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Aufruf zu einer Kundgebung vor der mexikanischen Botschaft in Berlin

am Donnerstag, den 04.02. um 12.30 Uhr

Veranstaltungshinweis vom 04.02.2010

  Aufruf zu einer Kundgebung am Donnerstag, den 4.2. um 12.30 Uhr vor der mexikanischen Botschaft in Berlin.

Gegen eine Änderung des Artikels 4 der mexikanischen Verfassung!

Für das Recht auf Selbstbestimmung und Entscheidungs-freiheit von Frauen über ihr Leben und ihre Körper!

Am 4. Februar 2010 soll in Mexiko in der Verfassungskommission der Abgeordnetenkammer eine Initiative zur Reform des Artikels 4 der nationalen Verfassung eingebracht werden. Bisher garantiert dieser Artikel u.a. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die freie Entscheidung über die Anzahl der Kinder sowie das Recht auf gesundheitlichen Schutz.

Die Reform des Artikels soll nun ähnlich wie bereits in 19 Bundesstaaten des Landes Schwangerschaftsabbrüche vollständig verbieten und die diesbezügliche strafrechtliche Ahndung verschärfen.

Diese Initiative entspringt konservativen Kräften vor allem aus den Parteien PAN, PRI und einem Großteil des Klerus. Anfang 2010 präsentierte die Senatorin Blanca Judith Díaz Delgado von der Regierungspartei PAN — die gleichzeitig Präsidentin der Senatskommission für Gleichberechtigung und Geschlechterfragen ist — eine Gesetzesinitiative, die unter anderem vorsieht, dass "die Regierung jede Person ab dem Zeitpunkt der Empfängnis schützen soll". Das Gesetz trägt den Namen "Generelles Recht zum Schutz der Mutter- und Vaterschaft". Kurz darauf brachte der Gouverneur von Veracruz, Fidel Herrera Beltrán (PRI), einen Reformvorschlag zur Veränderung des Artikels 4 der nationalen Verfassung ein. Sollte dieser erfolgreich sein, werden danach in ganz Mexiko Schwangerschaftsabbrüche dem Tatbestand des Mordes gleichgestellt.

Vorgeschichte — progressive Gesetzgebung in Mexiko-Stadt und konservative Gegenkampagne

Im April 2007 wurden im Parlament des Regierungsbezirks von Mexiko-Stadt die Regelungen für einen Schwangerschaftsabbruch für diesen Bezirk reformiert. Demnach dürfen dort Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche straffrei stattfinden. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Reform wurde Ende August 2009 vom Obersten Gericht Mexikos bestätigt. Dem Obersten Gerichtshof zufolge bestehe weder in der mexikanischen Verfassung, noch in den von Mexiko unterzeichneten internationalen Abkommen ein "Recht auf Leben vom Moment der Empfängnis an". Genauso wenig sehe die Verfassung die strafrechtliche Verfolgung von Abtreibung vor.

Diese Stellungnahme war nötig geworden, weil AbtreibungsgegnerInnen von Generalstaatsanwaltschaft (Eduardo Medina Mora) und der Nationalen Menschenrechtskommission (José Luis Rodríguez Soberanes) gegen die progressiven Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Hauptstadtbezirk geklagt hatten.

Diese sind der konservativen Allianz zuzuordnen, die seit Oktober 2008 in mittlerweile 19 von 31 mexikanischen Bundesstaaten das Verbot jeglichen Schwangerschaftsabbruches und die strafrechtliche Verfolgung in den Verfassungen durchsetzen konnten. Frauen werden dann nicht mehr wegen Abtreibung bestraft, sondern als Mörderinnen angeklagt und können zu acht bis 40 Jahren Haft verurteilt werden.

Zuvor waren Schwangerschaftsabbrüche in folgenden Fällen bis zur zwölften Woche erlaubt: wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung hervorging, wenn die Möglichkeit bestand, im Fall von genetisch bedingten Erkrankungen des Kindes, bei Gefahr für das Leben der werdenden Mutter oder wenn das Kind im Körper der Mutter beispielsweise durch einen Unfall starb.

Auswirkungen der Reformen

Mit diesen Reformen werden grundlegende Rechte von Frauen zunehmend und massiv eingeschränkt. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wird aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass Schwangerschaftsabbrüche vermehrt ohne ausreichend medizinische Versorgung durchgeführt werden und demnach das Leben der betroffenen Frauen gefährden.

In manchen Bundesstaaten müssen Frauen, die eine Schwangerschaft abgebrochen haben, in psychiatrische Behandlung, um ihre als krankhaft dargestellte Einstellung zu heilen. Aktivistinnen, die sich gegen diese Reformen zur Wehr setzen, werden in den Medien als Kindermörderinnen dargestellt.

Trotzdem regt sich Widerstand

Aktivistinnen und Aktivisten aus Mexiko beklagen die Aushebelung juristischer, wissenschaftlicher und laizistischer Errungenschaften des mexikanischen Staates.

In Mexiko mobilisiert seit Dezember 2009 ein Zusammenschluss einer Vielzahl von Frauen- und feministischen Organisationen sowie Einzelpersonen (Pacto Nacional por la Vida, la Libertad y los Derechos de las Mujeres) für die Entscheidungsfreiheit und gegen die Einschränkungen der Rechte mexikanischer Frauen. Seit dem ersten nationalen Treffen im Dezember 2009 finden jeden ersten Donnerstag im Monat in ganz Mexiko Aktionen statt.

Der Pacto Nacional por la Vida, la Libertad y los Derechos de las Mujeres ruft auch für den 4.2. zu Demonstrationen gegen die Verfassungsreformen auf.

Wir schließen uns solidarisch diesen Protesten an und fordern:

... das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen über ihr Leben und ihren Körper !

... die Einstellung der nationalen Verfassungsreform und die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen Bundesstaaten !

... weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten der weiblichen Bevölkerung !

... die Ent-Kriminalisierung von Frauen, die sich für das Recht auf Selbstbestimmung einsetzen !

... Freiheit für alle Frauen, die bereits jetzt aufgrund eines Schwangerschaftsabbruches zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sind !

Basta el feminicidio!

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