Schnellnavigation

Listenmoderator

Die Liste wird von PCl moderiert.

Webmaster

chiapas.eu powered by KADO.

Mastodon

social.anoxinon.de/@chiapas98

Schlussfolgerungen und Empfehlungen der CCIODH

News vom 28.02.2008
CCIODH
übersetzt von Regine und Stefan

  Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der CCIODH können von Gruppen und Einzelpersonen auf folgender Webseite unterschrieben werden:
http://cciodh.pangea.org/firma_conclusiones_6_cciodh.htm

Sechster Besuch der Internationalen Zivilen Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte (CCIODH). Mexiko, Februar 2008 Vorläufige Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Schlussfolgerungen

ERSTENS

Nach ihrem sechsten Besuch und ausgehend von 286 Interviews mit insgesamt 607 Personen, stellt die CCIODH fest, daß die Menschenrechtssituation in Mexiko extrem kritisch ist. Unabhängig von der betroffenen Ebene trägt aufgrund der Anzahl der Menschenrechtsverletzungen und des Fehlens von konkreten Antworten die Regierung von Felipe Calderón die volle Verantwortung für diese.

Die CCIODH konnte nachweisen, daß während der Regierungszeit der aktuellen Regierung keine substantiellen Fortschritte bzgl. der in unseren vorhergehenden Besuchen ausgesprochenen Empfehlungen erreicht wurden. Sowohl im Fall von Chiapas als auch in den Fällen von Oaxaca und Atenco gehen die bereits festgestellten Menschenrechtsverletzungen weiter, ohne daß mit Ernsthaftigkeit gegen die Hauptverantwortlichen oder die zugrunde liegenden Ursachen vorgegangen würde. Daher sieht sich die CCIODH gezwungen, sich den Schlußfolgerungen und Empfehlungen der vorangegangenen Berichte anzuschließen.

Andererseits konnte sich die CCIODH nicht auf die Berücksichtigung der in vorhergehenden Berichten behandelten Fälle beschränken, da sie praktisch überrollt wurde von Zeugnissen und Anzeigen, welche Menschenrechtsverletzungen betreffen, die während des Jahres 2007 stattfanden. Das feindselige Klima gegenüber sozialen Organisationen hielt auch in dieser Zeit an, und in den Gefängnissen kam es zur Inhaftierung von weiteren politischen Gefangenen und Gewissensgefangenen. Erwähnt werden müssen ebenso die willkürlichen Verhaftungen von Ariadna Nieto, Núria Morelló, Ramón Sesén und Laia Serra im vergangenen August mit der Beteiligung von staatlichen und Bundesbehörden. Darüberhinaus handelt es sich bei Laia Serra um eine Teilnehmerin der fünften Besuchsreise der CCIODH.

Abgesehen von Absichtserklärungen und gewissen diplomatischen Gesten hat die CCIODH von Seiten der bundesstaatlichen Exekutive kein wirkliches Interesse daran festgestellt, die vollständige Anerkennung der Menschenrechte zur Priorität ihres Regierungshandelns zu machen. Von dieser Situation zeugt deutlich der Fall der Journalistin Lydia Cacho, welcher das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte letztlich das Verlassen des Landes empfahl, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Erwähnenswert ist auch die Situation der Witwen der Bergarbeiter von Pasta de Conchos.

Auf der anderen Seite fand die CCIODH innerhalb der bundesstaatlichen Exekutivbehörden nicht immer die erwartete Einstellung. In dieser Hinsicht sollte die Unmöglichkeit erwähnt werden, Zugang zum Hochsicherheitsgefängnis von La Palma zu bekommen, obwohl der Besuch bereits telefonisch verabredet worden war; weiterhin die Tatsache, daß uns die Generalstaatsanwaltschaft (Procuraduría General de la República - PGR) bis zum heutigen Tage nicht einmal die geringsten und unerläßlichen Informationen bzgl. ihrer Arbeit an den analysierten Fällen zukommen ließ - obgleich diese rechtzeitig im Voraus angefordert wurden; oder der Umstand, daß wir nicht von den zuständigen Mitgliedern der befragten Behörden empfangen wurden.

ZWEITENS

Die CCIODH betrachtet die Fälle von Atenco, Oaxaca und Chiapas als Beispiele für eine generellere Situation, die gekennzeichnet ist von einem kontinuierlichen und gemeinschaftlichen Verhaltensmuster der verschiedenen bundesstaatlichen und staatlichen Autoritäten, sowie in einigen Fällen auch solchen auf Landkreisebene. Dieses Vorgehen kann als Muster für die Politik des Staates interpretiert werden, und diese Interpretation teilen auch wir aufgrund der Übereinstimmung und Wahrscheinlichkeit der großen Anzahl an Zeugnissen, die wir sowohl im Verlaufe dieses als auch der vorangegangenen Besuche erhalten haben.

Gegenüber den sozialen Bewegungen, die an der Schaffung von alternativen Lebensmodellen und der Befriedigung der wesentlichsten Notwendigkeiten arbeiten, versuchen die Autoritäten, soziale Bedingungen festzuschreiben, die die Implementierung eines neoliberalen Entwicklungsmodells begünstigen, basierend auf Ausbeutung, Privatisierung und Kommerzialisierung von grundlegenden Rohstoffen wie Land, Wasser und Biodiversität.

Mit diesem Ziel werden einerseits Politiken installiert, die mittels Spaltung indigener und bäuerlicher Gemeinden und Feindseligkeiten gegenüber den sozialen Organisationen mit den weitestgehenden Forderungen, auf die Schwächung der Sozialstruktur gerichtet sind.

Andererseits wird diese Vorgehensweise ergänzt, indem auf verallgemeinernde Art und Weise willkürliche Verhaftungen von Mitgliedern der sozialen Bewegungen (und gelegentlich ihrer Angehörigen, lediglich aufgrund der Verwandtschaft) erfolgen. Gewöhnlich sind die verhafteten Personen Folter und Mißhandlungen ausgesetzt. Um die Verhaftungen zu rechtfertigen, werden Beweise gefälscht: Die Tendenz ging dahin, erfundene Delikte zu verwenden, um Formen sozialen Protests zu unterdrücken (Aufstandsdelikte, Angriffe auf die Kommunikationswege, kriminelle Vereinigung, Entführung und der Entführung gleichgestellte Delikte, usw.), wie im Fall von Ignacio del Valle, Felipe Álvarez und Héctor Galindo, verurteilt für die Ereignisse von Atenco; oder dem von David Venegas und Flavio Sosa, angeklagt und eingesperrt für die Ereignisse von Oaxaca; oder es werden ihnen fälschlicherweise Drogen- oder Waffenbesitz angehängt, sowie gelegentlich andere Delikte wie Raub, sexuelle Übergriffe oder gar Mord. Die Logik dieser Mechanismen besteht darin, die Mitglieder sozialer Bewegungen zu kriminalisieren und darüber hinaus zu verhindern, daß diese als politische Gefangene betrachtet werden können.

In dieser Logik ist der Rückgriff auf das Gefängnis als vorbeugende Maßnahme weit verbreitet. Diese Situation konnte die CCIODH durch die Interviews bestätigen, die in den Gefängnissen von Chiapas und Oaxaca mit insgesamt 70 Gefangenen geführt wurden. Im Fall des Gefängnisses von Molino de Flores y La Palma im Staat Mexiko wurde der CCIODH der Zugang jedoch verwehrt, obwohl er im Voraus beantragt worden war. In einigen Fällen handelt es sich um Hochsicherheitsgefängnisse und Isolationshaft, wo die Rechte des Gefangenen auf ein Minimum reduziert sind. In diesem Sinne ist die Situation beispielhaft, welche die Brüder Sosa Villavicencio in Folge der Ereignisse von Oaxaca erlebten, ebenso die von Ignacio del Valle, Felipe Álvarez und Héctor Galindo, deren Isolationshaft sich verlängert, obwohl das Urteil, 67 Jahre Haft, bereits gefällt wurde.

DRITTENS

Die CCIODH hat wiederholt darauf hingewiesen, daß Repression und Druck gegenüber sozialen Bewegungen sich nicht die verschiedenen lokalen und bundesstaatlichen Polizeikörper beschränken. Neben diesen muß auch die immer aktivere Rolle der mexikanischen Armee erwähnt werden. Einer der ersten Einsätze der aktuellen Regierung zielt genau auf die Stärkung der Stellung der Armee bei der Verfolgung von Delikten der Bereiche Drogenhandel und Waffenhandel sowie bei der Kontrolle der Grenzen.

Im Fall von Chiapas wurden diese Begründungen als Rechtfertigung für die übermäßige Präsenz der Armee herangezogen, als die von der EZLN beherrschte Situation des bewaffneten Aufstandes keine hinreichende Begründung mehr darstellte. Die CCIODH sammelte, wie schon während ihrer vorhergehenden Besuche, zahlreiche Anzeigen bzgl. des Ausmaßes der Auswirkung, die diese Präsenz auf das tägliche Leben der indigenen und bäuerlichen Gemeinden hat. Durch ihre Mitwirkung an Gemeinschaftsoperationen der verschiedenen Sicherheitsorgane war die Armee auch in anderen Fällen, wie in Atenco und Oaxaca, zugegen.

Auf der anderen Seite bestätigt die CCIODH mit Beunruhigung die Kontinuität und Straffreiheit von parapolizeilichen und paramilitärischen Gruppen. Wie wir im vorhergehenden Bericht aufgezeigt haben, zeugen im Fall von Oaxaca zahlreiche Beweise von der Existenz bewaffneter Gruppen, die, toleriert von der Polizei, an der Unterdrückung sozialen Protests beteiligt sind. Dennoch, und im Gegensatz zur Schlagkraft, die gegenüber Demonstrationsteilnehmenden bewiesen wird, wurde nicht einmal ein Verfahren zur Identifikation und Bestrafung der Mitglieder solcher Gruppen eingeleitet.

Während ihres sechsten Besuches erhielt die CCIODH darüber hinaus Anzeigen bzgl. des neuen Auftretens von Gruppen dieser Charakteristik, sowohl im städtischen Bereich als auch in Landkreisen und Gemeinden ländlicher Gegenden, in Verbindung mit lokalen Machtgruppen, die danach streben, ihr Kazikentum durchzusetzen, und deren Aktivität den Regierungsplänen von Spaltung und kommunaler Schwächung in die Hände spielt. Dies geschieht sowohl in Oaxaca als auch in Chiapas, wo ihr Auftauchen in bestimmten Gebieten deutlich bemerkbar ist. Es ist darüber hinaus besorgniserregend, daß weiterhin versucht wird, solche Situationen als Konflikte zwischen den Gemeinden darzustellen, genau wie dies seinerzeit bezogen auf das Massaker von Acteal getan wurde. Im Fall von Chiapas hat die CCIODH diverse Zeugenaussagen erhalten, welche übereinstimmend auf die Organisation OPDDIC als Gruppe hinweisen, auf die diese paramilitärische und parapolizeiliche Logik zutreffe.

VIERTENS

Hinter diesen allgemeinen Erscheinungen findet sich das Fortbestehen der Straflosigkeit der Staatsbediensteten. Bezüglich der schweren Menschenrechtsverletzungen im Fall von Atenco und Oaxaca im Jahr 2006 haben sich die Sanktionen bisher auf Machtmißbrauch beschränkt und hatten hauptsächlich administrativen Charakter. Momentan schützt die Straflosigkeit diejenigen, denen schwere Vorwürfe von Folter und sexuellem Mißbrauch gemacht werden, die die Verhaftungen von Atenco begleiteten; nicht zu vergessen die besondere Grausamkeit und Brutalität gegenüber den verhafteten Frauen. Gleichfalls ist es inakzeptabel, daß die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen zu den Todesfällen im Konflikt von Oaxaca eingestellt hat und von den Opfern das Erbringen von Beweisen verlangt. [von den Toten??]

2007 gab es neue Fälle von extremer Härte im Vorgehen der Polizei bei der Unterdrückung der Ausübung von Versammlungsfreiheit und Demonstrationsrecht durch die Zivilgesellschaft. Ein gutes Beispiel dafür ist die Brutalität, mit der die Volks-Guelaguetza vom 16. Juli aufgelöst wurde, wobei Emeterio Marino Cruz und Raymundo Velasco lebensgefährlich verletzt wurden. Sofern Polizeikräfte festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurden, handelt es sich nach Ansicht der Kommission angesichts der festgestellten generellen Verletzung der Menschenrechte um rein symbolische Entscheidungen, ohne daß sie Zeichen eines wirklichen Wandels wären.

Ein anderes exemplarisches Beispiel für Straflosigkeit ist der Fall San Pedro Yosotatu in der Sierra Mixteca, dessen Einwohner den Tod von sieben Gemeindemitgliedern, der letzte am 24. Dezember 2007, sowie das Verschwinden von weiteren drei angezeigt sowie die Schuldigen benannt und Beweise erbracht haben, ohne daß die Autoritäten irgendeine Maßnahme ergriffen hätten.

Nach Meinung der CCIODH kann die Praxis des Gewährens von Hilfen an die Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Staatsbedienstete in keinem Fall einen Gerichtsprozeß ersetzen, in dem es Gerechtigkeit geben muß und die rechtlichen Verantwortlichkeiten aufgezeigt werden müssen. So sehen es auch die Angehörigen des aufgrund der Polizeiintervention in Atenco gestorbenen Alexis Benhumea, die unter diesen Umständen das Geld, das ihnen angeboten wurde, ablehnten. Im Fall Acteal weisen die Überlebenden sowie der Vorstand der Vereinigung Las Abejas den Vorschlag ökonomischer Entschädigung durch die Regierung ebenfalls zurück.

Die von der Zentralregierung vorangetriebene Strafsystemreform geht sogar noch weiter, und kommt der Legalisierung einer polizeilichen Praxis gegen die Rechte des Einzelnen sowie dem Fortdauern eines Ausnahmezustands gleich. Beispiele sind die Möglichkeit, Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Befehl durchzuführen, die unverhältnismäßige Ausweitung des Zeitraums der Kontaktsperre oder der Untersuchungshaft und der Möglichkeiten, Telefongespräche und andere Kommunikation zu überwachen. Im Fall Chiapas ist die Kommission besorgt über die Einführung des Delikts "Aufstachelung zur Gewalt", da es auf jede soziale Bewegung angewendet werden kann, die Forderungen erhebt. Die Überzeugung der Staatsbediensteten, straflos zu bleiben, führt darüber hinaus zu einer allgemeinen repressiven Dynamik, die über den Kampf gegen soziale Bewegungen hinausgeht und jeden Bürger und jede Bürgerin treffen kann. Ein Beispiel dafür sind die Fälle von Kindesmißbrauch, die in Oaxaca angezeigt wurden und bis heute keine ausreichende Reaktion seitens der Autoritäten hervorgerufen haben.

Im Fall des Massakers von Acteal können wir nach zehn Jahren bestätigen, daß die Straflosigkeit fortbesteht. Die Schaffung einer spezialisierten Staatsanwaltschaft für den Fall Acteal durch die neue Bundesstaatsregierung hat keinerlei bedeutende Fortschritte erreicht. Die Verhaftung von Personen, die bereits für diese Taten bestraft worden waren, die Revision der bereits vorgenommenen administrativen Sanktionen oder Vereinbarungen mit der Gemeinde, ohne die Wahrheit über die Vorfälle anzuerkennen, sind ausschließlich symbolische politische Akte, unfähig, Gerechtigkeit zu schaffen.

Die Fälle von Vertreibungen und Verschwindenlassen sind ebenfalls Ausdruck einer Straflosigkeit, deren Verantwortung keine Autorität verleugnen kann. Die angekündigten Projekte für Infrastruktur und Umweltschutz, die Atenco, Oaxaca und Chiapas gemeinsam sind, werden mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Verreibungen hervorrufen. Was das Verschwindenlassen betrifft, sind im Jahr 2007 im Bundesstaat Oaxaca 5 Fälle angezeigt worden (die Triqui-Schwestern Daniela und Virginia Ortiz Ramírez, Lauro Juárez, Edmundo Reyes Amaya und Gabriel Alberto Cruz), zu denen noch drei Fälle aus 2003 hinzugezählt werden müssen, die im Konflikt von San Pedro Yosotatu verschwunden sind (die Brüder Fabián und Omar López Díaz sowie Raymundo Jiménez Hernández). Im Fall von Lauro Juárez hat die Interamerikanische Menschenrechtskommission die mexikanische Regierung zu dringenden Maßnahmen aufgefordert, um seinen Aufenthaltsort herauszufinden.

Die CCIODH hält die Fälle der Verschwundenen und das Fehlen einer Antwort von seiten der Autoritäten für extrem schwerwiegend, da ihr Andauern zu einer Situation ähnlich der des Schmutzigen Krieges der 70er Jahre führen würde.

FÜNFTENS

Die Straflosigkeit stützt sich auf die Existenz eines Justizsystems, das klare Zeichen von Inkompetenz und Ineffizienz zeigt, wenn nicht gar offensichtlichen Mangel an Willen, diese zu beenden. In vielen Fällen ist die Konnivenz (wissentliche Duldung von Amtsdelikten Untergebener durch die Vorgesetzten oder Verleitung zu diesen) der Regierungsstellen offensichtlich. Unter anderem werden durch ungerechtfertigte Haftbefehle, die Eröffnung von Strafprozessen ohne genügende Beweise, ungerechtfertigte Verzögerungen, die Zuweisung von Fällen an Richter, die vom Gesetz nicht vorgesehen sind, die rechtlichen Garantien auf einen angemessenen Prozeß jeglichen Inhalts beraubt.

Die Unabhängigkeit der Justiz erweist sich als zutiefst fragwürdig, und mit ihr eine der grundlegenden Säulen des Rechtsstaats. Die Abhängigkeit von der Exekutive ist teilweise auf die Ernennung der Richter durch selbige zurückzuführen, besonders wenn sie direkt stattfindet, darüber hinaus auf andere Aspekte wie das Fehlen eines Gesetzes, das die Kombination bestimmter öffentlicher Ämter verbietet, z.B. im Fall von Oaxaca, wo der derzeitige höchste Richter der Innenminister der beiden vorherigen Regierungen war. Aber über diese Umstände hinaus findet das Fehlen der Unabhängigkeit seine Ursache in der tief verwurzelten Kultur des Klientelismus und der Günstlingswirtschaft, die bei der Nominierung öffentlicher Ämter vorherrscht. Obwohl diese Situation besonders auf die Staatsorgane zutrifft, bleibt sie auch bei der zentralen Justizgewalt nicht außen vor.

Besonders beunruhigend ist das Verhalten der Justiz gegenüber der Untersuchungshaft, die, wie wir gezeigt haben, zu den Mitteln der Repression gegenüber sozialen Organisationen und ihren Forderungen gehört. In den drei von der CCIODH besuchten Regionen fanden sich zahlreiche Fälle von Personen, die nach über einem Jahr Gefängnis freigesprochen wurden, ohne daß von den Richtern irgendeine Verantwortung übernommen wurde noch den betroffenen Personen irgendeine Art von Entschädigung zugesprochen wurde.

Das Fehlen richterlicher Unabhängigkeit schafft ein generelles Klima von Mißtrauen gegenüber den Institutionen. Häufig sieht die Bevölkerung in ihnen eher eine Bedrohung als einen Schutz ihrer Rechte und Interessen. Das Fehlen von Legitimität trifft das institutionelle System insgesamt. Die Weigerung der Opfer, in Fällen Anzeige zu erstatten, die öffentliche Verantwortung betreffen , oder die Lawine von Zeugenaussagen, die die CCIODH bei diesem sechsten Besuch erhalten hat, legen davon deutlich Zeugnis ab.

In diesem Kontext ist die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger/innen und öffentlichen Medien umso wichtiger. Gerade darum haben beide in letzter Zeit Aggressionen und Feindseligkeiten erlitten. Der Fall von Lydia Cacho ist wiederum beispielhaft.

SECHSTENS

Zehn Jahre nach ihrem ersten Besuch stellt die CCIODH mit Besorgnis fest, daß die strukturellen Ursachen hinter den schweren Menschenrechtsverletzungen weiterbestehen. Die besuchten Regionen zeigen alle eine Situation, die von einer Dynamik des sozialen Ausschlusses und der Ungleichheit geprägt ist. Solche Dynamiken sind besonders stark im Fall der Frauen und der indigenen und bäuerlichen Bevölkerung, deren Situation sozialer, wirtschaftlicher, politischer und kultureller Marginalisierung den Hintergrund für die genannten Rechtsverletzungen darstellt.

Die alarmierenden Zahlen der Armut und Marginalisierung in den Bundesstaaten Chiapas und Oaxaca kontrastieren mit ihrem enormen kulturellen und ökologischen Reichtum. Daher besteht das ursächliche Problem in der Verteilung von sowie der Kontrolle über die Ressourcen, die zum Überleben und für die freie Entwicklung der Individuen und Kollektive nötig sind. Diese Situation ist historisch bedingt, allerdings hat sie sich in der letzten Zeit durch den Vorstoß neoliberaler Politik durch die verschiedenen Regierungen auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene verschärft. In Chiapas bringen Entwicklungsprojekte wie das in Bolom Ajaw in der Gegend von Agua Azul, unter vielen anderen, Widersprüche mit sich. Im Fall von Oaxaca muß man Konflikte erwähnen wie die, die im Isthmus entstanden sind und noch entstehen können. Die CCIODH möchte die Verantwortung von transnationalen ökonomischen Gruppen (mit deutlicher Beteiligung aus Europa, USA und Kanada) hervorheben, deren Interessen zu Prozessen der Besitzergreifung und Enteignung führen und die Bevölkerung als ganze sehr negativ treffen.

In diesem Kontext ruft die Stigmatisierung von Völkern, die über Jahrhunderte über die Erhaltung der natürlichen Ressourcen wachten, zu Hauptverantwortlichen der Plünderung der Umwelt Besorgnis hervor. Dies ist der Fall im Biosphärenreservat Montes Azules in Chiapas, wo die massive Vertreibung der dort ansässigen indigenen Gemeinden droht. Gleichfalls hat die CCIODH die politische Instrumentalisierung der Landforderungen zur Einführung von Programmen festgestellt, die nicht so sehr den Zugang zu Land und dessen Besitztitel, sondern vielmehr die Privatisierung fördern und damit zur ländlichen Emigration beitragen.

Die CCIODH weist auf die Widersprüche zwischen den Entwicklungsmodellen der Regierungen und dem Aufbau der indigenen Autonomie hin, besonders in den zapatistischen Gemeinden mit ihrer Erfahrung der Räte der Guten Regierung; aber auch in anderen Fällen, wie in San Juan Copala in Oaxaca sowie bei den Bewohner/innen von Atenco, die ähnliche Wege beschreiten. Der Auferlegung einer Politik, die die Betroffenen nicht beteiligt und versucht, das Netzwerk der Gemeinden zu spalten, stellen die indigenen Autonomieprozesse eigene Räume der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Beteiligung entgegen, deren Intensität über den jeweiligen institutionellen Rahmen hinausgeht und den immer noch vorherrschenden Dynamiken kultureller Dominanz entgegenwirkt.

SIEBTENS

Die CCIODH stellt die institutionelle Inaktivität in bezug auf Mindestmaßnahmen fest, die eine volle Wiedergutmachung der individuellen und kollektiven Schäden zum Ziel hätten, welche in den Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen wie in Acteal, Oaxaca und Atenco aufgetreten sind.

Die CCIODH ist der Meinung, daß die Abwesenheit von Mechanismen der Wiedergutmachung durch die Institutionen die Situation der Schutzlosigkeit der Betroffenen verlängert. Die CCIODH sieht mit Sorge die Feindseligkeit und die Bedrohungen gegenüber Mitgliedern und Aktivist/innen sozialer Bewegungen, die Teil dieser organisierten Zivilgesellschaft sind. Dadurch wird verhindert, daß diese Prozesse der Wiederaneignung sich kanalisieren und die Wunden vernarben können.

Die Situationen von Exil und Untergrund steigern und verlängern diese Umstände, nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für deren Angehörige und Gemeinschaften.

Dem gegenüber muß die Bedeutung kollektiver Antworten auf die Feindseligkeiten betont werden. Hier sollen nur die Erfahrungen der Organisation in den Gefängnissen ("La voz de los Llanos" und "La voz del Amate") sowie die dauerhaften Mahnwachen erwähnt werden, die sich von Anfang an vor den Gefängnissen gebildet haben, um die Freilassung der politischen Gefangenen im Fall von Atenco zu fordern und die der Stärkung und der Solidarität der Gemeinschaft dienen.

Empfehlungen

ERSTENS

Es bleibt unumgänglich, die grundlegenden Ursachen des Konfliktes zu berücksichtigen, also die strukturellen Probleme der Armut, Kazikentum, ungleichen Zugang zu Ressourcen, die untergeordnete Position der Frau, das Fehlen von Mitteln für Bildung, Gesundheit und Wohnen, die Abwesenheit von Kanälen der demokratischen Partizipation und das Unverständnis für die kulturelle Vielfalt als Grundlage des sozialen Zusammenlebens.

Ein erster Schritt, um einige der schwerwiegendsten aktuellen Konflikte zu lösen, ist der Respekt gegenüber den eigenen Formen der Entwicklung, wie sie vor allem in den Gebieten mit Präsenz indigener Völker vorkommen, und das Ablassen von Projekten, die nicht mit der betroffenen Bevölkerung abgestimmt sind. Die Wiederbelebung des Projektes des Internationalen Flughafens in Atenco, wie jedes anderen, wäre nur zulässig, wenn es sich aus dem Dialog, der vollen Partizipation und der Zustimmung der Bevölkerung entwickeln würde. Ohne diese Elemente, die heute in keinster Weise vorhanden sind, würde man die gleichen Bedingungen erneut erschaffen, die den Konflikt verursacht haben.

Der einzige Weg zu vermeiden, das erneut Menschenrechtsverletzungen entstehen, ist, sich um die ursprünglichen Ursachen der Konflikte zu kümmern. Auf gerechte und angemessene Art und Weise den Forderungen nachzukommen und eigene Organisationsprozesse zu respektieren, muß folglich den Ausgangspunkt jeden Handelns der Öffentlichen Gewalt darstellen.

ZWEITENS

Das Modell der Repression gegen Ausdrücke sozialer, kultureller und politischer "Abtrünnigkeit" vollständig zu demontieren, ist unaufschiebbar.

Das Handeln der verschiedenen Einheiten und Sicherheitskräfte des Staates muss sich in der Praxis, und nicht nur formell, den verfassungsmäßigen und internationalen Normen hinsichtlich der Menschenrechte unterordnen. In diesem Sinn kommt die Forderung auf, die in der durch die Bundesregierung angestoßenen Strafreform aufgezeichneten Linien neu zu überdenken.

Es ist unbedingt notwendig, die Rolle des Militärs zu reduzieren und kontrollieren, um es strikt auf die Entwicklung der in der Verfassung angezeigten Funktionen zu beschränken. Auf jeden Fall müssen Auswirkungen auf das Leben der Gemeinden und jegliche Teilnahme an den repressiven Aktionen gegen die sozialen Bewegungen verhindert werden.

Es muss unverzüglich zur Entwaffnung der paramilitärischen und parapolizeilichen Gruppen übergegangen werden, genauso wie zur Forderung nach strafrechtlicher Verantwortlichkeiten ihrer Mitglieder und der politischen, polizeilichen und militärischen Autoritäten, die diese unterstützt, geschützt und toleriert haben.

DRITTENS

Es ist unentbehrlich, die strafrechtliche Verantwortung der Staatsdiener sicherzustellen, die jegliche Praktik der Menschenrechtsverletzung realisieren. Die Beibehaltung der Straflosigkeit - bekanntes und bis heute nicht korrigiertes Moment in den Fällen von Atenco, Oaxaca und Chiapas - stellt nicht nur die Legitimität der Autoritäten in Frage, steigert nicht nur das Mißtrauen der Bürger in die Institutionen, sondern sie stellt die Hauptursache für die Ausbreitung des Machtmißbrauchs dar.

VIERTENS

Es ist überaus dringlich, daß der Staat die begangenen Mißbräuche anerkennt, korrigiert und wieder gutmacht. In diesem Sinn ist die Übernahme von politischer Verantwortung dringend notwendig. Bis zum jetzigen Moment sieht die Situation vollkommen anders aus: Der einstige Bundesminister für Öffentliche Sicherheit während der Vorfälle in Atenco, Sr. Eduardo Medina Mora, besetzt seit Dezember 2006 das Amt des Generalstaatsanwaltes der Republik.

Es ist gleichermaßen eilig, daß die Gerichte der Bundesstaaten und der Bundesgerichtshof der Republik darin voranschreiten, alle Gerichtsverfahren einzustellen, in denen sich die Anklage auf die repressiven Muster stützt, die schon zuvor genannt wurden. Auch sollen sie beginnen, die Situation des Freiheitsentzugs aller politischen und Gewissensgefangenen, die in den Gefängnissen von Chiapas, Oaxaca und des Bundesstaates Mexiko einsitzen, zu überprüfen und in jedem Fall sofort die Straferleichterungen zu gewähren, zu denen diese das Recht haben. Über die Notwendigkeit hinaus, die über die mit den politischen Konflikten verbundenen Gefangenen verhängten Strafen zu erneut zu prüfen, begreift die CCIODH den Verbleib von Ignacio del Valle, Felipe Álvarez und Héctor Galindo in einem Hochsicherheitsgefängnis und in einer Situation der Isolierung als vollkommen ungerechtfertigt, wenn man außerdem die entdeckten Unregelmäßigkeiten im Gerichtsverfahren bedenkt.

Die CCIODH hält es für außerordentlich wichtig, daß die im Moment offenen Untersuchungen, die zu einer Klarstellung der Verantwortlichkeiten von Beamten führen könnten, in totaler Unparteilichkeit, Transparenz und Härte durchgeführt werden. Es handelt sich um die besonderen Prozesse, die dem Obersten Gerichtshof in den Fällen von Atenco und Oaxaca bekannt sind, und die Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in welchen die Generalstaatsanwaltschaft der Republik im Fall Oaxaca ermittelt.

FÜNFTENS

Es muß unverzüglich eine tiefgreifende Reform der staatlichen Institutionen in der mexikanischen Republik ausgehend von der eigenen Verfassung auf den Weg gebracht werden. Diese Reformen müssen sowohl die Wahlverfahren als auch diejenigen Elemente umfassen, welche eine effektive Gewaltentrennung sicherstellen. Im Fall von Oaxaca ist der volle Respekt gegenüber den repräsentativen Formen notwendig, die auf den sog. "usos y costumbres" (Sitten und Gebräuche) basieren, und deren Nichtbeachtung von Seiten der staatlichen Autoritäten weiterhin Ursache von schwerwiegenden Konflikten ist.

Eine der obersten Prioritäten besteht darin, eine wirkliche und effektive Teilung der Judikativ- und Exekutivgewalt sicherzustellen. In diesem Sinn scheint eine Revision des Modells der Richterernennung vordringlich, um deren Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Unbeeinflußbarkeit sicherzustellen, wie auch die Einführung eines Systems des öffentlichen Wettbewerbs, dort wo es noch nicht existiert, welches den Zugang nach Leistung und Fähigkeiten regelt. Des Weiteren zeigt sich ein Gesetz der Unvereinbarkeit von Ämtern als dringlich, welches eine gegenseitige Behinderung zwischen den Gewalten vermeidet. Gleichermaßen muß ihre wirkliche Erreichbarkeit, eine qualitativ hochwertige Pflichtverteidigung und die Anwesenheit vertrauenswürdiger Übersetzer, welche die sprachlichen Rechte der indigenen Personen garantieren, sichergestellt werden. Schließlich muß die Teilnahme der Opfer an den Gerichtsverfahren erlaubt werden, indem das Monopol der Staatsanwaltschaft gebrochen wird.

Besagte umfassende Reform der Institutionen führt, als Bedingung für die Bildung einer wirklich integrativen Demokratie, auch über die vollständige Anerkennung der Rechte der indigenen Völker und besonders ihrer Rechte zur Selbstbestimmung. Den Ausgangspunkt hierfür muß erneut das Abkommen von San Andrés, das von der Verfassungsreform 2001 nicht anerkannt wurde, bilden, zusammen mit den Fortschritten der Universellen Erklärung der Rechte der indigenen Völker, die 2007 von den Vereinten Nationen beschlossen wurde. Im Einvernehmen mit dem erreichten politischen Kompromiß muß Mexiko in seine Gesetzesnorm die in dieser Erklärung anerkannten Rechte einbeziehen. In diesem Sinne erweist es sich als dringlich, den Absichtserklärungen normative Kraft zu geben, wie der des Art. 32.2 bezüglich der Verpflichtung der Staaten, die Konsultation der indigenen Völker vorzunehmen, "mit dem Ziel, ihr freies und informiertes Einverständnis zu erhalten, bevor ein Projekt beschlossen wird, das ihr Land oder Territorium und andere Ressourcen betrifft, besonders im Zusammenhang mit der Entwicklung, Nutzung und Ausbeutung von mineralischen, hydrologischen und anderen Ressourcen."

<í>SECHSTENS

Solange die richterliche Gewalt nicht fähig ist, ihre vollständige Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive zu garantieren, bittet die CCIODH die mexikanische Zivilgesellschaft dringend, mit den Organisationsprozessen in der Verteidigung der Rechte und Freiheiten fortzufahren und alle Mechanismen des internationalen Menschenrechtsschutzes in die Wege zu leiten, insbesondere diejenigen des interamerikanischen Systems und des Systems der Vereinten Nationen. Die mexikanische Regierung muß unter diesen Umständen besagte Instrumente respektieren und unterstützen und die notwendigen Bedingungen dafür schaffen, daß Menschenrechtsorganisationen weiterhin ihre Einschätzungen vorbringen können.

Die CCIODH hält es für vorrangig, daß die Institutionen der Europäischen Union möglichst schnell Mechanismen einführen, die es erlauben, die Erfüllung der Forderungen der Demokratieklausel zu überwachen, welche das Globale Abkommen der Republik von Mexiko beinhaltet.

Wie es die CCIODH schon bei ihrem letzten Besuch getan hat, empfiehlt sie gleichfalls der National- und der bundesstaatlichen Regierung, speziell auf die Präsenz des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Oaxaca zu drängen.

Ebenso sollten das Berufungssystem und die Funktionen, welche die staatlichen und nationalen Menschenrechtskommissionen übernehmen sollen, von Grund auf überarbeitet werden, um das Vertrauen in ihre Arbeit, welche momentan sehr in Verruf geraten ist, wieder zu erlangen.

Solange die Straflosigkeit weiterhin die Regel und nicht die Ausnahme darstellt, woran wir 10 Jahre nach dem Massaker von Acteal erneut erinnert werden, erachtet es die CCIODH für notwendig und opportun, die Mechanismen der außerhalb des mexikanischen Staates vorhandenen Rechtsprechung anzurufen, um angesichts gravierender Menschenrechtsverletzungen im Kampf gegen die Straflosigkeit voranzuschreiten. In diesem Sinne hält die CCIODH die in Spanien vor dem Nationalen Gerichtshof vorgetragene Klage von Cristina Valls gegen 40 Polizeikräfte der PFP, des Bundesstaates Mexiko und des Gemeindebezirks Texcoco wegen psychologischer, physischer und sexueller Folter, die sie während der Vorkommnisse von Atenco 2006 erlitten hat, für außerordentlich wichtig.

SIEBTENS

Die CCIODH hält es für unaufschiebbar, eine Mindestmenge an Maßnahmen zur Wiedergutmachung für die individuellen und kollektiven Schäden in Angriff zu nehmen, die durch die massiven und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen erlitten wurden, wie es ganz klar bei den Ereignissen von Acteal, Atenco und Oaxaca der Fall ist. Es geht darum, in der vollen Realisierung der Gerechtigkeit voranzukommen, was, wie wir es schon in vorherigen Berichten aufgezeigt haben, über die Annahme der Reparationsmaßnahmen führt, welche mit den Betroffenen selbst einmütig vereinbart werden und mindestens folgendes einschließen müssen:

moralische Wiedergutmachung. Wiederherstellung der Ehre der Opfer und Wiedergutmachung des Schadens, der ihrem privaten und öffentlichen Ansehen beigebracht wurde, durch die offizielle Anerkennung der ungerechten und beleidigenden Behandlung und des Schadens, der durch die Tatsache verursacht wurde, als Straftäter betrachtet worden zu sein.

emotionale Wiedergutmachung für die betroffenen Personen. Alle Maßnahmen ergreifen, damit die Gemeinde im Ganzen und die betroffenen Personen und Familien im Speziellen, dort wo es notwendig ist, die angemessene medizinische und psychologische Versorgung von Fachleuten ihres Vertrauens erhalten. Die CCIODH empfiehlt erneut die Bildung von Netzwerken zur emotionalen und psychologischen Hilfe für die betroffenen Personen in den verschiedenen Konflikten. Deshalb besteht die CCIODH darauf, Räume zu schaffen, wo die Prozesse der Trauer der betroffenen Personen verarbeitete werden können.

Wiedergutmachung des Schadens in den Gemeinden durch Programme der Rekonstruktion des sozialen Netzes. Diese Programme dürfen auf keinen Fall zu Werkzeugen der Teilung und Konfrontation durch Hilfsprogramme oder -systeme werden, die an Auflagen gebunden sind oder Druck mittels falscher Einigungen ausüben. Deshalb wird empfohlen, diese durch unabhängige nationale oder internationale Einrichtungen zu überwachen. Die CCIODH erkennt die politische Verpflichtung für die Menschenrechte an und lädt deshalb die Institutionen des Landes, die auf dem Gebiet der Verteidigung der Grundrechte arbeiten, ein, die Transparenz zu suchen und neue Räume des Vertrauens zu schaffen, wo die bedrohten Personen sich sicher fühlen können, um die unterschiedlichen psychoemotionalen Traumata überwinden zu können. Die CCIODH ermutigt die Bürger und Bürgerinnen von Mexiko, weiterhin in konstruktiver Art und Weise und mit der Absicht der sozialen Transformation ihrer Realität am Gemeindeleben teilzunehmen, als Weg zur Rückgewinnung des kollektiven Bewußtseins. Wir verstehen, daß die Arbeit und die Partizipation der sozialen Bewegungen des Landes dazu beitragen, ein Klima der Zuversicht gegenüber den offenen Konflikten zu schaffen.

wirtschaftliche Wiedergutmachung. Kompensation der durch die Gewalt erlittenen Schäden (der ökonomischen, die Bildung betreffenden, gesundheitlichen und anderen) und vor allem derjenigen, die aus dem Verlust von Arbeitsverhältnissen als Folge der praktizierten Akte der Gewalt oder der vorausgehenden Belästigungen entstanden sind.

Juristische Wiedergutmachung. Gerichtsverfahren mit der Bestrafung der Taten, die gesetzlich als strafbar festgelegt sind. Ohne eine reale und effektive Justiz ist jede Maßnahme zur Wiedergutmachung nur Stückwerk.

Soziale Wiedergutmachung. Die Mechanismen, die eine uneingeschränkte soziale und politische Partizipation der Bevölkerung, ob individuell oder organisiert, garantieren, dezidiert ansprechen. Der soziale Wiederaufbau führt unausbleiblich über die aktive und engagierte Partizipation der Bürger am Leben der Gemeinschaft.

Historische Wiedergutmachung. Anerkennung der historischen Wahrheit, die die Bildung eines kollektiven Gedächtnisses erlauben würde, welches ähnliche Situationen in der Zukunft vermeiden könnte.


 Quelle:  
  http://cciodh.pangea.org/ 
 

 Mastodon:  
 Keine News verpassen? Folgen Sie uns auf Mastodon. 
 
 
 Print & Co:  
  Drucker PDF 
 

Aktuell empfohlen

Tierra y Libertad Nr. 84

Veranstaltungskalender

back März 2024 forward
S M D M D F S
          1 2
3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30
31            

Die nächsten Termine

08.04.2024
Warning

Ort-Detailangaben:
Hamburg, Saal der W3

Ort: Hamburg
Zeit: 19:00 Uhr
23.05.2024
24.05.2024
25.05.2024
26.05.2024