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Gesetz gegen Verschwindenlassen in Mexiko verabschiedet

PM der Menschenrechtskoordination

Mexiko-Koordination vom 13.10.2017

  Stuttgart/Berlin/Brüssel, 13. Oktober 2017

Der mexikanische Kongress hat am 12. Oktober ein neues Gesetz gegen das Verschwindenlassen verabschiedet (»Ley General de Desaparición Forzada de Personas y Desaparición Cometida por Particulares«). Nach dreijähriger Ausarbeitungsphase kommt Mexiko damit einer der Hauptforderungen der Familienangehörigen und internationaler Organisationen im Zusammenhang mit der Bekämpfung dieses massiv und systematisch verbreiteten Verbrechens nach. Immer noch werden täglich mindestens zehn Menschen Opfer des Verschwindenlassens. Laut offiziellen Angaben waren in Mexiko im Zeitraum von 2006 bis Mitte 2017 über 32.000 Fälle registriert.

Doch das Gesetz bleibt inhaltlich hinter den Forderungen der Zivilgesellschaft zurück. So verbleibt die Strafverfolgung von Tätern aus den Reihen des Militärs in der Militärgerichts-barkeit und die Strafverfolgung der Auftrag gebenden Vorgesetzten wurde nicht explizit auf-genommen. Die Zivilgesellschaft ist zudem kritisch, da die Pflicht des Staates zur sofortigen Ingangsetzung der Suche nach Verschwundenen in dem Gesetz unzureichend geregelt ist.

Verankert wurden die Definition von Verschwindenlassen nach internationalen Standards, das allgemeine Prozedere für die Suche nach Verschwundenen und die Bestrafung der Täter. »Nach der Verabschiedung des Gesetzes muss die mexikanische Regierung unter Beweis stellen, dass sie es mit der nachhaltigen Bekämpfung des Verbrechens ernst meint: Das Gesetz muss umgesetzt, und mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Beteiligung der Angehörigen in der neu einzurichtenden Suchkommission ist zwingend notwendig. Diese ist mit umfassenden Untersuchungsbefugnissen auszustatten und die Familienverbände sind an der Überwachung der Umsetzung des Gesetzes zu beteiligen«, so Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko.

Deutschland pflegt enge diplomatische Beziehungen zu Mexiko und will mit der Unterstützung eines Rechtsstaatsprojekts zu stärkerer Aufklärung von Fällen sowie der Identifizierung von Opfern beitragen. In diesem Zusammenhang erwarten die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko, dass »die deutsche Regierung auch im Hinblick auf die Umsetzung des Gesetzes den Fortgang begleitet und den Implementierungs-prozess in den bilateralen Gesprächen thematisiert,« so Cristina Valdívia vom Ökumenischen Büro in München.

Die Verabschiedung des Gesetzes wird nicht ausreichen, um an der von 98% Straflosigkeit geprägten Menschenrechtslage Entscheidendes zu verändern. »Vielmehr muss Mexiko daran arbeiten, rechtsstaatliche Strukturen zu stärken, indem die Unabhängigkeit von Institutionen wie der Generalstaatsanwaltschaft sowie die Schaffung unabhängiger forensischer Institute vorangetrieben wird, wie bereits im Dezember 2015 von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission empfohlen«, kommentierte Catharina Köhler von Misereor das Gesetz.

Kontakt:
Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko
Carola Hausotter,
E-Mail: mexmrkoordination (AT) gmx PUNKT de  
Tel.: +49 − (0)711 − 57 64 68 79

Mehr Informationen zum Thema unter:
http://www.mexiko-koordination.de
www.facebook.com/DeutscheMenschenrechtskoordinationMexiko

 Quelle:  
  http://www.mexiko-koordination.de/ 
 

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