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Außer der Reihe: E-Petition gegen Residenzpflicht

Außer der Reihe 21.03.2010

  Mit Bitte um rege Beteiligung,

Peter


Von: mail (AT) residenzpflicht PUNKT info  

Betreff: E-Petition gegen Residenzpflicht

Liebe Freund/innen,

seit Montag steht eine Petition gegen die Residenzpflicht im Netz, die Ihr mitzeichnen könnt. Hier der Artikel von residenzpflicht.info:

E-Petition gegen Residenzpflicht

Seit dem 15. März steht eine E-Petition an den Bundestag gegen die Residenzpflicht zur Mitzeichnung im Netz. Innerhalb von sechs Wochen, also bis zum 27. April 2010, kann sich jede und jeder, die/der sich bei epetitionen.bundestag.de registriert, die Petition mitzeichnen und unterstützen. Wenn in den ersten drei Wochen mindestens 50.000 Unterzeichner/innen zusammenkommen, wird über sie im Petitionsausschuss öffentlich verhandelt. Eventuell unterstützen Abgeordnete des Bundestags die Petition, die dann dem Bundestag zum Beschluss vorgelegt wird.

Hier der Link zur Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10249

Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die »Residenzpflicht« (Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) § 56 und §85 Punkt 2.) abgeschafft wird, die es Asylbewerber_innen und geduldeten Flüchtlingen verbietet, ihren Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen.

Begründung

Die Residenzpflicht, also das Verbot, den Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen, stellt für viele Betroffene eine enorme Einschränkung dar, der sie teilweise viele Jahre lang unterliegen. Das liefert sie der Willkür der Behörden aus, die über die Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden haben. Viele setzen sich dann notgedrungen über das Verbot hinweg, was zu Prozessen, Geld- und Gefängnisstrafen führt, da Verstöße gegen die Residenzpflicht im Wiederholungsfall als Straftat gelten. Dabei nehmen sie nur wie wir alle ganz selbstverständlich ihr Recht aus Artikel 13 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Anspruch, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen. Der Besuch von Freunden, Verwandten und des Nachbarortes sollte möglich sein, ohne einen »Urlaubsschein« bei der Ausländerbehörde beantragen zu müssen, der von den Behörden oft abgelehnt wird.

Im Diskussionsforum zur e-Petition ist die Debatte schon entbrannt.

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