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»Abwesenheiten« statt erzwungenes Verschwindenlassen
Behörden im Bundesstaat Sinaloa
Poonal vom 16.11.2016 |

Der Begriff »erzwungenes Verschwindenlassen« impliziert nach internationalen Normen die Beteiligung des Staates an dem kriminellen Akt und wird nach dem Statut von Rom als Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Laut Mirna Medina von den Rastreadoras ist die Polizei Sinaloas in etwa 90 Prozent der entsprechenden Delikte involviert. Bei Anzeigen würde nicht ermittelt, Verschwundene gar nicht erst gesucht. Die Rastreadoras gingen auch auf die oft zumindest indirekt von Behörden und anderen Stimmen zu hörende »Rechtfertigung« ein, nach denen es sich bei den Opfern in der Regel selbst um Kriminelle handele. Nichts rechtfertige das Verschwindenlassen einer Person, unabhängig davon, ob sie ein Delikt begangen habe. Angesichts der Arbeit des Zusammenschlusses hat sich die Regierung in Sinaloa inzwischen etwas bewegt und den Rastreadoras ein Genlabor, einen Bodenradar und Spürhunde zur Verfügung gestellt. Letztendlich lässt sie damit jedoch die Familienangehörigen die Arbeit machen, die in ihre eigene Verantwortung fällt (Quelle: https://www.jornada.com.mx/2016/11/09/estados/034n2est).

Quelle: poonal
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