodh AT pangea PUNKT org) geladen. Dort besteht die Möglichkeit, das Manifest mit zu unterzeichnen.


Manifest
Zehn Jahre nach Acteal
CCIODH, Dezember 2007

Am 22. Dezember 1997 schoss eine paramilitärische Gruppe in der Kirche der Gemeinde Acteal wahllos um sich. Die Kugeln töteten 45 Tzotzil-Indígenas: 16 Mädchen, Jungen und Jugendliche, 20 Frauen und neun Männer starben. Vier der Frauen waren schwanger.

Die Opfer gehörten zu einer zivilen Gruppe namens Las Abejas (Die Bienen), die sich der Verteidigung ihrer Rechte als indigene Völker verschrieben haben. Als die brutalen Morde geschahen, waren sie versammelt, um für Frieden zu beten für ihre und die anliegenden Gemeinden, wo die Menschen wegen der Unterstützung der Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung (EZLN) vertrieben wurden.

In den vergangenen zehn Jahren wurde Acteal an vielen Orten, mit den unterschiedlichsten Akteuren und einer Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen immer wieder heraufbeschworen: Atenco, Oaxaca, Guerrero, Mexiko-Stadt, Ciudad Juárez...; Frauen und Männer, Indígenas und Mestizos, JournalistInnen, StudentInnen, VerteidigerInnen der Menschenrechte, Bäuerinnen und Bauern...; Frauenmorde, erzwungenes Verschwinden, illegale Verhaftungen, Kinderarbeit, Angriffe auf die körperliche, psychische und sexuelle Unversehrtheit, Verletzungen des Rechts auf die kulturelle Identität, des Rechts auf Arbeit, des Rechts auf Bildung, des Rechts auf Gesundheit, des Rechts auf Wohnraum, des Rechts auf einen fairen Prozess unter Berücksichtigung der Rechte der bzw. des Einzelnen, der Rechte auf politische Beteiligung...

Trotz der Versuche verschiedener mexikanischer Regierungen, diese Verletzungen einerseits als Einzelfälle, andererseits als Ergebnis der Konfrontation zwischen Einzelnen oder zwischen verschiedenen Gemeinden darzustellen, deuten ihre Häufung und Tragweite darauf hin, dass ihnen strukturelle Ursachen und konkrete institutionelle Verantwortlichkeiten zugrunde liegen.

Die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Mexiko sind direkte Folgen eines Bündels von Faktoren, die in einem Zusammenhang stehen und in drei verschiedenen Bereichen verortet sind. Dazu gehören: a) die Festigung eines sozio-ökonomischen Modells, das zutiefst ungerecht ist und die Grundbedürfnisse eines Großteils der Bevölkerung nicht befriedigen kann, obwohl die mexikanische Wirtschaft zu den größten der Erde gehört; b) das Nichtvorhandensein oder die extreme Fragilität politischer Räume, die eine breite und bewusste politische Beteiligung ermöglichen; c) die Straflosigkeit, die in den Reihen der verschiedenen Sicherheitskräfte und der Armee vorherrscht, die mit der fehlenden Unabhängigkeit des Justizsystems zusammenhängt. In diesem Kontext ist die Verantwortlichkeit hauptsächlich bei den mexikanischen Institutionen zu suchen: Die Berichte und Empfehlungen, welche verschiedene Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen, der Interamerikanischen Menschenrechtskommission herausgegeben haben so wie die Erklärungen des Europäischen Parlaments, die öffentlichen Bekanntmachungen verschiedener Menschenrechtsorganisationen (Amnesty International, Human Rights Watch und andere) haben bei den verschiedenen mexikanischen Regierungen zumeist lediglich eine vollständige Leugnung oder gleichgültiges Schweigen hervorgerufen.

Die CCIODH Die Internationale Zivile Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte (CCIODH in ihrer spanischen Abkürzung) möchte in diesem Rahmen die Bekanntmachung und Verbreitung der Zeugenaussagen und Dokumentation dieser Menschenrechtsverletzungen weiterführen. Dabei stützt sie sich auf die in fünf zuvor durchgeführten Beobachtungs-Kommissionen (zwischen Februar 1998 und Mai 2007) erworbene Legitimität. In diesem Sinne hält es die CCIODH für notwendig daran zu erinnern, dass die nach jeder Kommission gemachten öffentlichen Anklagen und Empfehlungen leider immer noch Gültigkeit haben (die ersten drei Kommissionen arbeiteten in Chiapas, die vierte in Atenco und die fünfte in Oaxaca − siehe webpage).

Nach Ansicht der CCIODH hängt die Einhaltung der Menschenrechte in Mexiko von der Überwindung mehrerer schwerwiegender Hindernisse ab. Dabei sind besonders hervorzuheben:

1. Eine Situation tief greifenden politischen Zerfalls und besorgniserregender sozialer Destrukturierung. Die institutionellen Bereiche können aufgrund mangelnden Willens die Wirksamkeit rechtsstaatlicher Prinzipien nicht garantieren. In diesem Kontext leiden vor allem die am meisten benachteiligten Schichten und besonders die indigenen Gemeinden unter den Folgen einer allgemeinen Situation der Gewalt und Straflosigkeit.

2. Eine juristische und politische Strategie, deren vorrangiges Ziel die Kontrolle und Desartikulation der Zivilbevölkerung in Gegenden ist, wo sich Prozesse der Organisierung der BürgerInnen oder soziale Bewegungen ohne Parteianbindung entwickeln. Es wurden zahlreiche Fälle dokumentiert, wo das Recht auf Versammlung, auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit durch den missbräuchlichen und unverhältnismäßigen Einsatz von Polizei und Armee außer Kraft gesetzt wurden. In einigen Fällen waren zivile bewaffnete oder paramilitärische Gruppen Teil dieser Strategie. Diese Gruppen sind für das Verschwundensein, Verletzte und Tote verantwortlich und genießen bis zum heutigen Tag Straffreiheit.

3. Ein deutlich fehlender Wille der Regierungsvertreter Auswege aus den Konflikten aufzuzeigen, die auf dem Dialog basieren. Oft waren es gerade diese Institutionen, die durch Handlungen oder deren Unterlassen die Zusammenstöße zwischen Personen oder Gemeinden beschleunigt haben, um so den repressiven Einsatz der Sicherheitskräfte zu legitimieren.

4. Die fehlende Einhaltung der durch die Institutionen eingegangenen Verpflichtungen. Den wohl beispielhaftesten Fall stellen die Abkommen von San Andrés dar, die 1996 von der mexikanischen Regierung und der EZLN unterzeichnet wurden. Ihre Umsetzung wurde immer wieder verschoben, bis sie schließlich durch die mexikanische Verfassungsreform von 2001 definitiv missachtet wurden. Die Kontinuität einer ethno-zentrischen Kultur, welche die Gleichheit der Kulturen ebenso zurückweist wie eine allseits nützliche Koexistenz verschiedener Projekte des kollektiven Zusammenlebens. Die Schaffung von Räumen indigener Autonomie wird bewusst verhindert, um die noch heute wirksamen Strategien der Assimilation und kulturellen Anpassung zu legitimieren. Trotz der Proklamationen der Verfassung wird der Weg zu einem wirklich multikulturellen und pluri-ethnischen Mexiko rechtlich und politisch versperrt.

5. Das Weiterleben eines verwurzelten Machismo, der sich in breiten Schichten der Gesellschaft wieder findet. Dieser geht über in Handlungsweisen der Sicherheitskräfte und der Armee, die Komplizen, wenn nicht gar unmittelbar Verantwortliche schwerwiegender Verletzungen der Rechte der Frauen sind. Neben den Frauenmorden in Ciudad Juárez bezeugen dies Vorfälle wie die in Atenco, wo schwerwiegende sexuelle Übergriffe während des Transports in die Haftanstalten dokumentiert wurden.

6. Die fehlende Unabhängigkeit der Rechtsinstanzen: Die Schwierigkeiten der am stärksten benachteiligten Sektoren, Zugang zu Gerichten zu bekommen, und der von Interessen geleitete Einsatz durch Regierungsvertreter haben tiefes Misstrauen gegenüber der Justiz hervorgerufen. Häufig fügen sich Richter und Gerichte den Forderungen der Regierungsinstanzen, indem sie ohne ausreichende Begründung über die Haftstrafen der führenden Köpfe sozialer Organisationen und Bewegungen, sowohl Indígenas als auch Nicht-Indígenas, entscheiden. In diesem Sinne gibt es politische Gefangene.

Verpflichtung Zehn Jahre nach Acteal bleibt es notwendig an das Massaker, seine Ursachen und Akteure zu erinnern. Die Aufgabe, neue Acteals zu verhindern, kommt nicht ohne die Weiterführung des Kampfes gegen Straflosigkeit in einem weiten Sinne aus: Keine Verletzung von sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und bürgerlichen Rechten sollte ohne Reaktion bleiben. Deswegen ruft die CCIODH alle sozialen und politischen Akteure, sowohl in Mexiko als auch international, dazu auf, die Handlungen der öffentlichen und privaten Kräfte aktiv zu beobachten und zu kontrollieren. In diesem Sinne erklärt die CCIODH öffentlich ihre Verpflichtung, die vor knapp zehn Jahren begonnene Arbeit der zivilen Beobachtung weiterzuführen. Oktober 2007

Comisión Civil Internacional de Observación por los Derechos Humanos cciodh AT pangea PUNKT org

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