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Kampagne gegen die Vergewaltigung dreier indigener Frauen in Chiapas

Initiative Mexiko vom 18.06.2009
übersetzt von Harald

  Mehrere mexikanische Organisationen − das Zentrum für Gerechtigkeit und Internationales Recht (CEJI), die Mexikanische Kommission zur Verteidigung und Förderung der Menschenrechte (CMDPDH), das Kollektiv von Frauen von San Cristóbal (COLEM), das Zentrum für Rechte der Frau von Chiapas und das Komitee von Chiapas für Entschädigungen an die Schwestern González rufen zur internationalen Unterstützung ihrer Kampagne auf.

Ana, Beatriz und Celia González, drei junge Frauen, den Tzeltal zugehörig, wurden im Juni 1994 in Begleitung ihrer Mutter in einem militärischen Kontrollposten festgehalten und vergewaltigt. Ihr hartnäckiger Kampf um Aburteilung der Täter ist bis heute, 15 Jahre danach, erfolglos geblieben. Der so lange schon zurückliegende Fall ist nach wie vor von aktueller, struktureller Bedeutung, weil diese Verbrechen von Militärs an Zivilpersonen wie üblich, aber wider internationales und mexikanisches Recht, an ein Militärgericht verwiesen wurden und dort, wie ebenfalls üblich, versandet sind. Auch die Einschaltung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH) − die, wie leider auch üblich, erst nach 7 Jahren wirksam wurde − hat den mexikanischen Staat nicht zu einem ordentlichen juristischen Verfahren und einer angemessener Entschädigung bewegen können.

Wir bitten euch mit den angegebenen Organisationen um Unterstützung, dass dieser Fall nicht zu den Akten gelegt werden kann, sondern das dreifache Fehlverhalten des mexikanischen Staates, die Verweigerung eines zivilen Verfahrens, die Komplizenschaft der Militärgerichtsbarkeit und die Nichtbeachtung der Empfehlungen der Interamerikanischen MR-Kommission, die ihm gebührende Öffentlichkeit findet und korrigiert wird.

Der Protestbrief an die mexikanischen Instanzen, der hier in deutscher Übersetzung vorgestellt wird, kann in seiner spanischen und englischen Fassung unterzeichnet werden.

Es ist auch möglich, den Brief an die mexikanischen Behörden unter
https://hermanasgonzalez.org/fax/organismosgubernamentales.doc
und einen weiteren Brief an die CIDH unter
https://hermanasgonzalez.org/fax/comisioninteramericana.doc
herunter zu laden und, eventuell mit modifiziertem Text, an die entsprechenden Adressaten zu faxen.


An die Regierung Mexikos

Als Organisationen und Personen, die sich für die Würde aller Personen und Völker engagieren und überzeugt sind, dass die Regierungen sich an die Prinzipien der Menschenrechte halten müssen, ermahnen wir die mexikanische Regierung,, den von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) der Organisation Amerikanischer Staaten (OEA) abgegebenen Empfehlungen bezüglich des Falles Ana, Beatriz und Celia González ( die Schwestern González) nachzukommen.

Am 4. Juni 1994 nahm eine Gruppe von Soldaten an einem militärischen Kontrollposten die den Tzeltal zugehörigen Schwestern Ana, Beatriz und Celia González Pérez und ihre Mutter Delia Pérez de González fest, um sie zu verhören, und hielt sie stundenlang in Freiheitsberaubung. Während dieser Zeit wurden die drei Schwestern von ihrer Mutter getrennt, geschlagen und von den Militärs zu wiederholten Malen vergewaltigt. Auf Grund dieses Tatbestandes wurde am 30. Juni 1994 Anzeige beim Ministerio Público des Bundesstaates eingereicht. Im September 1994 wurde jedoch unter Verletzung der internationalen rechtlichen Standards die Akte der Generalstaatsanwaltschaft der Militärgerichtsbarkeit überstellt, wo man beschloss, die Akte zu den Akten zu legen, und so zuließ, dass der Fall in der Straflosigkeit verblieb.

Angesichts verweigerter Gerechtigkeit in diesem Fall zeigten im Januar 1996 die Schwestern González, ihre Mutter Delia Pérez und das Zentrum für Gerechtigkeit und Internationales Recht (CEJIL) den mexikanischen Staat wegen dieser Straftaten bei der Interamerikanischen Kommission an, und später schlossen sich das Kollektiv von Frauen von San Cristóbal (COLEM) und die Mexikanische Kommission zur Verteidigung und Förderung der Menschenrechte e.V. (CMDPDH) als Rechtsvertreter in diesem Fall an.

In ihrem Schlussbericht Nr. 53/01 (informe de fondo), der am 4. April 2001 veröffentlicht wurde, stellt die Interamerikanische Kommission die Verantwortung des mexikanischen Staates für die willkürliche Festnahme und die sexuelle Vergewaltigung als eine Form von Folter fest, die von Militärs an den Schwestern González verübt wurde. Sie erklärte, dass der Staat gegen seine allgemeine Verpflichtung, die Rechte der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (CADH) zu respektieren und zu garantieren, verstoßen habe mit der Verletzung der Rechte auf persönliche Integrität, auf Schutz der Ehre und der Würde, auf persönliche Freiheit, auf gerichtliche Garantien und auf wirksamen Rechtsschutz; im Falle von Celia González, die damals 16 Jahre alt war, auch mit der Verletzung der Rechte des Kindes, die in der CADH berücksichtigt werden; Ebenso gegen die Verpflichtungen des mexikanischen Staates, wie sie in der Interamerikanischen Konvention zur Prävention und Sanktionierung der Folter festgehalten sind.

Auf die von ihr festgestellten Verletzungen hin empfahl die CIDH dem mexikanischen Staat

1. Umfassende, unparteiliche und wirksame Nachforschungen im Rahmen der ordentlichen (=zivilen) Strafgerichtsbarkeit anzustellen, um alle Urheber der Menschenrechtsverletzungen gegenüber Ana, Beatriz und Celia González Pérez und Delia Pérez de González zur Verantwortung zu ziehen und

2. Ana, Beatriz, Celia González y Delia Pérez de González angemessene Entschädigung zu leisten.

8 Jahre nach Abgabe des Abschlussberichts ist der mexikanische Staat beiden Empfehlungen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission immer noch nicht nachgekommen. Er hat sich geweigert, die Untersuchung der ordentlichen Rechtsprechung zu übertragen, damit die Untersuchung fortgesetzt werde, und hat die Version des Tatbestandes im Abschlussbericht der Kommission in Frage gestellt und sich geweigert, die Opfer zu entschädigen - mit der Behauptung, sie seien nicht vergewaltigt worden. Er hat die genannte Entschädigung von der Untersuchung des Tatbestandes abhängig gemacht, obwohl diese bei einem Gericht liegt, das nicht unabhängig und nicht unparteilich ist. In diesem Sinne sind wir der Auffassung, dass der mexikanischen Statt, solange nicht für Gerechtigkeit gesorgt wird und die Schwestern González nicht die entsprechenden Entschädigungen erhalten haben, weiterhin seine Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nicht erfüllt, wie sie in den internationalen Verträgen festgelegt sind, die er ratifiziert hat.

Wir erinnern den mexikanischen Staat daran, dass die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte Indigener Völker auf spezifische Weise auf die Verpflichtung der Staaten hinweist, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die indigenen Frauen und Kinder vollständigen Schutz und Garantieren gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung (Artikel 22) genießen, und verbietet, dass die Territorien der indigenen Völker für militärische Aktivitäten ohne vorherige Konsultation benutzt werden (Artikel 30).

Was den Schwestern González in Chiapas zugestoßen ist und die chronische Wiederholung dieser Situation in verschiedenen indigenen Gemeinden in Mexiko, wie im Fall der tlapanekischen Indigenen Inés Fernández und Valentina Rosendo, die ebenfalls von Soldaten vergewaltigt wurden im Jahr 2002, in Guerrero, beweisen die mangelnde Erfüllung dieser Erklärung durch den mexikanischen Staat. Wir beobachten, dass das Verhaltensmuster des mexikanischen Staates gegenüber den indigenen Völkern immer alarmierender wird. Das mexikanische Heer fährt damit fort, Truppenkontingente in indigene Territorien in Chiapas und Guerrero zu verlegen und in andere Gebiete mit hohem Anteil an indigener Bevölkerung, und die Fälle von sexueller Misshandlung indigener Frauen durch Mitglieder des mexikanischen Heeres gehen weiter, ohne abgestellt zu werden.

Diese internationalen Menschenrechtsdokumente belegen nicht nur die Verpflichtung der Staaten, sondern auch die Geschichten des Kampfes um individuelle und kollektive Rechte, wofür die Tapferkeit indigener Frauen wie der Schwestern González und der Organisationen, die sie unterstützt und ihre Sache über 15 Jahre begleitet haben, ein Beispiel ist.

Folglich fordern wir, Organisationen und Personen, die sich für die Gerechtigkeit und die Würde einsetzen, dass der mexikanische Staat den Empfehlungen der Kommission im Fall der Schwestern González Pérez so nachkommt, dass ein Prozess der Rechtsprechung und der integralen Entschädigung für die Schwestern und ihre Familie beginnen und danach ein Prozess der Heilung und Entschädigung für ihre Gemeinde in Gang kommen kann.

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