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Pressemitteilung der Dt. Menschenrechtskoordination Mexiko zu OPIM
Mexiko-Koordination vom 07.12.2010 |
− | Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko ist tief besorgt über die erneuten Drohungen nach dem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Fällen von Inés Fernández Ortega und Valentina Rosendo Cantú |
− | Mangelnder politischer Wille seitens des mexikanischen Staates gefährdet die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen |
− | Fehlende Umsetzung der Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte erhöht die Gefährdungslage der Opfer und ihrer Vertreter_innen |
Cuauhtémoc Ramírez Rodríguez und Obtilia Eugenio Manuel, führende Mitglieder der indigenen Organisation OPIM (Organización del Pueblo Indígena Me’phaa), erhielten am 28. November schriftliche Drohungen. Sie richteten sich zum einen gegen die Tätigkeit von Cuauhtémoc Ramírez Rodríguez und Obtilia Eugenio Manuel in der Organisation OPIM, beinhalteten aber zugleich Todesdrohungen wegen ihres Engagements im Fall der beiden indigenen Frauen Inés Fernández Ortega und Valentina Rosendo Cantú. Frau Fernández und Frau Rosendo waren im Jahr 2002 durch Angehörige des Militärs gefoltert und sexuell mißbraucht worden. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte am 30. und 31. August diesen Jahres den mexikanischen Staat für die Menschenrechtsverletzungen in diesen Fällen, die durch die Angehörigen des mexikanischen Militärs begangen worden waren.
Im Zusammenhang mit den Drohungen gegen die Mitarbeiter_innen der Organisation OPIM hatte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte bereits vor 1 Jahr und 7 Monaten für 107 Menschenrechtsverteidiger_innen in Guerrero Schutzmaßnahmen angeordnet. Die mangelnde Umsetzung der angeordneten Schutzmaßnahmen trägt jedoch dazu bei, dass die Bedrohungslage sich nicht entspannt.
In Mexiko sind Menschenrechtsverteidiger_innen im ganzen Land hohen Risiken ausgesetzt. Der mexikanische Staat hat bisher keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um sie angemessen zu schützen. Er garantiert weder den Schutz des Lebens und der physischen Integrität der Menschenrechtsverteidiger_innen noch hat er die notwendigen strafrechtlichen Untersuchungen eingeleitet, um die zahlreichen Übergriffe juristisch zu verfolgen. Seitens des mexikanischen Staates ist dringend ein politisches Signal erforderlich, um den Menschenrechtsverteidiger_innen den notwendigen Rückhalt für ihre Arbeit zu geben.
Zudem ist es erforderlich, dass der mexikanische Staat Schutzmaßnahmen ergreift und einen Mechanismus installiert, um präventiv, schützend und investigativ auf Aggressionen und Drohungen von Menschenrechtsverteidiger_innen zu reagieren.
Die erneuten Drohungen gegen Mitglieder der Organisation OPIM wurden nur wenige Monate nach den Urteilen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgesprochen, in dem die Verantwortung des mexikanischen Staates für die an Valentina Rosendo Cantú und Inés Fernández Ortega begangenen Menschenrechtsverletzungen festgestellt wurde. Die mangelnde Umsetzung der Inhalte der Urteile stellt einen Risikofaktor für die Opfer in beiden Fällen dar. Deshalb verlangen wir — zusammen mit dem Menschenrechtszentrum Tlachinollan, das die Opfer juristisch vertritt — dass die Arbeit zur Implementierung der Inhalte der Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs umgehend aufgenommen wird.
Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko
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Quelle: | |||
http://www.mexiko-koordination.de/ | |||
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