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Gewehrläufe made in Germany nach Mexiko

[Aktionsbuendnis-Aufschrei-Waffenhandel] Presseecho Anzeige Aktion Aufschrei Sprecher gegen Maschinenfabrik wegen Gewehrläufe made in Germany nach Mexiko

News vom 13.02.2017

 

Pforzheimer Maschinenfabrik in der Kritik Gewehrläufe made in Germany


Von Wolf-Dieter Vogel 13. Februar 2017 − 08:00 Uhr

 Link 1  
  https://www.taz.de/!5380368/


Rüstung für Mexiko?


Maschinenhersteller aus Pforzheim

 Link 2  
  http://www.swr.de/swraktuell/bw/maschinenhersteller-aus-pforzheim-ruestung-fuer-mexiko/-/id=1622/did=19003198/nid=1622/1xgt0wx/index.html


Ein Tübinger Anwalt hat Anzeige gegen die Pforzheimer Heinrich-Müller-Maschinenfabrik erstattet. Das Unternehmen will eine Maschine zur Herstellung von Gewehrläufen nach Mexiko exportieren — in ein von Gewalt erschüttertes Land. Dies sei illegal, sagt der Jurist.



 Link 3  
  http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.pforzheimer-maschinenfabrik-in-der-kritik-gewehrlaeufe-made-in-germany.52f94083-567c-4117-a573-55f82ea5a4e4.html


Pforzheim − Rüstungsgegner erheben schwere Vorwürfe gegen ein Pforzheimer Unternehmen, das eine Maschine zur Herstellung von Gewehrläufen nach Mexiko exportieren will. »Für diese Ausfuhr gibt es keine Genehmigung der zuständigen Behörde«, erklärt der Tübinger Anwalt Holger Rothbauer. Deshalb sei der Export in das von schweren Menschenrechtsverletzungen gezeichnete Land illegal. Der Jurist hat bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die Heinrich-Müller-Maschinenfabrik GmbH (HMP) erstattet. HMP habe gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen, kritisiert Rothbauer, der das rüstungskritische Netzwerk »Aktion Aufschrei — Stoppt den Waffenhandel« vertritt. Er fordert, dass der Export gestoppt wird. Die Strafverfolger und das Bundesausfuhramt (Bafa) prüfen nun, ob die Anschuldigungen zutreffen.

Dokumente mexikanischer Behörden, die unserer Zeitung vorliegen, belegen, dass HMP am 19. August 2015 einen Vertrag über die Lieferung einer sogenannten Rundknetmaschine abgeschlossen hat. Vertragspartner ist »Distribuciones y Proyectos«, eine dem Verteidigungsministerium des Landes unterstellte Firma. Militärangehörige waren eigens aus Mexiko nach Pforzheim angereist, um sich von HMP-Mitarbeitern in der Bedienung und Wartung der Anlage einweisen zu lassen. Das Gerät soll in den nächsten Wochen geliefert werden.

Ausfuhr könnte vorerst gestoppt werden



HMP lässt keinen Zweifel am Zweck der Exportware. Ihr sei bekannt, »dass die Maschine für die Produktion von Gewehrläufen vorgesehen ist«, bestätigte die Geschäftsführung. Eine Ausfuhrgenehmigung habe man jedoch nicht beantragt, weil das nicht notwendig sei. Das ist äußerst umstritten. »Wenn es sich um eine Maschine handelt, die ausschließlich Gewehrläufe herstellt, ist sie genehmigungspflichtig«, sagt der Bundestagsabgeordnete der Linken Jan van Aken. Das Bafa erklärt, diese Frage könne nur nach Vorlage umfassender Angaben zu technischen Parametern und zur Endverwendung entschieden werden. Auch die Staatsanwaltschaft hält es für nötig, die Maschine in Augenschein zu nehmen. Damit dürfte die Ausfuhr vorerst gestoppt sein.

Dass HMP erst gar keine Genehmigung beantragt hat, hält Anwalt Rothbauer für unverantwortlich. »Mit der Anlage sollen in einem Land Läufe für Sturmgewehre produziert werden, in dem jährlich Tausende von Menschen durch den Gebrauch von Schusswaffen sterben«, kritisiert er. Die Maschine sei eine Kriegswaffe. Deshalb sei es im Sinne des Gesetzgebers, dass Exportbehörden über die Ausfuhr entscheiden. Nach seinen Informationen sollen die Läufe für das FX05, das Standardgewehr des mexikanischen Militärs, genutzt werden. Diese Waffe ähnelt stark dem Sturmgewehr G36 der Rüstungsschmiede Heckler & Koch (H&K). Bis heute ist ungeklärt, ob es sich dabei nicht sogar um einen Nachbau handelt. Gerade wegen des G36 müssten Behörden bei Ausfuhren nach Mexiko besonders vorsichtig sein. Schließlich muss sich H&K demnächst vor dem Stuttgarter Landgericht wegen des illegalen Exports der Gewehre in das Land verantworten.

Rechtliche Grauzone für Kriegsgerät



Die komplizierte gesetzliche Lage ergibt sich aus der Dual-Use-Verordnung der EU. Diese regelt den Umgang mit Exportgütern, die sowohl militärisch als auch zivil verwendet werden können. Dabei ist eine Grauzone entstanden, in der Kriegsgeräte in umstrittene Staaten ausgeführt werden, weil sie sich theoretisch auch zum zivilen Gebrauch eignen. So etwa nach China, wie der Linken-Politiker Jan van Aken erklärt: »In chinesische Panzer werden Motoren aus Deutschland eingebaut, und weil sie eben auch mal anders genutzt werden, sind sie keine Rüstungsgüter mehr.«


Paul Russmann
Sprecher Aktion Aufschrei
Ohne Rüstung Leben
Arndtstr. 31
70197 Stuttgart

0711 608396
0176 28044523
orl-russmann (AT) gaia PUNKT de  
www.ohne-ruestung-leben.de
www.aufschrei-waffenhandel.de

www.aufschrei-waffenhandel.de

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