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UN-Menschenrechtskommission verurteilt Mexiko im Fall Lydia Cacho

Poonal vom 28.08.2018
Von Knut Hildebrandt

 

Solidaritätsaktion für Lydia Cacho von Amnesty International aus dem Jahr 2011Solidaritätsaktion für Lydia Cacho von Amnesty International aus dem Jahr 2011. Foto: Javacolleen/Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)
(Berlin, 28. August 2018, npl). - Am 31. Juli dieses Jahres veröffentlichte die UN-Menschenrechtskommission eine Urteil zugunsten der Journalistin Lydia Cacho. In diesem wird Mexiko aufgefordert, eine unparteiische und in die Tiefe gehende Untersuchung der Entführung Cachos im Jahr 2005 einzuleiten. Des weiteren fordert die Menschenrechtskommission, die Verantwortlichen für die willkürliche Verhaftung und Folterung der Journalistin zu bestrafen und ihr eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen. Darüber hinaus solle der mexikanische Staat in Zukunft sicher stellen, dass Journalist*innen ihre Arbeit ohne Einschränkungen ausführen können. Das schließe auch die Abschaffung des Straftatbestandes der Ehrverletzung ein, welcher oft genutzt wird, um Journalist*innen wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu verklagen.

Lydia Cacho nach Buchveröffentlichung entführt und gefoltert

Zur Erinnerung: Im Jahr 2004 veröffentlichte Cacho das Buch »Los Demonios del Edén«. In dem Buch weist sie die Beteiligung hochrangiger Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft an einem im Urlauberparadies Cancún ansässigen Kinderpornografie-Ring nach. Kurz nach Erscheinen des Buches wird Cacho durch Beamte der Kriminalpolizei verhaftet und in den Bundesstaat Puebla gebracht. Während der 20-stündigen Fahrt von Cancún nach Puebla war die Journalistin verbaler und physischer sexueller Gewalt durch die Polizisten ausgesetzt. Darüber hinaus drohten die beteiligten Beamten Cacho umzubringen, wenn diese sie anzeige. Ausgelöst wurde die Verhaftung Cachos durch einen im Buch erwähnten Unternehmer, dessen private Sicherheitsleute an der Polizeiaktion teilnahmen. Über die Entführung und die sexuelle Folter berichtete Lydia Cacho ausführlich im Vorwort zur zweiten Ausgabe des Buches.

Folterpolizist bleibt weiter in Haft



Nur wenige Tage nach Veröffentlichung des Urteils der UN-Menschenrechtskommission lehnte ein Bundesgericht die Freilassung des Polizeibeamten José Montaño Quiroz ab. Seit zwei Jahren versucht Montaño Quiroz’ Verteidigung zu erreichen, dass ihr Mandant den Abschluss des Verfahrens auf freiem Fuß abwarten kann. Dies wurde jetzt endgültig abschlägig beschieden. Begründet wurde die Ablehnung mit bestehender Fluchtgefahr. Ein zweiter angeklagter Polizeibeamter hat sich nämlich seiner Verhaftung durch Flucht entzogen.

Montaño Quiroz wurde im Oktober 2017 wegen Folterung Lydia Cachos zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil gingen sowohl er als auch die Anklage in Revision. Im März dieses Jahres, ein halbes Jahr nach dem ersten Urteil, wurde in einem Revisionsverfahren das Strafmaß auf sechs Jahre erhöht. Die Richter*innen betonten in ihrem Urteil, dass Cachos Recht als Frau ein Leben ohne Gewalt zu führen und das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurden. Außerdem erkennt das Gericht explizit an, dass die Journalistin aufgrund ihrer Arbeit verhaftet und gefoltert wurde. Weiterhin heißt es in dem Urteil, dass es wichtig sei, jegliche Aggression gegen Journalist*innen zu unterbinden.

Artikel 19 begrüßt und kritisiert Urteil



Die Menschenrechtsorganisation Artikel 19 bezeichnet das Urteil gegen Montaño Quiroz als historisch. Das erste Mal erkenne der mexikanische Staat an, dass gegen eine Journalistin sexuelle Gewalt ausgeübt wurde und das aufgrund ihrer Arbeit. Allerdings kritisiert die Organisation das angesichts der Schwere des Verbrechens geringe Strafmaß und dass bislang nur ein Beamter strafrechtlich belangt wurde. Davon abgesehen habe der mexikanische Staat die Strafverfolgung erst auf Druck internationaler Organisationen hin eingeleitet.

cc by-sa UN-Menschenrechtskommission verurteilt Mexiko im Fall Lydia Cacho von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.


Quelle: poonal
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 Quelle:  
  https://www.npla.de/poonal/un-menschenrechtskommission-verurteilt-mexiko-im-fall-lydia-cacho/ 
 

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