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Oberstes Gericht lehnt Verfassungsklage gegen Indígena-Gesetz ab

Poonal vom 09.09.2002
Gerold Schmidt

  (Mexiko-Stadt, 9. September 2002, npl).- Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Mexikos, mehr als 300 Verfassungsklagen gegen das im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedete "Gesetz über indigene Rechte und Kultur" als unzulässig abzulehnen, hat zu breiten Protesten im Land geführt. Nicht nur Indígena-Organisationen sprachen von einer "Einladung zur allgemeinen Gewalt". Das Gericht habe die Hoffnungen zunichte gemacht, auf politischen oder legalen Wegen Veränderungen zu erreichen. Insbesondere die Aussichten auf neue Friedensverhandlungen im südlichen Bundesstaat Chiapas, wo der Aufstand der zapatistischen Befreiungsarmee (EZLN) lange Zeit weltweit Aufsehen erregte, scheinen endgültig zerstört. Von den Zapatisten gibt es bisher noch keinen Kommentar zum Richterbeschuss. Insgesamt wird eine Radikalisierung der indigenen Bewegungen in Mexiko erwartet.

Eine Mehrheit der elf obersten Richter des lateinamerikanischen Landes hatte sich am Freitag für nicht zuständig erklärt, über die fraglichen Verfahrensmängel bei der Verabschiedung der Verfassungsreform über die Rechte der mexikanischen Indígenas zu urteilen. Damit entzog sich das Gericht gleichzeitig der Verantwortung, inhaltlich auf die Klagen von 322 Landkreisen einzugehen. Die Kläger hatten unter anderem angeführt, das Indígena-Gesetz verstoße gegen den Geist der 1996 zwischen Regierung und EZLN unterschriebenen Abkommen von San Andrés, mit dem der Konflikt in Chiapas beigelegt werden sollte. Außerdem, so die Kläger, sei das Gesetz nicht vereinbar mit der von Mexiko ratifizierten Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, in der auf die Rechte der Indígenas eingegangen wird.

Viele Prominente werfen dem Obersten Gericht jetzt vor, den Beweis seiner Unabhängigkeit von der Politik schuldig geblieben zu sein und eine historische Chance verpasst zu haben. Die Richter hätten dafür optiert, sich "weder der vorherrschenden rassistischen Ideologie unter den Abgeordneten noch der Gleichgültigkeit der Regierung entgegen zu stellen", so der Schriftsteller Carlos Montemayor. Der ehemalige Rektor der mexikanischen Nationaluniversität, Pablo González, kommentierte die Entscheidung als "Blindheit der Kolonialisten gegenüber den Kolonisierten" und die bekannte Schriftstellerin Elena Poniatowska sprach von "einer Katastrophe für alle Mexikaner". Auch im Ausland kritisierten viele Menschenrechtsorganisationen den Bescheid der Obersten Richter.

Die konservative Regierung von Präsident Vicente Fox kündigte "absoluten Respekt" gegenüber dem Gericht an. Fox selbst hatte im vergangenen Jahr eine Kontroverse zu diesem Thema ausgelöst, indem er einen Gesetzesentwurf ins Parlament einbrachte, der den Indigena-Gemeinden in Mexiko weitgehende Autonomierechte eingeräumt hätte. Doch die Spitzen seiner eigenen Partei PAN und der langjährigen Regierungspartei PRI verwässerten die Reforminitiative an entscheidenden Punkten, so dass sich an dem Zustand, dass den Indígenas in Mexiko jegliche Autonomie vorenthalten wird, nichts änderte. Der Verdacht, dass es sich um ein abgekartetes Spiel zwischen Präsident und führenden Abgeordneten handelte, besteht bis heute.

Die vor Monaten von 160 Abgeordneten unternommene Anstrengung, die Indigena-Gesetzgebung erneut im Parlament zu diskutieren und zu
revidieren, ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Sande verlaufen und bietet keine realistische Perspektive mehr. Indigena-Organisationen aus dem Bundesstaat Oaxaca haben erklärt, nun verstärkt eine de facto-Selbstverwaltung ihrer Gemeinden durchzusetzen. Das Vorbild dafür sind die aufständischen Zapatisten mit ihren autonomen Landkreisen in Chiapas und dürfte in weiteren Bundesstaaten nachgeahmt werden. Damit sind verschärfte Konflikte mit den offiziellen Autoritäten vorprogrammiert.


Quelle: poonal
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