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Klagen gegen indigenes Gesetz nicht zulässig

News vom 06.09.2002
Carlos Avilés

  Der Oberste Mexikanische Gerichtshof (SCJN) erklärte die Klagen von 321 Bezirken gegen die Verfassungsreform für indigene Rechte und Kultur für nicht zulässig.

Mit einer Mehrheit von 8-3 entschied der Gerichtshof, dass er nicht die Autorität hätte über eine konstitutionelle Reform zu urteilen, und nicht berechtigt sei, die Argumente der Bezirke zu studieren.

Drei Richter waren der Meinung, dass das Gericht die Argumente der Verfassungsklagen erwägen sollte, urteilten jedoch dass die im August letzten Jahres bewilligte Reform in allen Hinsichten gültig sei, und in dieser Form bestehen bleiben sollte.

Infolge dieser Massnahme, werden die letztjährigen Verfassungsreformen in Kraft bleiben.

Das Hauptargument der SCJN bezog sich auf Verfassungsartikel 105, der bestimmt, dass Handlungen der reformierenden Gewalten — zu denen der Bundeskongress und die Legislativen des Landes zählen — bei der Ausführung einer Verfassungsreform nicht angefochten werden können.

Von allen vorgelegenten Klagen stammten 302 von Bezirken aus Oaxaca. Die übrigen wurden von Räten aus Puebla, Veracruz, Tabasco, Michoacán, Jalisco, Chiapas, Guerrero, Hidalgo und Morelos eingereicht.

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