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Mexiko: Morde, Verschwindenlassen und Folter im Bundesstaat Coahuila de Zaragoza
fidh.org vom 21.07.2017 |
Mexiko: Morde, Verschwindenlassen und Folter im Bundesstaat Coahuila de Zaragoza stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar
fidh.org-Bericht - Mexiko: Morde, Verschwindenlassen und Folter im Bundesstaat Coahuila de Zaragoza
Am 6. Juli 2017 übergab die »Internationale Föderation für Menschenrechte- FIDH« , gemeinsam mit mehr als 100 mexikanischen Organisationen der Staatsanwältin des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in den Haag einen detaillierten Bericht* über die schwerwiegenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die zwischen 2009 und 2016 im mexikanischen Bundesstaat Coahuila (im Nordosten des Landes an der Grenze zu Texas) begangen wurden und bittet den Internationalen Strafgerichtshof um eine Vorprüfung. Der vorgelegte Bericht basiert auf über 500 Fällen von willkürlicher Inhaftierung, Folter und gewaltsamen Verschwindenlassen als Teil eines systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung in diesem Bundesstaat.Mexiko hat am 25. Oktober 2005 das römische Statut des Intenationelen Strafgerichtshofes ratifiziert. Der Internationale Strafgerichtshof in den Haag hat darum die inhaltliche wie zeitliche Zuständigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in Mexiko oder von mexikanischen Bürgern begangen wurden. Die fehlenden Ermittlungen in Mexiko und die Art und Schwere der Verbrechen zwingen den Internationalen Strafgerichtshof laut Artikel 15 seiner Statuten zur Einleitung einer Vorprüfung und dann möglicherweise eines Verfahrens. Eine Aktion, um die sich die mexikanischen Behörden bislang herumgedrückt haben.
Der Bericht belegt, dass es in Coahuila nicht um sporadische gewalttätige Situationen handelt, die allein auf die Drogenkartelle zurückgehen, er belegt die Existenz einer Politik staatlicher Strukturen des Bundesstaates Coahuila, der Angriffe auf die Zivilbevölkerung zuliess und aktiv unterstützte. In den Jahren 2009 bis 2011/2012 haben staatliche Sicherheitsbehörden, gemeinsam mit dem Drogenkartell »Zetas«, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Im Zeitraum 2011/12 bis 2016 haben staatlichen Sicherheitsbehörden direkt, mittels ihrer Spezialeinheiten, solche Verbrechen verübt.
Die vorgelegten Informationen beinhalten auch zwei besonders gewaltsame Aktionen, die alleine für sich genommen schon Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen würden: Der Mord der »Zetas« (mexikanisches Drogenkartell und Terrorgruppe) an möglicherweise bis zu 300 Dorfbewohnern in der Gemeinde Allende (Massaker von Allende) im März 2011. Es gibt Hinweise darauf, dass nicht nur die lokale Gemeinderegierung sondern auch der damals amtierende Gouverneur von den geplanten Taten wussten und die »Zetas« mit der Untätigkeit, ja sogar mit der Kooperation, der Sicherheitskräfte rechnen konnten. Das Andere sind die Vorfälle im Gefängnis von Piedras Negras, das sich während der Amtszeit der Regierung des Bundsstaates Coahuila in den Jahren 2008 bis 2012 zu einem operativen Zentrum des« Zetas« Drogenkartells verwandelte. Die Gefangenen konnten nach Belieben Kommen und Gehen, unter anderem auch Fahrzeuge zerlegen, montieren und vermarkten sowie schusssichere Westen herstellen. Das schwerste Verbrechen war, dass dort auch mindestens 150 Personen ermordet wurden, ihre Leichen wurden verbrannt oder in Säurefässern aufgelöst. Solche Vorfälle wären ohne die Komplizenschaft der Gefängnisverwaltung und deren Vorgesetzten nicht möglich gewesen.
»Wir wenden uns an den Internationalen Strafgerichtshof, weil in den 10 Jahren dieses sogenannten »Krieges gegen die Drogenkartelle« der mexikanische Staat sich als völlig unfähig erwiesen hat, die Verantwortlichen für diese schrecklichen Verbrechen, wie wir sie für Coahuila dokumentiert haben, zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Auch detaillierte Dokumente aus Strafprozessen in Texas liefern eine Vorstellung von diesem dreigliedrigen Netzwerk der Absprachen zwischen Kartellen, Staatsbeamten und Unternehmen bei diesen Verbrechen«, resümieren die VerfasserInnen des Berichtes.
Wenn der Internationale Strafgerichtshof die Vorprüfung eröffnet und anerkennt, dass es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, liegt es in den Händen dieses Gerichtshofes zu entscheiden, ob er für diesen Fall zuständig ist und gegebenenfalls festzustellen, ob die mexikanischen Behörden juristische Schritte eingeleitet haben oder einleiten werden, um die Täter oder Komplizen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu stellen, zu denen leitende Beamte und Personen des öffentlichen Lebens gehören.
Bei einer Vergleichsanalyse mit Voruntersuchungen in anderen Ländern der Welt kommen verschiedene Experten zu dem Schluss, dass die Qualität dieser Untersuchung über dem Durchschnitt der Standards liegt, von daher darf gehofft werden, dass der beantragten Vorprüfung zugestimmt wird.
*Link zur Presseerklärung und zum Bericht - in spanischer Sprache:
https://www.fidh.org/es/temas/justicia-internacional/corte-penal-internacional-cpi/mexico-asesinatos-desapariciones-y-torturas-en-coahuila-de-zaragoza
Link zum Bericht - in englischer Sprache:
https://www.fidh.org/IMG/pdf/angmexico_coahuila_ongoing_crimes_against_humanity_fidh-final_a_revisar-1.pdf
Für Rücksprachen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüssen
Olga Guzman Vergara und Jürgen Moritz
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Quelle: | |||
https://www.fidh.org/es/temas/justicia-internacional/corte-penal-internacional-cpi/mexico-asesinatos-desapariciones-y-torturas-en-coahuila-de-zaragoza | |||
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