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Yucatans PRI-Gouverneur erklärt den Bundesstaat per Dekret für GVO-frei

Poonal vom 22.11.2016
Von Gerold Schmidt, Ceccam

 

Yucatans Imker*innen dürften sich über den Vorstoß freuen. Honig ist eine wichtige Einnahmequelle der Kleinbauernfamilien im BundesstaatYucatans Imker*innen dürften sich über den Vorstoß freuen. Honig ist eine wichtige Einnahmequelle der Kleinbauernfamilien im Bundesstaat / Foto: ecoportal.net
(Mexiko-Stadt, 21. November 2016, poonal).- Mit einem überraschenden Dekret hat Yucatans Gouverneur Rolando Zapata Bello den Bundesstaat für frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) erklärt. Faktisch richtet sich das Dekret 418/2016 vor allem gegen den Anbau von Gensoja. Die vom Monsanto-Konzern beantragte kommerzielle Aussaat von Gensoja ist derzeit aufgrund einer einstweiligen Verfügung und der höchstrichterlich angeordneten Befragung der Mayabevölkerung zum Thema, in den Bundesstaaten Yucatán und Campeche gestoppt. Das Vorgehen der Regierung Yucatans kommt in diesem Zusammenhang aber unerwartet. Gouverneur Zapata Bello gehört der auch auf Bundesebene regierenden Institutionellen Revolutionären Partei (PRI) von Präsident Enrique Peña Nieto an. Diese ist bisher in keinster Weise als entschiedene GVO-Gegnerin aufgetreten. Insbesondere das Landwirtschaftsministerium gilt als absolut gentechnikfreundlich und Monsanto nahestehend.

Dekret erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt geworden



Das Dekret wurde bereits am 5. Oktober vom Gouverneur unterzeichnet, aber erst nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Ende Oktober bekannt. In Artikel 1 erklärt es etwas umständlich den „Bundesstaat Yucatán als von landwirtschaftlichen Pflanzungen mit gentechnisch veränderten Organismen freie Zone, ebenso [frei] von kontaminierten Produkten für landwirtschaftliche Zwecke sowie für die Produktion von Inputs für den menschlichen oder landwirtschaftlichen Gebrauch; mit dem Ziel die biologische Vielfalt, die landwirtschaftliche Biodiversität und die Qualität der Produkte der Land- und Küstengemeinden zu schützen«. Artikel 2 enthält Bestimmungen über die Förderung des Bioanbaus. Den beiden kurzen Artikeln sind auf elf Seiten ausführliche „Betrachtungen« vorangestellt, die das Dekret begründen.

In dieser Rechtfertigung werden auf meist erstaunlich verständliche Weise so gut wie alle Kritikpunkte gegenüber GVO-Saaten und der damit verbundenen massiven Anwendung von Pestiziden erwähnt. Es wird mit dem Verweis auf internationale Konventionen und wissenschaftliche Studien auf den Schutz der Menschenrechte, eine gesunde Umwelt, die Gesundheit der Bevölkerung sowie deren ökonomische Rechte als Kleinbauern und Kleinbäuerinnen und Imker*innen abgehoben (das Dekret kann unter anderem über folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.ceccam.org/sites/default/files/Decreto_Yucatan.pdf ).

Umweltminister des Bundesstaates: Yucatan will Präzedenzfall schaffen



Yucatans Umweltminister Eduardo Batllori erklärte gegenüber der Zeitung La Jornada, der Bundesstaat habe seit 2012 die fachliche und wissenschaftliche Meinung des mexikanischen Landwirtschaftsministeriums nachgefragt. Eine Antwort habe es jedoch nie gegeben. Batllori gab zu, dass das von Kritiker*innen „Monsantogesetz« genannte Bundesgesetz über Biosicherheit und Gentechnisch Veränderte Organismen über der Regelung auf Ebene der Bundesstaaten stehe. Yucatán habe jedoch einen Präzedenzfall schaffen wollen. Der Bundesstaat sei zudem anfällig für die Kontaminierung durch Agrargifte. So sei in einem Grundwasserspeicher Agrarchemikalien nachgewiesen worden. Ziel sei unter anderem, die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln von der Aussaat bis zur Ernte zu minimieren.

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  https://www.npla.de/poonal/yucatans-pri-gouverneur-erklaert-den-bundesstaat-per-dekret-fuer-gvo-frei/ 
 

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