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Strafanzeige aus Berlin gegen mexikanische Polizei

Interview mit Anwalt Wolfgang Kaleck

Poonal vom 08.08.2006
Von Gerold Schmidt

  (Mexiko-Stadt, 2. August 2006, npl).- Am 4. Mai 2006 führte die mexikanische Polizei einen brutalen Einsatz in dem Ort San Salvador Atenco nahe Mexiko-Stadt aus. Zu den schwer misshandelten Personen gehörte auch die deutsche Studentin und Fotojournalistin Samantha Dietmar. Sie reichte am 17. Juli über ihren Anwalt Wolfgang Kaleck Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen bisher unbekannte mexikanische Polizisten ein. Mit Kaleck sprach Gerold Schmidt über das Verfahren. Der Strafrechtler ist Bundesvorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) und unter anderem Sprecher der "Koalition gegen die Straflosigkeit. Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien".

Warum wurde die Strafanzeige in Berlin gestellt?

Es gibt im wesentlichen zwei Gründe dafür. Samantha Dietmar hat ihren Wohnort in Berlin und die Stadt ist Regierungssitz. Wenn es um die Einbeziehung staatlicher Stellen geht, ist diese Nähe nützlich.

Wie sind Sie zu dem Verfahren gekommen?

Ich habe Erfahrungen im internationalen Strafrecht und zum Beispiel Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Argentinien, Irak und Usbeskistan vertreten. Zudem kenne ich die mexikanischen Verhältnisse relativ gut.

Welches sind die wichtigsten Punkte der Strafanzeige?

Angezeigt haben wir bisher unbekannte mexikanische Polizisten unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und sexueller Nötigung.

In der Presse wurde erwähnt, das Auswärtige Amt habe zu einer Strafanzeige in Deutschland geraten. Gibt es eine Abstimmung mit dem AA?

Wir waren ohnehin entschlossen, Strafanzeige in Deutschland zu erstatten. Insoweit wurden wir durch das Auswärtige Amt in der Meinung bestätigt, ein Vorgehen in Deutschland könne hilfreich für die Aufklärung der Ereignisse sein.

Aufgrund der Strafanzeige wird es nun zu einem so genannten Rechtshilfeersuchen kommen. Wie muss man sich das vorstellen?

Die Staatsanwaltschaft Berlin läßt über die Stationen Berliner Justizministerium, Bundesjustizministerium und letztlich das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft bei der mexikanischen Regierung die den Fall betreffenden Informationen abfragen. Sie regt bei der mexikanischen Seite Ermittlungen an. Solche Verfahren dauern naturgemäß eine Weile, bevor sie in Gang kommen. Für die Staatsanwälte sind sie keine alltägliche Selbstverständlichkeit.

Läuft im Fall von Samantha Dietmar ein Einzel- oder Sammelverfahren in Mexiko?

Nicht, dass wir wüssten. Sie konnte dort gar keine Anzeige erstatten, weil sie gleich nach den Vorkommnissen deportiert wurde. Ihr wurde keine Möglichkeit zur Regelung ihrer Angelegenheiten gelassen. Wir befinden uns im Gespräch mit mexikansichen Anwälten, um gegebenenfalls auch dort ein Strafverfahren anzustrengen. Im Moment schien ein Vorgehen in Deutschland erfolgversprechender. Langfristig sind Ermittlungen und Strafverfahren in Mexiko das Ziel. Wir hoffen, dass Ermittlungen und Untersuchungen der deutschen Behörden ihren Teil dazu beitragen können. Im Übrigen geht Semantha Dietmar gemeinsam mit den anderen ausgewiesenen Ausländerinnen gegen ihre Deportation vor.

Hat die mexikanische Botschaft in Berlin irgendeine Reaktion gezeigt, gibt es Kontakte mir ihr?

Bisher nicht.

Räumen Sie der Strafanzeige denn wirklich Erfolgsaussichten ein?

Wir sind optimistisch. Man kann den Erfolg in solchen Verfahren nicht immer einfach messen. Es ist ein Versuch. Staatliche und polizeiliche Gewalt wird nirgendwo auf der Welt ohne Weiteres verfolgt. Immer bedarf es Druck, auch von außen. So ein Strafverfahren braucht Öffentlichkeit und politischen Druck. Sonst kann es schnell versanden.

Existieren Parallelen zu anderen Fällen, in die Sie involviert waren?

Ich arbeite seit 1998 in der Koalition gegen Straflosigkeit in einem Netzwerk von NGOs an der Strafverfolgung mehrerer Dutzend argentinischer Militärs mit. Da geht es um die von der Diktatur im Zeitraum von 1976 bis 1983 begangenen Verbrechen an Deutschen und Deutschstämmigen. Gegen mehrere Militärs hat die deutsche Justiz internationale Haftbefehle erlassen. Zur Zeit begehrt die BRD von der argentinischen Regierung die Auslieferung der Ex-Juntachefs Jorge Rafael Videla und Emilio Massera wegen dem Mord an den zwei deutschen Studenten Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank in den Jahren 1976/1977. Das hätte im zu Beginn unserer Arbeit auch niemand vorherzusagen gewagt.


Quelle: poonal
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