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Atenco: Fälle von sexueller Folter kommen den CIDH
Poonal vom 11.11.2011 |
von Anayeli García Martínez |
Atenco: Fälle von sexueller Folter kommen vor die Menschenrechtskommission (CIDH)
Foto: Liliana Zaragoza Cano / Prodh
(Mexiko-Stadt, 08. November 2011, cimac/poonal).- Nach einer Wartezeit von drei Jahren hat die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) die Klagen von elf Frauen angenommen, die den mexikanischen Staat wegen sexueller Folter während des Polizeieinsatzes in Atenco im Mai 2006 angezeigt hatten.
In einem Kommunique informierte die CIDH über die Annahme der Klage, wodurch auch die Möglichkeit eröffnet wird, dass die Fälle vor den Interamerikanischen Gerichtshof CoIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) gelangen. Klägerinnen sind Mariana Selvas, Georgina Edith Rosales, María Patricia Romero, Norma Aidé Jiménez, Claudia Hernández, Bárbara Italia Méndez, Ana María Velasco, Yolanda Muñoz, Cristina Sánchez, Patricia Torres und Suhelen Gabriela Cuevas.
3.000 Polizisten gegen Bevölkerung eingesetzt
Die Frauen waren wegen ihrer angeblichen Teilnahme an sozialen Protesten in San Salvador Atenco und Texcoco (Bundesstaat Mexiko) am 3. und 4. Mai 2006 verhaftet worden und später in den Polizeifahrzeugen der verbalen und physischen sexuellen Folter von Bundespolizisten sowie Polizisten des Bundesstaates Mexiko ausgesetzt.
Die gewaltsame Vertreibung der Blumenhändlerinnen wurde damals von dem jetzigen Präsidentschaftsanwärter der Partei der Institutionellen Revolution PRI (Partido Revolucionario Institucional), Enrique Peña Nieto, für die Wahlen 2012 angeordnet. Sie führte zu einem Aufstand der Bevölkerung, der mit mehr als 3.000 Polizisten brutal niedergeschlagen wurde. Dabei wurden 207 Personen verhaftet, zwei Personen, darunter der 14-jährige Javier Cortés Santiago, starben.
26 Frauen sexuell missbraucht
Insgesamt waren bei der Niederschlagung 47 Frauen festgenommen worden. In 26 Fällen ist bestätigt, dass die Frauen sexuelle Gewalt erlitten, allerdings erstatteten nur 14 Frauen Anzeige bei der Spezialstaatsanwaltschaft für Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel FEVIMTRA (Fiscalía Especial de Delitos Violentos Contra las Mujeres y Trata de Personas). Angesichts zermürbender juristischer Untersuchungen ohne wesentliche Fortschritte gaben drei Frauen auf. Die anderen elf Frauen präsentierten mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisationen Centro Prodh und Cejil am 28. April 2008 eine Petition vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.
Bárbara Italia Méndez, eines der Opfer, zeigte sich erleichtert angesichts des Schrittes der Kommission. »Das ist eine Erleichterung, eine Brise frischer Wind in einem so schwierigen Moment für die Menschenrechte«, erklärte sie. Gleichzeitig äußerte sie Besorgnis, dass die Fälle jetzt für Stimmungsmache im Wahlkampf für die Präsidentschaftswahlen im kommenden Jahr missbraucht werden. »Damit das klar ist. Wir agieren nicht im Interesse irgendeiner Partei und wir werden es nicht zulassen, dass jemand unsere Anzeige politisch missbraucht«, so Italia.
Der Fall wurde jetzt formal von der Kommission angenommen, obwohl eine offizielle Stellungnahme Mexikos noch aussteht, erklärte die Leiterin des Zentralamerikanischen Zentrums für Justiz und Internationales Recht CEJIL (Centroamérica del Centro por la Justicia y el Derecho Internacional) in Mexiko, Alejandra Nuño. Erst wenn diese erfolgt sei, könnten Anklage und Verteidigung ihre Argumente vor der Kommission vorbringen.
Fälle bis heute völlig straffrei
Mexiko hätte bereits 2010 der Kommission einen Bericht vorlegen müssen, was jedoch bis heute nicht geschehen sei, erklärte Jaqueline Sáenz, Anwältin des Menschenrechtszentrums Miguel Agustín Pro Juárez Centro-Prodh (Centro de Derechos Humanos Miguel Agustín Pro Juárez), die ebenfalls den Prozess begleitet.
Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft Mexikos 2007 das Protokoll von Istanbul gegen Folter verwendete, um die Existenz von Folter zu bestätigen, sah sich die FEVIMTRA als nicht kompetent an, um den Fall zu untersuchen. Ebenso hat die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates Mexiko die notwendigen Schritte zum Ermitteln der Täter nicht ergriffen, obwohl die VerteidigerInnen der Frauen aussagekräftige Beweise für die sexuelle Folter liefern sowie die Namen von 34 Polizisten ermitteln konnte, die möglicherweise für die Taten verantwortlich sind, haben die mexikanischen Behörden keine Fortschritte bei den Untersuchungen erzielt. Bis heute blieben die Fälle völlig straffrei.
Quelle: poonal
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