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Mexiko: Etappensieg gegen Konzerne

Mexiko: Zivilgericht stoppte Genmaisanbau. Agrarmultis laufen Sturm gegen das Urteil. Wissenschaftler starten internationale Kampagne zur Verhinderung von Agrogentechnik.

News vom 08.08.2014
Von Peter Clausing

  Seit Mitte der 1990er Jahre bemühen sich die Gentechnikkonzerne, in Mexiko Fuß zu fassen. Bei Baumwolle und Soja ist es ihnen bereits gelungen. Beim gentechnisch veränderten Mais schien Ende 2011 die letzte Hürde gefallen zu sein, aber inzwischen gibt es wieder Hoffnung.

Der Mais hat in Mexiko sein Ursprungsgebiet. Mindestens 59 Sorten mit Tausenden Variationen sind bekannt. Neben den uns vertrauten gelben und weißen Kolben gibt es hier rote, blaue und schwarze. Selbst marmorierte, getüpfelte und mehrfarbige Körner sind zu finden. Deshalb und wegen der kulturellen Bedeutung von Mais, der in den Mythen der indigenen Bevölkerung eine zentrale Rolle spielt, gibt es seit vielen Jahren Widerstand gegen Genmais. Bis vor fünf Jahren galt ein striktes Moratorium, selbst für einen experimentellen Anbau.

Dagegen liefen die transnationalen Agrarkonzerne Sturm. Das Moratorium höhlten sie schrittweise aus. Ein wichtiger Teilerfolg war für sie das sogenannte Monsanto-Gesetz. Sein offizieller Name: Gesetz über Biosicherheit und gentechnisch veränderte Organismen. Verabschiedet wurde es im Jahr 2005. Dies war die legislative Grundlage, um 2009 den Anbaustopp aufzuheben, so dass die experimentelle Aussaat beginnen konnte — mit dem mittelfristigen Ziel einer kommerziellen Freisetzung.

Zur Beendigung des Moratoriums kam es trotz der Empfehlung renommierter Institutionen, es beizubehalten oder gar auszuweiten, unter ihnen die Kommission für Umweltzusammenarbeit des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA), die im Jahr 2004 ein entsprechendes Gutachten veröffentlichte, und die Nationale Kommission für die Erforschung und Nutzung der Biodiversität (CONABIO), die beim mexikanischen Umweltministerium angesiedelt ist. Die Erfolglosigkeit dieser wissenschaftlich begründeten Plädoyers lässt ahnen, was auf die Bürger der EU nach dem Abschluß eines Freihandelsabkommens mit den USA zukommen würde.

Gegen die Aufweichung bzw. Abschaffung des Schutzes vor dem Genmaisanbau in Mexiko gab es Großdemonstrationen, Onlinepetitionen, einen Hungerstreik, an dem 30 Mitglieder einer bäuerlichen Organisation teilnahmen — und im April 2013 eine öffentliche Anhörung des Falls »Gewalt gegen Mais« vor dem Permanenten Völkertribunal, das in der Tradition der Russell-Tribunale steht, die während der Zeit des Vietnamkriegs tagten. Als Zeugen traten dort die indische Physikerin, Umweltaktivistin und Trägerin des alternativen Nobelpreises Vandana Shiva und Ignacio Chapela, Professor an der University of California in Berkeley auf. Chapela hatte 2001 zusammen mit David Quist erstmals eine transgene Kontamination von Mais in Mexiko nachgewiesen. Die Gentechnikindustrie diffamierte ihn gezielt, später musste er jedoch rehabilitiert werden.

Das mexikanische Agrarministerium ignorierte sowohl die Empfehlungen der genannten Institutionen als auch die Bürgerproteste und läutete am 31. Dezember 2011 die sogenannte Pilotphase des Anbaus von Genmais ein. Im Mai 2012 verfügten Bayer Cropscience, Syngenta, Monsanto, Dow Chemical und Dupont-Pioneer bereits über 17 Genehmigungen für Pilotvorhaben als Vorstufe zum kommerziellen Anbau auf etwa zwei Millionen Hektar bewässerter Ackerfläche im Norden Mexikos.

Im Herbst 2013 lagen der zuständigen Behörde 79 Aussaatanträge vor. Doch bis heute gibt es keine Genehmigung. Denn eine Gruppe von 53 Aktivisten nutzte das Instrument der Sammelklage, die seit 2010 aufgrund einer Änderung der mexikanischen Verfassung möglich ist, und reichte am 5. Juli 2013 eine Beschwerde gegen die Mängel des Biosicherheitsgesetzes ein. Sie argumentierten u.a. damit, dass inzwischen in fünf Bundesstaaten gentechnische Verunreinigungen ursprünglicher Maissorten zweifelsfrei nachgewiesen worden sind.

Urteil mit Signalwirkung

Zur allgemeinen Überraschung entschied die zuständige Kammer des Zwölften Bundesbezirksgerichts für zivile Angelegenheiten in Mexiko-Stadt im Oktober zugunsten der Kläger und beauflagte Agrar- und Umweltministerium, jegliche Aktivitäten sofort zu stoppen, die zu weiteren Aussaatgenehmigungen führen könnten. Außerdem ordnete sie an, daß die Ministerien keine weiteren Versuche und kommerzielle Pilotprojekte mit transgenem Mais genehmigen dürfen.

Dies ermutigte die Gegner. Forderungen nach Abschaffung des Biosicherheitsgesetzes und Wiedereinführung des Moratoriums wurden laut. Es lastet jedoch ein enormer Druck auf dem Gericht. Mittlerweile wurde Jaime Eduardo Verdugo, der Richter, der das Urteil gesprochen hatte, von dem Fall abgezogen. Die Zahl der Einsprüche, die die transnationalen Unternehmen gegen seinen Entscheid eingereicht haben, dürfte die Marke von 50 inzwischen überschritten haben. Alle Beteiligten sind sich darüber im klaren, daß der Kampf allein auf juristischem Wege nicht gewonnen werden kann.

Die sich häufenden Belege, daß die unkontrollierte Verbreitung von transgenen Pflanzen nicht verhindert werden kann, helfen den Aktivisten. So verwies Silvia Ribeiro, Forscherin bei der in Kanada ansässigen ETC-Group, die sich mit Technologiefolgeabschätzungen befasst, kürzlich darauf, dass inzwischen 396 Fälle transgener Verunreinigungen aus mehr als 60 Ländern bekannt sind, und das, obwohl weltweit nur in 27 Ländern solche Pflanzen angebaut werden. »Für die Unternehmen ist die Verunreinigung ein Geschäft, denn sie können deren Opfer vor Gericht bringen und sie anschuldigen, ihre patentierten Gene genutzt zu haben. Die Unternehmen sahen die Kontamination voraus und bereiteten sich vor, daraus ein Geschäft zu machen«, schlußfolgerte Ribeiro.

Zu den Machenschaften der Konzerne kommt die reale Gefahr von Einkommensverlusten durch Kontamination von Produkten, wenn es um den Export in bestimmte Regionen oder die Vermarktung von Bioprodukten geht. In Mexiko werden zum Beispiel pro Jahr etwa 57.000 Tonnen Honig produziert. Knapp die Hälfte davon wird nach Europa, vor allem nach Deutschland exportiert. Rund 40.000 Familien, die mehrheitlich auf der Halbinsel Yucatán leben, widmen sich der Bienenzucht. 2011 wurde auf Yucatán auf 14000 Hektar Gensoja angebaut. In diesem Jahr wurde berichtet, dass bei der Analyse von Honig aus dieser Region transgene Verunreinigungen gefunden wurden.

Auch Professor Elena Alvarez Buylla, Molekularbiologin an der Nationalen Autonomen Universität in Mexiko-Stadt, schilderte im Mai während eines Aufenthalts in Berlin das Problem der unkontrollierten Ausbreitung. Auf einer anschließenden Rundreise warb sie im Namen der Vereinigung gesellschaftlich engagierter Wissenschaftler (UCCS) bei ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung für den Widerstand gegen die Aussaat von Genmais in ihrem Land. Mit ihren Forschungen konnte sie belegen, dass transgene Mais- und Baumwollsorten in Mexiko über riesige Distanzen »gewandert« sind. Zusammen mit der Münchner Organisation Testbiotech, der oben erwähnten ETC Group und dem europäischen Netzwerk von Wissenschaftlern für soziale und ökologische Verantwortung (ENSSER) wandte sich die UCCS an die Unterzeichnerstaaten des UN-Biodiversitätsabkommens und des Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit, um auf das Problem der unkontrollierten Ausbreitung von Genpflanzen aufmerksam zu machen. Zugleich starteten sie eine internationale Kampagne, um diesen Trend zu stoppen.

Sollte das Verbot in Mexiko Bestand haben, hätte das Signalwirkung, denn schließlich fußt der Gerichtsbeschluß genau auf diesem Punkt — auf der Unkontrollierbarkeit gentechnisch veränderter Pflanzen.

Erschienen in Land & Wirtschaft, Beilage der jungen Welt vom 06.08.2014

 Quelle:  
  http://www.welt-ernaehrung.de/2014/08/08/mexiko-etappensieg-gegen-konzerne/ 
 

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