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Kommission verneint Menschenrechtsverletzungen durch das Militär

Poonal vom 11.08.2009

  (Havanna, 11. August 2009, prensa latina).- Im Dezember 2006, kurz nach seinem Amtsantritt, befahl Präsident Felipe Calderón eine Armeeoffensive gegen die Drogenkartelle. Seitdem mehren sich die Anzeigen aus der mexikanischen Bevölkerung, die Gewalttaten und Übergriffe seitens der Soldaten beklagen.

Dennoch hat die Staatliche Menschenrechtskommission CNDH (Comisión Nacional de Derechos Humanos) am 11. August das Militär von einer systematischen Verletzung der Bürgerrechte im Anti-Drogenkampf freigesprochen. Der Präsident dieser Kommission, José Luis Soberanes, betonte, dass Bezeichnungen der Soldaten als Mörder und Folterer jeglicher Grundlage entbehrten. Allerdings dürfe man die Fälle grober Verfehlungen nicht ignorieren, die einer Sanktion und Korrektur bedürften, sagte Soberanes, der gleichzeitig Menschenrechtsombudsmann ist.

Gegenwärtig sind mehr als 36.000 Soldaten im Land stationiert. Die Drogenkartelle haben ganze Städte in ihre Macht gebracht, insbesondere in Regionen, die von extremer Armut sowie dem lukrativen Drogenmarkt der USA betroffen sind.

Teile der mexikanischen Zivilgesellschaft kritisieren die Armee für ihre vermeintliche Unfähigkeit, die öffentliche Sicherheit zu garantieren, sowie für Fälle von Missbrauch gegen die Bevölkerung, wofür sich die Soldaten nicht vor zivilen Gerichten, sondern meistens nur vor Militärgerichten verantworten müssen.

Soberanes gab allerdings zu, dass die Teilnahme der Armee an polizeilichen Aufgaben ebenso unumgänglich wie heikel sei. Daher seien überzeugende Maßnahmen notwendig, um sowohl Fälle von Missbrauch individueller Rechte, als auch die Zulässigkeit militärischer Privilegien für die Täter zu verhindern.

Bei der Präsentation des Tätigkeitsberichtes anlässlich des zehnjährigen Bestehens der CNDH erklärte Soberanes, dass die Kommission immer stärker werde und dank ihres bewiesenen sozialen Charakters auf Akzeptanz und Vertrauen der Gesellschaft zählen könne.


Quelle: poonal
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